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Aktuelle Rechtstipps zum Thema Umlaufbeschluss
Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht
Einheitlicher Pachtvertrag auch in Bruchteilen kündbar
Wird ein bereits verpachtetes Grundstück geteilt und an unterschiedliche Erwerber veräußert, bleibt der Pachtvertrag als einheitliches Vertragsverhältnis bestehen. In dieses treten die Erwerber als gemeinsam berechtigte Verpächter ein. Das hat der 10. Zivilsenat – Senat für Landwirtschaftssachen – des Oberlandesgerichts Hamm am 21.02.2013 entschieden und damit das erstinstanzliche Urteil des Amtsgerichts – Landwirtschaftsgericht – Kamen bestätigt.
Im Jahre 1997 hatte eine Hofeigentümerin aus Selm dem beklagten Landwirt aus Waltrop eine aus 40 Teilflächen bestehende landwirtschaftliche Nutzflächen im Bereich Selm-Bork in einer vereinbarten Größe von ca. 23,5 Hektar zum Preis von 650 DM pro Hektar verpachtet. Aufgrund eines ... weiter lesen
Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht
Eigenbedarfskündigung bei erwogenem Eigenbedarf des Vermieters vor Mietvertragsabschluss
Der Bundesgerichtshof hat sich heute in einer Entscheidung mit der Frage befasst, unter welchen Umständen eine auf den Eigenbedarf heranwachsender Kinder gestützte Eigenbedarfskündigung unter dem Gesichtspunkt des Rechtsmissbrauchs unwirksam ist.
Die Beklagte bewohnt aufgrund eines mit dem Kläger am 14. April 2011 abgeschlossenen, unbefristeten Mietvertrags eine Zweizimmerwohnung in Mannheim. Mit Schreiben vom 28. Februar 2013 kündigte der Kläger das Mietverhältnis wegen Eigenbedarfs zum 31. Mai 2013. Er führte an, seine 20 Jahre alte Tochter, die nach ihrem im Juni 2012 abgelegten Abitur ein Jahr in Australien verbracht habe, werde am 18. Juli 2013 nach Deutschland zurückkehren, danach eine Arbeitsstelle in Frankfurt/Main antreten und ein berufsbegleitendes Studium in Mannheim ... weiter lesen
Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht
Bundesgerichtshof entscheidet zum Kündigungsschutz von Studentenzimmern
Der Bundesgerichtshof hat heute eine Entscheidung dazu getroffen, wann ein Gebäude als Studentenwohnheim im Sinne des § 549 Abs. 3 BGB* zu qualifizieren ist, für das der sozialen Kündigungsschutz des § 573 BGB** nicht eingreift.
Der Beklagte mietete im Februar 2004 vom Kläger ein Zimmer in einem als "Studentenwohnheim" bezeichneten Anwesen. Die Baugenehmigung war 1972 für ein Studentenwohnheim erteilt worden. 63 der darin befindlichen Wohneinheiten waren aus Landessondermitteln zur Förderung von Studentenwohnheimen öffentlich gefördert worden, wobei die Preisbindung inzwischen abgelaufen ist. Das Anwesen verfügt über 67 Wohnräume, von denen mindestens vier nicht an Studenten vermietet sind. Die möblierten Zimmer sind etwa 12 m² groß, wobei ... weiter lesen
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