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Hersteller untersagen oder beschränken gerne den Weiterverkauf ihrer Software. Doch ob sie das dürfen, erscheint nach einem aktuellen Urteil des Landgerichtes Hamburg fragwürdig. Vorliegend nahm ein Vermarkter von gebrauchter Software Anstoß an den allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) von SAP. Nach dem Inhalt einer Klausel darf die von SAP aufgekaufte Software nur dann an Dritte weiterverkauft werden, wenn SAP als der Hersteller dies gestattet. Mit diesem Zustimmungsvorbehalt wollte sich Susensoftware als Vermarkter nicht abfinden und mahnte SAP ab. Dann verklagte es das Unternehmen auf Unterlassung. Das Landgericht Hamburg schloss sich dieser Sichtweise an. Es entschied mit Urteil vom 25.10.2013 (Az. 315 O 449/12), dass diese AGB-Bestimmung unwirksam ist. Die Hamburger Richter beriefen sich...
weiter lesenI. Sie haben eine unerwartete Abmahnung erhalten? Wahrscheinlich lesen Sie diesen Artikel aufgrund des Erhalts einer Abmahnung von Frommer Legal. Diese steht wahrscheinlich im Zusammenhang mit dem Film "THE ZONE OF INTEREST“. Es sei darauf hingewiesen, dass Abmahnungen von Frommer Legal grundsätzlich nur per Post verschickt werden. Sollten Sie eine solche Abmahnung per E-Mail erhalten haben, ist höchstwahrscheinlich von einem Betrugsversuch auszugehen, auf die nicht reagiert werden sollte. Wichtig ist es, Ruhe zu bewahren und nicht voreilig zu handeln. Keinesfalls sollten Sie unbedacht eine Unterlassungserklärung unterzeichnen oder Zahlungen leisten. Häufig sind solche Forderungen nicht gerechtfertigt und können ggf. zurückgewiesen werden. Falls Sie unsicher sind oder...
weiter lesenDie Verbreitung und/oder die öffentliche zur Schaustellung von Fotos oder Videos im Internet aus der Intimsphäre der Betroffenen stellt ohne Einwilligung der Betroffenen eine schwere Persönlichkeitsrechtsverletzung da. Mit Urteil vom 13. Oktober 2015 (VI ZR 271/14) hatte der Bundesgerichtshof die Rechte der Betroffenen nunmehr gestärkt, indem er dem Ex-Partner nach Ende der Beziehung einen vorbeugenden Löschungsanspruch von intimen Bild- oder Filmaufnahmen zusprach. Sind die intimen Fotos oder Videos bereits veröffentlicht, gehen die gesetzlichen Ansprüche deutlich über das hinaus, über was der Bundesgerichtshof zu entscheiden hatte. Wegen der Verbreitung und öffentlichen zur Schaustellung elektronischer Vervielfältigungsstücke ohne Einwilligung des Betroffenen...
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