Das Telekommunikationsrecht widmet sich inhaltlich allen Fragen der Telekommunikation, vor allem auch der Regulierung des Telekommunikationsmarktes beispielsweise durch Meldepflichten für Betreiber von öffentlichen Telekommunikationsnetzen.
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Wer als Unternehmer über kein ordnungsgemäßes Impressum auf der Facebook-Seite verfügt, muss mit einer Abmahnung rechnen. Trotzdem können Online-Händler bei einer Massenabmahnung Glück haben. Ein Unternehmen aus der IT Branche mahnte innerhalb von einer knappen Woche ca. 191 Inhaber von beruflich genutzten Facebook-Seiten ab. Dabei wurde vor allem beanstandet, dass die betreffenden Shopbetreiber sich bei Facebook mit einem Link zu einem vollständigen Impressum begnügt haben. Die Händler wurden zur Abgabe einer Unterlassungserklärung aufgefordert. Und natürlich sollten sie für die angeblich so hohen Abmahnkosten aufkommen. Doch ein Betroffener machte da nicht mit und ließ sich verklagen. Das Oberlandesgericht Nürnberg stellte sich hier auf die...
weiter lesenDas VPN (Virtual Private Network) hat sich längst in der Digitalen Szene ausgebreitet und auch die Anzahl privater Nutzer nehmen zu. Angesichts gehäufter Vorfälle von Cyberattacken und Lauschangriffen aus dem Netz ist das kein Wunder. Dabei sind es nicht zwingend Hacker, die zur Bedrohung für private Nutzer werden. Auch die Regierung selbst und der Internet-Provider haben gesteigertes Interesse daran, die Aktivitäten von Menschen im Internet zu verfolgen. Dagegen helfen VPN Netzwerke, aber sind diese überhaupt legal? Wie funktioniert ein VPN Netzwerk im Alltag? Mit einem Virtual Private Network schützen Sie Ihre Geräte vor Cyberangriffen und können sich wieder sicher im Internet bewegen. Das funktioniert, indem das VPN Ihre Daten verschlüsselt an die eigenen Server weitergibt und sie damit in einen...
weiter lesenWer fremde Fotos bei eBay einstellt, kann eventuell auf Schadensersatz in mindestens dreistelliger Höhe und Ersatz der Abmahnkosten in Anspruch genommen werden. Ein eBay-Verkäufer stellte das Foto einer Eisbox bei seinem Artikel ein. Das Produktbild stammte jedoch nicht von ihm. Vielmehr hatte er das Bild aus einem Onlineshop geklaut. Der betroffene Onlinehändler ging hiergegen vor und schickte an den eBay-Nutzer eine Abmahnung. In dieser machte er u.a. 300 Euro Schadensersatz geltend. Als der eBay-Verkäufer sich weigerte, wurde er verklagt. Das Landgericht Köln stellte zunächst einmal mit Entscheidung vom 27.05.2014 - 14 S 38/13 klar, dass dem Online-Händler als Fotografen des geklauten Bildes Schadensersatz zusteht. Denn durch die Verbreitung eines fremden Fotos übers...
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