Anwalt Familienrecht Langenfeld – Fachanwälte finden!

Mehr als 40 % aller Ehegemeinschaften werden in Deutschland geschieden. Das besagen neueste Statistiken. Die Trennung eingetragener Lebenspartnerschaften ist ebenso in dieser Statistik erfasst. Alle Belange die Ehescheidung betreffend werden im Familienrecht geregelt. Hier finden sich die rechtlichen Verhältnisse der Personen geregelt, die durch eine Ehegemeinschaft, Verwandtschaft oder durch eine Lebenspartnerschaft miteinander verbunden sind. Eine Ehescheidung kann nur durch den Beschluss eines Richters vor dem zuständigen Familiengericht erfolgen. Generell ist es erst möglich, eine Ehe zu scheiden, wenn ein mindestens einjähriges Jahr der Trennung eingehalten wurde. Wie die Ehescheidung letztlich verläuft, darauf haben die Ehegatten einen gewissen Einfluss. Das betrifft nicht nur die Scheidungsdauer, sondern auch die Scheidungskosten. Sind sich die Ehegatten über sämtliche wichtigen Punkte einig - anzuführen sind hier Unterhalt, Sorgerecht, Hausratsaufteilung oder auch Umgangsrecht - dann ist eine schnelle Scheidung möglich. Man spricht in diesem Fall von einer einvernehmlichen Scheidung (umgangssprachlich Blitzscheidung). Herrscht bei den Ehepartnern Einvernehmen über sämtliche relevanten Punkte, dann kann auch eine Scheidung Online in Erwägung gezogen werden. Ist die Ehescheidung rechtskräftig, erhält jeder der geschiedenen Ehegatten einen Scheidungsbeschluss mit Rechtskraftvermerk (Scheidungsurkunde).

Unterhalt für die Ehefrau und Kinder bei einer Ehescheidung

Soll eine Ehescheidung erfolgen, dann sind eine Vielzahl an Punkten zu klären. Eine ganz wichtige Rolle spielt dabei die Klärung der Unterhaltsfragen. Die Rede ist hier sowohl vom Unterhalt für den Ehegatten als auch vom Kindesunterhalt. Darauf bezogene rechtliche Regelungen finden sich im Unterhaltsrecht. Zum einen bedarf es einer Klärung, inwieweit eine Berechtigung auf Ehegattenunterhalt besteht. Hierzu zählen beispielsweise der Trennungsunterhalt, Aufstockungsunterhalt oder auch der Betreuungsunterhalt. Zum anderen muss, gibt es Kinder, die Frage nach dem Kindesunterhalt geregelt werden. Hierunter fällt auch die Klärung, ob es dem Ehepartner möglich ist, den berechneten Kindesunterhalt zu zahlen oder ob dieser nur einen Mindestunterhalt leisten kann. Als Basis zur Berechnung von Kindesunterhalt und Ehegattenunterhalt dient dabei regelmäßig die Düsseldorfer Tabelle. Neben der Frage nach Unterhalt muss jedoch gerade in Bezug auf die Kinder vieles weitere klargelegt werden. Hier wird es primär um das Sorgerecht, das Umgangsrecht und das Aufenthaltsbestimmungsrecht gehen. Kommt es zu einer Scheidung der Ehe, bei der Kinder betroffen sind, ist es angeraten, die Angebote für eine Beratung des Jungendamts oder eines freien Trägers der Jugendhilfe in Anspruch zu nehmen. Ebenfalls ist das Jugendamt die korrekte Anlaufstelle, wenn es darum geht, einen Unterhaltsvorschuss zu beantragen.

Sie möchten sich scheiden lassen? Dann sollten Sie eine Rechtsberatung wahrnehmen

Hat man allerdings rechtliche Fragen wie nach Unterhaltschulden und Strafe oder der Wirksamkeit eines Unterhaltsverzichts, dann ist ein Fachanwalt zum Familienrecht der richtige Ansprechpartner. In Langenfeld sind einige Anwälte für Familienrecht mit einer Anwaltskanzlei vertreten. Im Rahmen einer Scheidungsberatung wird der Fachanwalt aus Langenfeld zum Familienrecht alle wichtige Fragen beantworten, wie z.B.: ist es möglich, eine Ehe einfach annullieren zu lassen? Was sind die Voraussetzungen für eine schnelle Härtefallscheidung? Sollte eine Scheidungsfolgenvereinbarung oder ein Ehevertrag verfasst werden? Was hat es mit der Gütergemeinschaft, der Gütertrennung, dem Zugewinnausgleich und dem Versorgungsausgleich auf sich? Kriege ich oder mein Ehepartner das Kindergeld? Wem steht es zu? Wer bekommt das Auto bei einer Scheidung?

Sind sämtliche Fragen geklärt und hat man Vertrauen zu dem Scheidungsanwalt gewonnen, kann ihm das Mandat zur Durchführung der Scheidung übergeben werden. In diesem Fall wird er nicht nur den Antrag auf Scheidung stellen, sondern sich zudem um sämtliche anderen rechtlichen Angelegenheiten, die bei einer Ehescheidung zu klären sind, kümmern. Selbstverständlich wird er auch beim finalen Gerichtstermin die rechtliche Vertretung seines Mandanten übernehmen. Wissen sollte man auf jeden Fall, dass eine Ehescheidung ohne Rechtsanwalt nicht möglich ist, es besteht Anwaltszwang. Allerdings hat man die Möglichkeit, sich zusammen mit dem Ehepartner einen Anwalt zu teilen. Auf diese Weise können die Scheidungskosten so gering als möglich gehalten werden. Zwingende Grundbedingung, um nur einen Rechtsanwalt mit der Scheidung zu beauftragen, ist, dass die Ehegatten sich einig sind, d.h., es muss sich um eine einvernehmliche Scheidung handeln.

Ein Rechtsanwalt für Familienrecht kennt sich in sämtlichen Bereichen des Familienrechts aus

Doch ein Anwalt für Familienrecht in Langenfeld ist nicht nur nur im Falle einer Ehescheidung der perfekte Ansprechpartner. Er hat vielmehr ein breites Fachwissen in sämtlichen Angelegenheiten, die in den Rechtsbereich Familienrecht fallen. Anzuführen wären hier z.B. Fragestellungen rund um den Vaterschaftstest, die Vaterschaftsklage oder eine Vaterschaftsanerkennung. Muss man einem Kuckuckskind Kindesunterhalt zahlen? Wie verhält es sich mit Unterhalt an ein nicht eheliches Kind? Was versteht man unter der Aufsichtspflicht der Eltern? Muss man als Samenspender befürchten, auf Kindesunterhalt verklagt zu werden? Dies sind nur ein paar Beispiele für Fragen, die ein Anwalt für Familienrecht im Rahmen einer Rechtsberatung beantworten kann. Außerdem kennt sich ein Rechtsanwalt zum Familienrecht auch im Betreuungsrecht aus und kann in Betreuungsverfahren die rechtliche Vertretung übernehmen. Ferner besitzt er Fachwissen im Adoptionsrecht und kann, sollte eine Adoption angestrebt werden, mit rechtlichen Ratschlägen seinem Mandanten beratend und helfend zur Seite stehen. Natürlich kann er auch Pflegeeltern rechtlich zur Seite stehen, wenn ein Pflegekind zurückgeführt werden soll, und die nötigen rechtlichen Maßnahmen ergreifen, die zum Schutz des Kindes erforderlich sind.


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