Anwalt Strafrecht Aurich – Fachanwälte finden!

Aurich Marstall am Schloßpark
Anwalt Strafrecht Aurich (© Klaus Büth - Fotolia.com)

Das Strafrecht ist ein Teil des deutschen Rechtssystems und dient dem Rechtsgüterschutz. Das Strafrecht ist in Deutschland im Strafgesetzbuch (StGB) geregelt. Das Strafgesetzbuch (StGB) regelt, wann Handlungen strafbar sind. Das StGB legt also Straftatbestände fest und nennt Strafbemessungen. Mit zu den häufigsten strafbaren Taten gehören Körperverletzung, Hausfriedensbruch, Totschlag, Diebstahl, Brandstiftungsdelikte, Erpressung, sexueller Missbrauch, Stalking, Misshandlung, Fahrerflucht, Untreue, Hehlerei, Unterschlagung, Nötigung, Bestechlichkeit, fahrlässige Tötung, Gewalttaten, Vergewaltigung, Mord oder auch Raub. Ebenso häufig sind Verstöße gegen das BtMG (Betäubungsmittelgesetz) zu verzeichnen.

Ein Ermittlungsverfahren wird eingeleitet – so ist der Ablauf

Wurde eine strafbare Tat verübt, eine Strafanzeige erstattet oder ein Strafantrag gestellt, dann bildet die Strafprozessordnung die Grundlage für die Durchführung des Strafverfahrens. Erfährt die Staatsanwaltschaft, dass ein belegbarer Verdacht vorliegt, der deutlich macht, dass eine Straftat ...

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Rechtsangelegenheiten aus dem Rechtsgebiet Strafrecht betreut Rechtsanwalt Hans-Georg Balder (Fachanwalt für Strafrecht) aus Aurich.

Rechtstipps zum Thema Anwalt Strafrecht Aurich


Strafrecht Die Bedeutung einer frühzeitigen Rechtsberatung im Ermittlungsverfahren
Ein Strafverfahren teilt sich in Ermittlungsverfahren und Hauptverfahren. Der Beginn des Strafverfahrens ist das Ermittlungsverfahren. Gerade im Ermittlungsverfahren werden oftmals die Weichen für das weitere Strafverfahren gestellt. Auch wenn Sie als Betroffener eines Ermittlungsverfahrens vielleicht im ersten Moment nicht die Notwendigkeit einer Rechtsberatung sehen, so gilt für einen Strafverteidiger jedoch: Je früher Sie einen Anwalt, am besten einen Fachanwalt für Strafrecht, einschalten, desto besser. Welche Besonderheiten das Ermittlungsverfahren aufweist und warum frühzeitige die Einschaltung eines Rechtsanwalts wichtig ist, zeigt dieser Artikel. Der erste Teil eines Strafverfahrens: Das Ermittlungsverfahren Bei einem strafrechtlichen Tatverdacht haben die Ermittlungsbehörden ein Strafverfahren einzuleiten. ... weiter lesen
Strafrecht Vorwurf: Betrug?
Ihnen wird ein Betrug vorgeworfen? Dies sollten Sie beachten!   Sie haben eine Strafanzeige oder eine polizeiliche Vorladung wegen Betrugs gemäß § 263 Strafgesetzbuch erhalten?   Diese Tipps sollten Sie beachten: Versuchen Sie nicht vorschnell und ohne professionelle Hilfe die Angelegenheit wegen des Betrugsvorwurfs zu erledigen. Jede Angabe, jede Erklärung von Ihnen gegenüber den Ermittlungsbehörden kann (und wird oftmals) auch gegen Sie verwandt werden in einem Strafverfahren. In der Regel ist eine derart vorschnelle Erklärung gar nicht notwendig und auch nicht zweckdienlich. Nehmen Sie den Vorwurf bitte nicht auf die leichte Schulter. Der Tatbestand des Betrugs kann nach § 263 StGB mit Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren bestraft werden, in besonders schweren ... weiter lesen
Strafrecht Keine Meinungsfreiheit für Beleidigung als „Schlampe“
München (jur). Die Bezeichnung einer Frau als „Schlampe“ ist regelmäßig eine strafbare Beleidigung, die nicht von der Meinungsfreiheit gedeckt sein kann. Das Schimpfwort „stellt zweifelsfrei durch die darin zum Ausdruck gekommene Missachtung einen Angriff auf die persönliche Ehre der Verletzten dar“, entschied das Bayerische Oberste Landesgericht in München in einem kürzlich veröffentlichten Beschluss vom 6. November 2023 (Az.: 202 StRR 80/23).  Im Streitfall war der vielfach vorbestrafte Angeklagte bis Ende März 2022 mit der Mutter der Verletzten liiert. Als die Mutter nach der Trennung dem Ex für einen Antrag beim Arbeitsamt benötigte Unterlagen nicht zur Verfügung stellte, veröffentlichte dieser eine Fotocollage auf Facebook mit von der Tochter der Ex-Partnerin angefertigter Torten. Diese ... weiter lesen

