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Für juristische Personen besteht in Deutschland die Pflicht, einen Insolvenzantrag zu stellen, sobald ein Insolvenzgrund vorliegt. Kommt der Verpflichtete der Antragspflicht nicht nach, liegt eine Insolvenzverschleppung vor. Diese ist strafbar und wird mit Geldstrafe oder sogar Freiheitsstrafe belangt. Alles, was Sie darüber wissen müssen, lesen Sie hier. Definition: Was ist eine Insolvenzverschleppung? Die Pflicht, eine Insolvenz zu beantragen, ist in § 15a der Insolvenzordnung (InsO) festgelegt. Verantwortlich sind stets die Vertreter der juristischen Person. Laut Gesetz müssen sie ohne schuldhaftes Zögern einen Eröffnungsantrag stellen , sobald der Grund bekannt ist. Der Grund für eine Insolvenz kann entweder die Zahlungsunfähigkeit oder der Überschuldung der juristischen Person sein. Gemäß § 17 der...
weiter lesenVon den Bundesländern wurde ein gemeinsames Portal geschaffen, auf dem die Insolvenzbekanntmachungen der Insolvenzgerichte veröffentlicht werden. Hier werden der Öffentlichkeit regelmäßig die aktuellen Bekanntmachungen aus dem Insolvenzregister zugänglich gemacht. Für zwei Wochen sind die veröffentlichten Informationen für jeden frei zugänglich. Die Daten sind nicht unbegrenzt verfügbar. Sie werden nach spätestens sechs Monaten nach der Verfahrensaufhebung oder rechtskräftigen -einstellung gelöscht. Was sind öffentliche Insolvenzbekanntmachungen? Wird vor dem zuständigen Gericht ein Insolvenzverfahren eröffnet, erfolgt auch die Bekanntgabe der Insolvenz im sogenannten Insolvenzregister . Dies betrifft sowohl die Insolvenz von Unternehmen, als auch von Privatpersonen. Im Jahr 2002 trat eine gesetzliche...
weiter lesenEin Insolvenzplan ist ein Sanierungsplan , der dazu dient, ein Unternehmen während des Insolvenzverfahrens zu erhalten . Dies kann u. a. dann von Relevanz sein, wenn der Rechtsmantel einer GmbH erhalten bleiben muss. Über einen Insolvenzplan kann einem Unternehmen ein zielführendes Instrument an die Hand gegeben werden, sich kurzfristig zu sanieren und einen Neustart in alter oder neuer Rechtsform zu ermöglichen. Diese Zielsetzung kann durch einen Insolvenzplan an sich oder in Kombination mit einem Schutzschirmverfahren und der Eigenverwaltung erreicht werden. Rechtlich entspricht ein Insolvenzplan einem "Vergleichsvertrag" über Teilzahlungsvereinbarungen und Details darüber, wie die Unternehmenssanierung im Einzelnen auszusehen hat und welche Quoten zur Befriedigung der...
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