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Aktuelle Rechtstipps zum Thema Unterlassungsanspruch
Urheberrecht und Medienrecht
Beschränkung von Weiterverkauf beschränkter Software durch Hersteller
Hersteller untersagen oder beschränken gerne den Weiterverkauf ihrer Software. Doch ob sie das dürfen, erscheint nach einem aktuellen Urteil des Landgerichtes Hamburg fragwürdig.
Vorliegend nahm ein Vermarkter von gebrauchter Software Anstoß an den allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) von SAP. Nach dem Inhalt einer Klausel darf die von SAP aufgekaufte Software nur dann an Dritte weiterverkauft werden, wenn SAP als der Hersteller dies gestattet. Mit diesem Zustimmungsvorbehalt wollte sich Susensoftware als Vermarkter nicht abfinden und mahnte SAP ab. Dann verklagte es das Unternehmen auf Unterlassung.
Das Landgericht Hamburg schloss sich dieser Sichtweise an. Es entschied mit Urteil vom 25.10.2013 (Az. 315 O 449/12), dass diese AGB-Bestimmung unwirksam ist. Die Hamburger Richter beriefen sich ... weiter lesen
Urheberrecht und Medienrecht
YouTube: Dürfen in Video-Clip Filmausschnitte Dritter gezeigt werden?
Das Einbinden von Filmszenen in das eigene YouTube-Video ist nicht ohne Weiteres erlaubt. Es kommt eine Urheberrechtsverletzung in Betracht.
Vorliegend ging es um einen Videofilm, der auf dem YouTube-Kanal „Nitro Shqip“ gezeigt wurde. In diesem wurden mehrere Ausschnitte eines Dokumentarfilms gezeigt. Gegen diese Einblendungen wendete sich derjenige, der den in Teilen gezeigte Film gedreht hatte. Er machte einen Anspruch auf Unterlassung wegen einer Verletzung von seinem Urheberrecht geltend. Das Landgericht Köln gab der Klage mit Urteil vom 6. Juni 2013 Az. 4 O 55/13 statt. Hiergegen wendete sich der betroffene „Manager“ des YouTube-Kanals und legte gegen das Urteil des Landgerichtes Köln Berufung ein. Er argumentierte unter anderem damit, dass die Verwendung von kurzen Filmausschnitten ... weiter lesen
Urheberrecht und Medienrecht
Internetseiten dürfen von Richtern gesperrt werden
In den letzten Jahren passierte es öfter: Internetseiten bekannter Streamingdienste wie kino.to oder movie2k.to wurden von einigen Providern gesperrt. Schuld daran war die Anordnung verschiedener Richter, die aufgrund der Beschwerde einiger Filmverleiher von den Internetprovidern verlangten die genannten Seiten zu sperren. Ist dieses Vorgehen wirklich effektiv?
Aktuell wurde diese Frage gerade zur Plattform kino.to entschieden. Ein österreichischer Internetprovider wurde vom Filmverleiher Constantin dazu aufgefordert, die Film-Stream-Seite für die Nutzer des Providers zu sperren.
Nachdem sich der Provider vor den nationalen Gerichten vergeblich gegen die danach ergangene Anordnung der Richter gewehrt hatte, sollte er auch vor dem EuGH (Europäischer Gerichtshof) keine Recht bekommen: Auch wenn die ... weiter lesen
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