Über Fachanwälte für Strafrecht in Aurich

... verübt wurde, ist die Folge die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens. Dieses Wissen kann die Staatsanwaltschaft aufgrund einer Strafanzeige erhalten, die bei den Behörden, der Polizei oder den Amtsgerichten erstattet wurde. Auch eine getätigte Selbstanzeige ist im Bereich des Möglichen. In der Regel werden Ermittlungshandlungen von Ermittlungspersonen, die der Staatsanwaltschaft unterstehen, durchgeführt. Es kommt zu Ermittlungshandlungen der Strafverfolgungsbehörden wie einer Durchsuchung von Wohnräumen oder Büroräumen etc. und Beschlagnahmung von Beweismitteln. Auch eine Überwachung des Beschuldigten ist möglich. Der Beschuldigte wird vernommen, Zeugen werden vorgeladen. Zeugen sind verpflichtet auszusagen. Zeugen können nur dann vom sogenannten Zeugnisverweigerungsrecht Gebrauch machen, wenn sie in einem engen verwandtschaftlichen Verhältnis zum Beschuldigten stehen. Weigern sich Zeugen, eine wahrheitsgemäße Aussage zu machen, kann eine Erzwingungshaft angeordnet werden. Der Tatverdächtige kann in U-Haft genommen werden. Dies hängt natürlich u.a. davon ab, wie schwerwiegend die vorgeworfene Tat ist. Ein schriftlicher Haftbefehl wird erlassen. Vor allem dann, wenn Fluchtgefahr oder Verdunkelungsgefahr besteht, wird Untersuchungshaft oftmals angeordnet. Wenn alle Beweismittel gesichert sind und sich der mutmaßliche Täter zum Vorwurf äußern konnte, ist es am Staatsanwalt zu entscheiden, wie in der Angelegenheit weiter fortgefahren wird. Es besteht die Möglichkeit, dass das Verfahren eingestellt wird. Oder es kommt zur Erlassung eines Strafbefehls. In diesem Fall kommt es zu keiner Hauptverhandlung. Der Täter erhält eine Geldstrafe bzw. eine Freiheitsstrafe, die zur Bewährung ausgesetzt ist. Ist die strafbare Tat nicht mit einem Strafbefehl abgetan, findet eine Gerichtsverhandlung statt. Hier wird im Rahmen einer Gerichtsverhandlung geklärt, ob der Angeklagte schuldig oder unschuldig ist, ein gerechtes Urteil wird gefällt. Das kann von einer Geldstrafe zu einer Strafe auf Bewährung bis hin zu einer langjährigen Freiheitsstrafe reichen. Primär dann, wenn der Angeklagte Ersttäter ist und keine Vorstrafen existieren, ist eine Bewährungsstrafe, selbstverständlich abhängig von der Schwere der Tat, im Bereich des Wahrscheinlichen. Freilich ist auch ein kompletter Freispruch möglich.

