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Aktuelle Rechtstipps zum Thema Unternehmenskaufrecht
Handelsrecht und Gesellschaftsrecht
Die personenidentische GmbH & Co. KG – Besonderheiten bei der Einheits-GmbH & Co. KG
A. Die personenidentische GmbH & Co. KG
Die Erscheinungsformen der GmbH & Co. KG sind vielfältig. Die GmbH & Co. KG vereint das Beste aus beiden Rechtsformen und ist stets eine attraktive Alternative.
Vorherrschend ist die personenidentische GmbH & Co. KG , bei der die gleichen Personen Gesellschafter der GmbH und der KG sind, und zwar mit jeweils gleichen Beteiligungen.
Die Vertragsgestaltung sollte in solchen Fällen die fortdauernde Parallelität der Beteiligungsverhältnisse in GmbH und KG sichern.
Im Nachfolgenden stelle ich die wesentlichen Merkmale der personenidentischen GmbH & Co. KG verständlich und nachvollziehbar dar.
I. Notwendigkeit und Absicherung der Beteiligungsidentität
Die Struktur ... weiter lesen
Handelsrecht und Gesellschaftsrecht
Aufsichtsrat einer Aktengesellschaft (AG) einfach erklärt
In den §§ 95 bis 116 Aktiengesetz (AktG) schreibt das Gesetz zwingend die Bildung eines Aufsichtsrats als Überwachungsorgan einer Aktiengesellschaft vor.
Bestellung und Zusammensetzung des Aufsichtsrats
Gemäß § 95 AktG muss der Aufsichtsrat aus mindestens drei Mitgliedern bestehen, wobei die Höchstzahl maximal 21 Mitglieder betragen darf, abhängig vom jeweiligen Grundkapital. Von den Aufsichtsratsmitgliedern müssen ein Drittel von den Betriebsangehörigen als Vertreter unmittelbar gewählt worden sein, wobei es sich aber um keine leitenden Angestellten handeln darf (§§ 4ff. DrittelbG). Dies gilt allerdings nur, wenn in der Aktiengesellschaft mehr als 500 Mitarbeiter beschäftigt sind (§1 I Nr. 1 S. 1 DrittelbG). Die übrigen zwei Drittel der ... weiter lesen
Handelsrecht und Gesellschaftsrecht
Unternehmensnachfolge – Vermeidbare Fehler vermeiden!
Stellen Sie sich vor, dass Sie Geschäftsführer eines Unternehmens sind und das Worst-Case-Szenario tritt ein: Sie sind akut erkrankt oder ähnliches und können Ihre geschäftlichen Aktivitäten nicht mehr ausführen. Wie geht es dann weiter mit Ihrem Unternehmen? Wer übernimmt die Leitung, was passiert mit den Mitarbeiten und wer trägt die rechtliche Verantwortung im Falle Ihres unvorhergesehenen Ausfalles? Im schlimmsten Fall kann dies zum Aus eines Unternehmens führen.
I. Die Unternehmensnachfolge wurde nicht abgesichert.
Ein plötzliches Ausscheiden eines Unternehmensleiters kann fatale Auswirkungen auf das Unternehmen haben. Wenn die Unternehmensnachfolge nicht gewährleistet ist, könnten Schulden oder andere Verbindlichkeiten die verbleibenden ... weiter lesen
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