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Das Erbrecht ist in Deutschland ein Grundrecht, das im GG verankert ist. Seit seiner Schaffung um 1870 ist es im Kern unverändert geblieben. Nach § 1 Bürgerliches Gesetzbuch beginnt die Rechtsfähigkeit einer Person mit der Vollendung der Geburt, mit dem Ableben endet die Rechtsfähigkeit. Ein anderes Rechtssubjekt tritt an die Stelle des Verschiedenen. Das andere Rechtssubjekt wird zum Träger der Pflichten und Rechte, die mit dem Tod des Verstorbenen für diesen erloschen sind. Im Erbrecht wird geregelt, wie sich der Vermögensübergang vom verstorbenen Erblasser auf eine andere rechtsfähige Person vollzieht. Es umfasst u.a. Regelungen zur Erbfolge, zum Erbschein, zur Testamentsvollstreckung, zum Testament, zum Vermächtnis etc. Niedergelegt finden sich die gesetzlichen Regelungen zum Erbrecht in den Paragraphen 1922 bis 2385, 5. Buch Bürgerliches Gesetzbuch. Fragen der Erbschaftsteuer sind im Erbschaftssteuer- und Schenkungssteuergesetz geregelt.

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Rechtstipps zum Thema Anwalt Erbrecht Solingen


Erbrecht Testamentserstellung - Ihr letzter Wille in rechtssicherer Form
18.10.2023
Die Erstellung eines Testaments ist ein wichtiger Schritt, um sicherzustellen, dass Ihre persönlichen Wünsche und Vorstellungen für die Nachlassregelung in Erfüllung gehen. In diesem Rechtstipp möchte ich Sie über die verschiedenen Arten von Testamenten, die erforderliche Form, die sichere Hinterlegung, den Inhalt von Testamenten sowie Vermächtnisse und Auflagen informieren. 1. Testamente - Verschiedene Arten: Es gibt grundsätzlich zwei Hauptarten von Testamenten: das eigenhändige Testament und das öffentliche Testament. Das eigenhändige Testament wird eigenhändig und handschriftlich vom Erblasser verfasst und unterzeichnet. Das öffentliche Testament wird vor einem Notar oder einem anderen dazu berechtigten Amtsträger errichtet. Welche Form in ... weiter lesen
Erbrecht Erbengemeinschaft - Rechte, Pflichten und Lösungswege
18.10.2023
Eine Erbengemeinschaft entsteht, wenn mehrere Personen gemeinsam erben . Dies tritt in der Regel ein, wenn der Verstorbene kein Testament hinterlassen hat oder dieses keine eindeutige Regelung zur Erbfolge enthält. Die Mitglieder der Erbengemeinschaft werden als Miterben bezeichnet und haben gemeinsam Anspruch auf den Nachlass des Verstorbenen. 1. Verfügen über Nachlassgegenstände: In einer Erbengemeinschaft haben alle Miterben ein Mitberechtigungsrecht an den Nachlassgegenständen. Das bedeutet, dass keiner der Miterben allein über die Vermögenswerte verfügen kann. Grundsätzlich bedarf es der Zustimmung aller Miterben für Verfügungen, wie beispielsweise den Verkauf von Immobilien oder anderen Vermögenswerten. 2. Verwaltung des Nachlasses: Die ... weiter lesen
Erbrecht Erbrecht: Der Pflichtteil
14.10.2023
Der Pflichtteil ist ein wichtiger Aspekt im Erbrecht und betrifft die gesetzlichen Ansprüche von nahen Angehörigen auf einen Mindestanteil am Nachlass, selbst wenn sie im Testament des Verstorbenen nicht bedacht wurden. Rechtsanwalt Fabian Symann , Fachanwalt für Erbrecht, erläutert einige wichtige Informationen zum Pflichtteil: 1. Wer hat Anspruch auf den Pflichtteil? Der Pflichtteil steht engen Verwandten des Erblassers zu, in der Regel den Kindern und den Eltern, sowie dem Ehepartner beziehungsweise eingetragenen Lebenspartner.  2. Wie hoch ist der Pflichtteil? Der Pflichtteil beträgt die Hälfte des gesetzlichen Erbteils. Dies bedeutet, dass ein Pflichtteilsberechtigter Anspruch auf die Hälfte dessen hat, was er im Falle einer gesetzlichen Erbfolge erhalten ... weiter lesen

Über Fachanwälte für Erbrecht in Solingen

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Was sollten Erben und Erblasser über die Erbschaft wissen?