Ein Fachanwalt für Strafrecht: er hilft bei strafrechtlichen Problemen weiter

Es ist offensichtlich, verübt man eine Straftat, dann kann das schlimme Konsequenzen haben. Hat man eine strafbare Tat verübt und ist man über die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens informiert worden, sollte man keine Zeit verstreichen lassen und sich sofort an einen Anwalt oder eine Anwältin im Strafrecht wenden. Am besten sollte man sich dabei an einen Fachanwalt oder eine Fachanwältin wenden, der bzw. die nicht nur auf das Strafrecht im Allgemeinen spezialisiert ist, sondern dessen / deren Kernkompetenz im erforderten strafrechtlichen Unterbereich liegt wie dem Drogenstrafrecht, Sexualstrafrecht, Jugendstrafrecht, Arztstrafrecht, Umweltstrafrecht, Wirtschaftsstrafrecht, Steuerstrafrecht, Strafprozessrecht, Kapitalstrafrecht, Medizinstrafrecht, Korruptionsstrafrecht, Verkehrsstrafrecht oder auch im Insolvenzstrafrecht. Ein Fachanwalt im Strafrecht kennt sich in allen Bereichen, in denen es zu kriminellen Handlungen kommen kann, bestens aus. Er weiß genau, wie er seinen Mandanten am allerbesten verteidigt und hat ebenfalls Wissen den Strafvollzug und die Strafvollstreckung betreffend. In Aurich sind etliche Anwälte und auch Rechtsanwaltskanzleien zu finden, die sich auf Strafrecht spezialisiert haben. Entscheidet man sich dafür, die eigene Strafrechtssache einem Rechtsanwalt zum Strafrecht aus Aurich zu übergeben, hat man die beste Voraussetzung, eine so milde Strafe als möglich zu bekommen oder gar komplett freigesprochen zu werden. Kann man sich selbst keinen Rechtsanwalt leisten, dann wird ein Pflichtverteidiger gestellt. Dieser übernimmt dann die Verteidigung seines Mandanten. Doch sicherlich ist man deutlich im Vorteil, wenn man sich selbst einen Anwalt für Strafrecht aus Aurich suchen kann. Darauf hinzuweisen ist, dass sowohl Pflichtverteidiger als auch jeder Anwalt zum Strafrecht aus Aurich zum Schweigen verpflichtet ist, beide also der Schweigepflicht unterliegen.

Eine geringe Strafe oder ein Freispruch – mit einem fachkundigen Anwalt für Strafrecht an der Seite schaffen Sie die ideale Basis

Zunächst wird der Rechtsanwalt zum Strafrecht seinem Mandanten den Ablauf des Strafverfahrens und der Strafverfolgung als auch seine Rechte erläutern. Außerdem wird der Rechtsanwalt einen Antrag auf Akteneinsicht stellen. Ferner wird er mit seinem Mandanten nach Einsicht in die Ermittlungsakte die der Staatsanwaltschaft vorliegenden belastenden Fakten besprechen. Im Anschluss wird er eine Strategie für die Verteidigung entwickeln. Gelingt es dem Anwalt für Strafrecht nicht, dass die Angelegenheit eingestellt wird oder mit einem Strafbefehl abgetan ist, wird er in der folgenden Hauptverhandlung seinen Klienten vertreten und selbstverständlich verteidigen. Um seinen Mandanten zu entlasten wird er Dokumente und, wenn möglich, Zeugen präsentieren. Wird im Laufe der Verhandlung offensichtlich, dass nur ein volles Geständnis zu einer milden Strafe führen kann, wird er seinen Klienten darauf aufmerksam machen. Ein Anwalt für Strafrecht ist im Übrigen nicht nur für Beklagte ein eindeutiger Vorteil, er ist auch ein fachkundiger Partner an der Seite, wenn Opfer vertreten werden müssen oder auch Zeugen einen versierten Rechtsbeistand brauchen.

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