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Dr. Dirk Thümmel Rechtsanwalt und Fachanwalt für Erbrecht
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Aktuelle Rechtstipps zum Thema Testamentsvollstreckung
Erbrecht
Vorsicht bei lenkender Ausschlagung des Erbes
Sechswöchige Ausschlagungsfrist macht fundierte Entscheidung fast unmöglich
Die Nachfolgeplanung obliegt dem Erblasser regelmäßig zu Lebzeiten. Ist ein Erbfall bereits eingetreten, sind Gestaltungsmöglichkeiten für die berufenen Erben äußerst eingeschränkt, wenn sie denn überhaupt existieren. Das wichtigste Instrument ist die sogenannte lenkende Ausschlagung, wonach ein Erbe das Erbe ausschlägt und damit gegebenenfalls das durch die ursprüngliche Erbfolge eingetretene Ergebnis korrigiert.
Dabei ist jedoch besondere Vorsicht geboten. Gerade aufgrund der Tatsache, dass eine Ausschlagung nur innerhalb von sechs Wochen nach Testamentseröffnung beziehungsweise nach dem Erbfall (wenn kein Testament vorhanden ist) erklärt werden kann, ist bei der ... weiter lesen
Erbrecht
Kopie reicht für Testamentseröffnungsverfahren aus
Düsseldorf (jur). Liegt kein Testament im Original vor, kann auch eine private Kopie der Originalurkunde vom Nachlassgericht zur Testamentseröffnung herangezogen werden. Denn so kann eine zeitnahe „geordnete Nachlassabwicklung“ sichergestellt werden, entschied das Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf in einem kürzlich veröffentlichten Beschluss vom 19. August 2022 (Az.: 3 Wx 119/22).
Die klagende Witwe aus Oberhausen hatte beim Nachlassgericht wegen des Todes ihres Ehemannes die Eröffnung des Testamentsverfahrens beantragt. Dabei werden Verfügungen des Verstorbenen vorgelegt, die seinen Letzten Willen betreffen. Notarielle Testamente oder Erbverträge werden dagegen automatisch im Sterbefall an das Nachlassgericht übermittelt, so dass kein Antrag auf Testamentseröffnung gestellt werden muss.
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Erbrecht
Der übergangene Angehörige im französischen Erbrecht
Was passiert mit unbekannte oder absichtlich übergangene Erben einer Nachlassangelegenheit in Frankreich?
Bei der Abwicklung eines Erbfalls kommen nicht selten schwierige Familiengeschichten und alte Querelen hoch. Aus außerehelichen Beziehungen können sich, für die Familie überraschend, Kinder melden. Es kommt leider auch vor, dass uneheliche Kinder bei der Abwicklung bewusst verschwiegen werden.
Der Notar, welcher in Frankreich für die Abwicklung eines Nachlasses zuständig ist, muss die Stellung der vorhandenen, ihm bekannten Erben prüfen, bevor er den sogenannten „ acte de notoriété “ entwirft und beurkundet. Denn diese Urkunde legt - ähnlich wie der deutsche Erbschein - die Erben fest.
Bei seiner Arbeit ist der Notar grundsätzlich auf ... weiter lesen
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