Es besteht für den Erblasser die Möglichkeit, Erben für seinen Nachlass festzulegen. Dafür von Nöten ist eine Verfügung. Gesetzlich verankert findet sich dies in § 1937 BGB. In Frage kommen hier der Erbvertrag oder auch das Testament. Sowohl im Erbvertrag als auch im Testament sind Bestimmungen für den Erbfall hinterlegt. Dem Erblasser ist im Testament die Möglichkeit gegeben, nicht nur Erben, sondern auch Miterben, Vorerben, Ersatzerben oder auch Nacherben zu bestimmen. Zudem kann er Anordnungen festsetzen, die von Erben zu erfüllen sind, um tatsächlich das vorgesehene Erbe zu erhalten. Obendrein können auch einzelne Gegenstände bestimmten Personen zugesprochen werden. Ähnlich dem Testament ist der Erbvertrag. Im Gegensatz zum Testament kann ein Erbvertrag nicht alleine niedergelegt werden. Vielmehr sind stets mind. 2 Personen erforderlich. Der Erbvertrag muss ferner von einem Notar beurkundet werden. Aufgrund der unter anderen notariellen Beurkundung kommt dem Erbvertrag im Vergleich zum Testament eine deutlich stärkere Bindungswirkung zu. Sofern kein Erbvertrag und kein Testament vorliegt, greift die gesetzliche Erbfolge. Bei der gesetzlichen Erbfolge werden die potentiellen Erben sortiert nach einer entsprechend festgesetzten Hierarchie. Oft wünschen die Ehegatten allerdings, dass der überlebende Partner zunächst allein über den Besitz verfügen kann. In diesen Fällen ist ein Ehegattentestament, in dem sich die Ehegatten zum Alleinerben einsetzen, die beste Wahl. Zwar hat der Erblasser grundsätzlich das Recht, sein Vermögen frei aufzuteilen, doch findet die Testierfreiheit im Pflichtteilsrecht ihre Grenzen. Denn nahen Verwandten steht immer der sogenannte Pflichtteil zu, der eine gesetzliche Mindestbeteiligung am Nachlass darstellt. Der Pflichtteil besteht in der Hälfte des Wertes des gesetzlichen Erbteils. Er ist nicht auf die Überlassung von Nachlassgegenständen ausgerichtet, sondern auf die Zahlung eines Geldbetrages. Das Pflichtteilsrecht ist gedacht, um einen Ausgleich zu schaffen zwischen der Testierfreiheit auf der einen Seite und den familiären Interessen andererseits. Die folgenden Verwandten haben ein Recht auf den Pflichtteil: Eltern, Ehepartner, direkte Nachkommen und deren Abkömmlinge. Es besteht die Möglichkeit auf einen Pflichtteilsverzicht. Der Verzicht auf den Pflichtteil muss vor dem Notar abgeschlossen werden, Paragraph 2348 Bürgerliches Gesetzbuch.

Sind Schulden des Erblassers ein guter Grund für einen Erbverzicht?

Genau wie es möglich ist, auf den Pflichtteil zu verzichten, ist es auch eine Option, die Erbschaft abzulehnen. Vor allem wenn der Erblasser nur Schulden zu vererben hat, ist ein Erbverzicht unbedingt empfohlen. Denn ebenso wie Vermögen gehen auch Schulden auf den Erben über. Der Erbe haftet gegenüber den Nachlassgläubigern für sämtliche Nachlassverbindlichkeiten. Doch nicht nur Schulden des Erblassers können ein Grund für eine Ausschlagung des Erbes sein. Auch persönliche oder erbschaftssteuerliche Gründe können die Ausschlagung des Erbes begründen. Will man ein Erbe nicht antreten, dann muss dies beim Nachlassgericht erklärt werden. Die Ausschlagung muss binnen sechs Wochen nach Bekanntwerden der Erbschaft erklärt werden. Ist der Erbe noch nicht volljährig, dann liegt es in den Händen des Sorgeberechtigten über eine Erbausschlagung zu entscheiden. Aber nicht nur Erben können das Erbe ablehnen. Auch der Erblasser kann ungeliebte Verwandte vom Erbe ausschließen. Möchte man Angehörige vom Erbe ausschließen, dann muss ein Erbvertrag oder ein Testament verfasst werden, in dem die Personen, die erben sollen, festgelegt werden. Allerdings erhalten Enterbte dennoch ihren gesetzlichen Pflichtteil. Der Pflichtteil entfällt nur dann, wenn einer Person nachgewiesen werden kann, dass sie erbunwürdig ist. Von einer Erbunwürdigkeit ist nur in extremen Fällen zu sprechen. Denn um erbunwürdig zu sein, müsste z.B. ein Kind dem Erblasser nach dem Leben getrachtet haben oder eine schwere Straftat begangen haben, die direkte Auswirkungen auf den Erblasser hatte.

Was geschieht im Falle einer Erbschaft? Was muss berücksichtigt werden? Hilfte ein Rechtsanwalt bei diesen Fragestellungen?

Das Erbrecht ist komplex. Gerade Laien fehlt es meist an dem dringend nötigen rechtlichen Grundwissen. Genau aus diesem Grund ist es nicht nur für Erben sinnvoll rechtzeitig den Rat eines Rechtsanwalts für Erbrecht einzuholen. Auch zukünftige Erblasser sollten sich in jedem Fall anwaltlich beraten lassen. In Solingen sind ein paar Fachanwälte und Fachanwältinnen mit einer Kanzlei ansässig, zu deren Kernkompetenz das Erbrecht zählt. Ein Anwalt zum Erbrecht in Solingen ist auf der einen Seite der ideale Ansprechpartner, wenn es um die Gestaltung eines Testaments oder auch die Testamentsauslegung geht. Er kann als Testamentsvollstrecker eingesetzt werden und ebenso als Nachlassverwalter oder auch die Nachlasspflegschaft übernehmen. Er kann ferner ein Klärung bei grundsätzlichen Fragen geben wie: Sollte man neben dem Testament auch eine Patientenverfügung haben? Was ist sinnvoller, ein Erbschaftsverkauf oder eine Erbteilsübertragung? Zum anderen ist ein Rechtsanwalt für Erbrecht in Solingen ein idealer Ansprechpartner, wenn es Streit um das Erbe gibt oder eine Testamentsanfechtung vorgenommen werden soll. Und auch wenn es Streit mit einer Erbengemeinschaft gibt, kann der Rechtsanwalt im Erbrecht in Solingen als Mediator tätig werden oder auch aktiv tätig werden, um das Recht seines Mandanten durchzusetzen. Weil es bei Erbschaften oftmals um größere Werte und finanzielle Summen geht, sollte die Vertretung bei einem Erbstreit spezialisierten Anwälten für Erbrecht überlassen werden. Ein Fachanwalt im Erbrecht verfügt sowohl theoretisch als auch praktisch über die nötige fachliche Kompetenz, die gewährleistet, dass Klienten die ideale Basis haben, um zu ihrem Recht zu kommen.

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