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Wird ein Insolvenzverfahren eröffnet, ernennt das Insolvenzgericht per Beschluss gemäß § 27 InsO einen Insolvenzverwalter zur Durchführung des Insolvenzverfahrens. Im Rahmen der Rechtsaufsicht hat der zuständige Insolvenzrichter die Tätigkeit des Insolvenzverwalters während des Insolvenzverfahrens zu überprüfen. Voraussetzungen der Insolvenzverwaltung Eine Berufsausbildung zum Insolvenzverwalter gibt es nicht und die Möglichkeiten der Ernennung zum Insolvenzverwalter sind gesetzlich nicht klar geregelt. Gemäß § 56 InsO muss der Insolvenzverwalter eine neutrale natürliche Person sein, die geschäftskundig ist , d. h. Kenntnisse aus dem juristischen und wirtschaftlichen Bereich besitzt, und unabhängig von Schuldnern und...
weiter lesenWer völlig überschuldet ist und keine Aussicht mehr sieht, wird in den meisten Fällen das Insolvenzverfahren beantragen. Das Verfahren kann eine Person (Privatinsolvenz) nach Ablauf von 3 Jahren schuldenfrei machen. Doch nicht für jede Person ist das Insolvenzverfahren der richtige Weg. Wird sich allerdings für ein solches Verfahren entschieden, stellt sich zunächst die Frage, welches Verfahren eigentlich das richtige ist. Welches Verfahren ist für wen das richtige? Das Insolvenzverfahren beschäftigt sich sowohl mit der Zahlungsunfähigkeit von Privatpersonen, als auch mit der Zahlungsunfähigkeit von Unternehmen und Selbstständigen. Dabei ist Insolvenzverfahren nicht gleich Insolvenzverfahren. Auch hier gibt es Unterschiede, je nachdem wer das Verfahren beantragt. In Deutschland ist zwischen der sogenannten...
weiter lesenDie Reisezeit ist im vollen Gange, doch viele Urlauber fragen sich, ob sie ihre gebuchte Reise tatsächlich antreten müssen oder ob sie die Reise ohne Stornierungskosten absagen können. Was gilt es hier grundlegend zu beachten? Die rechtliche Ausgangslage lässt sich wie folgt skizzieren: Ein entschädigungsfreier Rücktritt ist nicht in allen Fällen möglich. Um von einer Pauschalreise vor Reisebeginn zurücktreten zu können, müssen die besonderen Voraussetzungen des § 651 h Abs. 3 BGB vorliegen. Dazu gehört, dass am Bestimmungsort oder in dessen unmittelbarer Nähe unvermeidbare, außergewöhnliche Umstände auftreten, die die Durchführung der Pauschalreise oder die Beförderung von Personen an den Bestimmungsort erheblich...
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