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Der Rückkaufswert ist der nach den anerkannten Regeln der Versicherungsmathematik errechnete Betrag, den ein Versicherer dem Versicherungsnehmer rückzuzahlen hat, wenn eine Versicherung, die Versicherungsschutz für ein Risiko bietet, bei dem der Eintritt der Verpflichtung des Versicherers gewiss ist, durch Kündigung des Versicherungsnehmers oder durch Rücktritt oder Anfechtung des Versicherers aufgehoben wird. Der Begriff Rückkaufswert stammt aus dem Versicherungsrecht. Nach § 169 Absatz 1 VVG hat der Versicherer dem Versicherungsnehmer den Rückkaufswert zu zahlen, wenn eine Versicherung, die Versicherungsschutz für ein Risiko bietet, bei dem der Eintritt der Verpflichtung des Versicherers gewiss ist, durch Kündigung des Versicherungsnehmers oder durch Rücktritt...
weiter lesenMit diesem Rechtstipp möchte ich Sie informieren über Probleme im Zusammenhang mit der Unfallversicherung. Bei dieser Versicherung soll der Versicherungsnehmer im Falle eines Unfalls mit verbleibender Invalidität in der Regel einen bestimmten Kapitalbetrag erhalten. Ein Unfall liegt vor, wenn die versicherte Person durch ein plötzlich von außen auf ihren Körper wirkendes Ereignis unfreiwillig eine Gesundheitsschädigung erleidet. In der Praxis sind bei der Durchsetzung solcher Ansprüche zwei Dinge besonders wichtig. Es muss sich zum einen tatsächlich um einen Unfall im Sinne der Versicherungsbedingungen handeln und der Unfall muss auch dem Versicherer so dargestellt werden. Immer wieder treten Probleme häufig dadurch auf, dass der Versicherungsnehmer bei der...
weiter lesenNach Anerkennung oder Feststellung der Leistungspflicht hat der Berufsunfähigkeitsversicherer im so genannten Nachprüfungsverfahren das Recht das Fortbestehen der Berufsunfähigkeit und ihren Grad zu überprüfen. Diese Überprüfung kann sowohl die medizinischen Grundlagen der Berufsunfähigkeit, als auch die Frage umfassen, ob die versicherte Person eine andere Tätigkeit ausüben kann, wobei neu erworbene berufliche Fähigkeiten zu berücksichtigen sind. Sinn und Zweck der Regelung ist es, den Versicherten, dessen Anspruch der Versicherer anerkannt hat, davor zu schützen, dass der Versicherer plötzlich seine Leistungen einstellt, weil er der Meinung ist, der Versicherte sei nicht mehr berufsunfähig. Will der Berufsunfähigkeitsversicherer seine Leistungen...
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