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Aktuelle Rechtstipps zum Thema Unternehmenskonkurs
Insolvenzrecht
Bekommt man Bescheid, wenn Privatinsolvenz zu Ende ist? – wichtige Frage zum Ende des Insolvenzverfahrens und der Restschuldbereifung
Ja, man bekommt Bescheid, wenn die Privatinsolvenz zu Ende ist. Die Privatinsolvenz endet mit der sogenannten Restschuldbefreiung. Diese wird vom zuständigen Insolvenzgericht erteilt, sofern der Schuldner während des Insolvenzverfahrens allen Mitwirkungspflichten und Obliegenheiten nachgekommen ist. Das Gericht erlässt dem Betroffenen dann alle bis dahin noch offenen Schulden (Ausgenommen sind Geldstrafen, Bußgelder, unerlaubte Handlungen). Eine Restschuldbefreiung muss allerdings vom Schuldner beantragt werden – der Schuldner bekommt dann nach Ende des Insolvenzverfahrens nach 3 Jahren (früher waren es 6 Jahre) vom Insolvenzgericht Bescheid, dass ihm die Restschuldbefreiung erteilt wird.
Das sollten Sie über das Ende des Insolvenzverfahrens wissen
Ein Insolvenzverfahren durchläuft mehrere Stufen . Der ... weiter lesen
Insolvenzrecht
Insolvenzbekanntmachungen – Wo werden sie veröffentlich und was sollten Betroffene beachten?
Von den Bundesländern wurde ein gemeinsames Portal geschaffen, auf dem die Insolvenzbekanntmachungen der Insolvenzgerichte veröffentlicht werden. Hier werden der Öffentlichkeit regelmäßig die aktuellen Bekanntmachungen aus dem Insolvenzregister zugänglich gemacht. Für zwei Wochen sind die veröffentlichten Informationen für jeden frei zugänglich. Die Daten sind nicht unbegrenzt verfügbar. Sie werden nach spätestens sechs Monaten nach der Verfahrensaufhebung oder rechtskräftigen -einstellung gelöscht.
Was sind öffentliche Insolvenzbekanntmachungen?
Wird vor dem zuständigen Gericht ein Insolvenzverfahren eröffnet, erfolgt auch die Bekanntgabe der Insolvenz im sogenannten Insolvenzregister . Dies betrifft sowohl die Insolvenz von Unternehmen, als auch von Privatpersonen. Im Jahr 2002 trat eine gesetzliche ... weiter lesen
Insolvenzrecht
Insolvenzverwalter – Aufgaben bei der Insolvenzverwaltung
Wird ein Insolvenzverfahren eröffnet, ernennt das Insolvenzgericht per Beschluss gemäß § 27 InsO einen Insolvenzverwalter zur Durchführung des Insolvenzverfahrens. Im Rahmen der Rechtsaufsicht hat der zuständige Insolvenzrichter die Tätigkeit des Insolvenzverwalters während des Insolvenzverfahrens zu überprüfen.
Voraussetzungen der Insolvenzverwaltung
Eine Berufsausbildung zum Insolvenzverwalter gibt es nicht und die Möglichkeiten der Ernennung zum Insolvenzverwalter sind gesetzlich nicht klar geregelt. Gemäß § 56 InsO muss der Insolvenzverwalter eine neutrale natürliche Person sein, die geschäftskundig ist , d. h. Kenntnisse aus dem juristischen und wirtschaftlichen Bereich besitzt, und unabhängig von Schuldnern und ... weiter lesen
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