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Aktuelle Rechtstipps zum Thema Unternehmenskonkurs
Insolvenzrecht
Freiberufliche Arbeit bei Überschuldung gestärkt
Münster (jur). Wer während einer Privatinsolvenz einer selbstständigen Tätigkeit nachgeht, kann bis zu den Pfändungsgrenzen nicht nur den laufenden Gewinn sondern auch eine aus dieser Tätigkeit resultierende Steuererstattung für sich behalten. Bestehen noch Schulden beim Finanzamt, darf dies allerdings aufrechnen, wie das Finanzgericht (FG) Münster in einem am Montag, 4. November 2013, veröffentlichten Urteil vom 27. September 2013 entschied (Az.: 14 K 1917/12 AO).
Schuldner dürfen in der Insolvenz ihr Einkommen bis zur individuellen Pfändungsgrenze behalten, der darüber hinausgehende Verdienst geht an den Insolvenzverwalter und damit indirekt an die Gläubiger.
Bei einer selbstständigen Tätigkeit besteht das Problem, dass unstete Einkünfte ... weiter lesen
Insolvenzrecht
Die Regelinsolvenz: Antrag, Voraussetzungen, