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Titelschutz
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Markus Hennig
Hennig Nieber Stechow ARTEJURA Partnerschaftsgesellschaft
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Kanzlei EINS Medien- und Entertainmentrecht
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Aktuelle Rechtstipps zum Thema Titelschutz
Urheberrecht und Medienrecht
Löschung schlechte Bewertung Jameda
Bewertung Jameda: Marketing für Ärzte ist ein wichtiges Instrument für die Akquise von Patienten – auch wenn Heilmittelwerberecht und ärztliches Standesrecht die Inhalte von Werbung beschränken, ist Online-Praxis Marketing generell erlaubt. Zu den Werbemaßnahmen gehören die Praxis-Homepage und Ärzteverzeichnisse, Google-Optimierungen, Patientenempfehlungen und Fachartikel.
Gerade aber Bewertungen und Empfehlungen von Patienten bergen Risiken. Auf der einen Seite geben Sie wichtige Informationen für Dritte, die einen Arzt suchen, zum anderen aber können kritische Kommentare dazu führen, dass monatelanges positives Marketing zerstört wird. Denn negative Bewertungen werden oftmals deutlicher wahrgenommen als positive, auch wenn eine negative Bewertung ... weiter lesen
Urheberrecht und Medienrecht
Landgericht Köln sieht Verwechslungsgefahr mit Haribos „Goldbären“
Köln (jur). Der Schokoladenfabrikant Lindt & Sprüngli AG darf seinen Schokoladenbären „Lindt-Teddy“ nicht in Goldfolie packen und wie Haribos „Goldbären“ aussehen lassen. Das Landgericht Köln hat in einem am Dienstag, 18. Dezember 2012, verkündeten Urteil den Vertrieb des „Lindt-Teddys“ untersagt und damit dem Antrag des Wettbewerbers Haribo stattgegeben (Az.: 33 O 803/11). Denn die Verbraucher würden beim Anblick eines goldenen Bären automatisch an Haribos „Goldbären“ denken.
Das Landgericht sah in dem „Lindt-Teddy“ daher einen Markenverstoß. Seit 1967 nennt Haribo seine Gummibärchen „Goldbären“ und hat den Begriff als Wortmarke schützen lassen. Die Ausgestaltung des ... weiter lesen
Urheberrecht und Medienrecht
Vorlagefrage des BGH: Schutz von Schutzmaßnahmen für Videospiele
Der u.a. für das Urheberrecht zuständige I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat dem Gerichtshof der Europäischen Union die Frage vorgelegt, nach welchen Regeln sich der Schutz technischer Maßnahmen zum Schutz urheberrechtlich geschützter Videospiele richtet.
Die Klägerin produziert und vertreibt Videospiele und Videospiel-Konsolen, darunter die Konsole "Nintendo DS" und zahlreiche dafür passende Spiele. Sie ist Inhaberin der urheberrechtlichen Schutzrechte an den Computerprogrammen, Sprach-, Musik-, Lichtbild- und Filmwerken, die Bestandteil der Videospiele sind. Die Videospiele werden ausschließlich auf besonderen, nur für die Nintendo-DS-Konsole passenden Speicherkarten angeboten, die in den Kartenschacht der Konsole eingesteckt werden.
Die Beklagten boten im Internet ... weiter lesen
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