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Aktuelle Rechtstipps zum Thema Unfallversicherungsrecht
Versicherungsrecht
Rechtsschutzversicherung: Zeitpunkt des Versicherungsfalls bei Berufsunfähigkeit und Vorerkrankungen
In unserem heutigen Rechtstipp möchte ich Sie darüber informieren, was in der Rechtsschutzversicherung bezüglich einer Berufsunfähigkeitsversicherung als Versicherungsfall angesehen wird.
Die Fragestellung hört sich zunächst etwas abstrakt an, hat jedoch ganz enorme praktische Wichtigkeit.
Häufig lehnt im Falle der eingetretenen Berufsunfähigkeit der Berufsunfähigkeitsversicherer die Versicherungsleistung deshalb ab, weil der Versicherte schon bei Abschluss des Berufsunfähigkeitsvertrags über bestehende Vorerkrankungen getäuscht haben soll.
Dann benötigt der Versicherte in der Regel anwaltliche Hilfe, wodurch entsprechende Kosten entstehen.
Hierbei wäre es wichtig, dass eine vorhandene Rechtsschutzversicherung auch eintrittspflichtig ist. ... weiter lesen
Versicherungsrecht
Berufsunfähigkeitsversicherung: Ansprüche durchsetzen bei Burnout und Depressionen
Mit diesem Rechtstipp möchte ich Sie informieren über besondere Probleme bei der Berufsunfähigkeitsversicherung im Zusammenhang mit Burnout und Depression.
In früheren Zeiten stellten Rückenerkrankungen die häufigste Ursache für Berufsunfähigkeit da.
Seit einiger Zeit nehmen die Krankheitsbilder Burnout und Depressionen den ersten Platz ein und das mit großem Abstand. Dieses spiegelt auch den Wandel der Arbeitswelt wieder mit immer größeren Anforderungen und Belastungen für den Einzelnen.
Bei Burnout und Depressionen bestehen zwei Probleme für die Versicherungsnehmer:
Das erste Problem besteht darin, dass verschiedene Versicherer versuchen, dieser Welle von Anspruchstellern dadurch zu entgehen, dass die Ansprüche sehr häufig erst einmal ... weiter lesen
Versicherungsrecht
Was ist der Rückkaufswert?
Der Rückkaufswert ist der nach den anerkannten Regeln der Versicherungsmathematik errechnete Betrag, den ein Versicherer dem Versicherungsnehmer rückzuzahlen hat, wenn eine Versicherung, die Versicherungsschutz für ein Risiko bietet, bei dem der Eintritt der Verpflichtung des Versicherers gewiss ist, durch Kündigung des Versicherungsnehmers oder durch Rücktritt oder Anfechtung des Versicherers aufgehoben wird.
Der Begriff Rückkaufswert stammt aus dem Versicherungsrecht. Nach § 169 Absatz 1 VVG hat der Versicherer dem Versicherungsnehmer den Rückkaufswert zu zahlen, wenn eine Versicherung, die Versicherungsschutz für ein Risiko bietet, bei dem der Eintritt der Verpflichtung des Versicherers gewiss ist, durch Kündigung des Versicherungsnehmers oder durch Rücktritt ... weiter lesen
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