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Aktuelle Rechtstipps zum Thema Testamentsvollstreckung
Erbrecht
Testament mit Pfeildiagramm unwirksam
Frankfurt am Main (jur). Soll der Letzte Wille wirklich klar sein, sollten das zu verteilende Erbe oder die infrage kommenden Erben nicht mit einem Pfeildiagramm erläutert werden. Denn wird ein Testament mit solchen grafischen Elementen versehen, entspricht es nicht der gesetzlich vorgeschriebenen Schriftform und ist damit unwirksam, entschied das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt am Main in einem kürzlich veröffentlichten Beschluss vom 11. Februar 2013 (Az.: 20 W 542/11).
Im entschiedenen Rechtsstreit hatte eine hinterbliebene Ehefrau für ihren verstorbenen Mann beim Nachlassgericht einen Erbschein beantragt. Sie sei entsprechend der gesetzlichen Erbfolge die Alleinerbin. Doch dagegen erhoben die Geliebte des Verstorbenen sowie zwei entfernte Verwandte Einwendungen und präsentierten ein Testament des ... weiter lesen
Erbrecht
Der Erbschein in Deutschland
Im Falle des Erbfalles stellt sich für die Erben immer die Frage, was mit der Erbmasse geschieht. Geht diese automatisch auf die Erben über oder muss die Übertragung beim Nachlassgericht beantragt werden?
Der Erbfall
Nach § 1922 Abs. 1 BGB geht die Erbmasse kraft Gesetztes automatisch auf die Erben über.
„(1) Mit dem Tode einer Person (Erbfall) geht deren Vermögen (Erbschaft) als Ganzes auf eine oder mehrere andere Personen (Erben) über.“
Die Erben erhalten daher grundsätzlich die vollständige Erbmasse ohne das Sie die Übertragung gesondert beantragen müssen. Bei der Übertragung gibt es jedoch einiges zu beachten. Insbesondere muss vorab geprüft werden, ob der Erblasser eine Verfügung von Todes wegen getroffen hat. Ein ... weiter lesen
Erbrecht
Schulden geerbt - was können Sie tun?
Eine Erbschaft ist nicht immer ein Grund zur Freude. Dies ist besonders der Fall, wenn die Erben Schulden erben. Wie sich Erben hier verhalten sollten.
Nach einem Todesfall sind nahe Angehörige häufig im Stress. Gleichwohl sollten sie als potentielle Erben sich möglichst zeitnah mit dem Vermögen des Verstorbenen beschäftigen. Das hat nichts mit Pietätslosigkeit zu tun. Denn eine Erbschaft ist nicht immer mit dem Erwerb von positiven Vermögen verbunden. Das Problem besteht darin, dass auch Schulden zum Vermögen gehören und somit vererbbar sind. Ist der Verstorbene zum Zeitpunkt seines Todes verschuldet gewesen, weil etwa Zahlungen von dessen Kunden ausgeblieben sind, so müssen die jeweiligen Erben aufpassen. Ansonsten besteht die Möglichkeit, dass sie für die ... weiter lesen
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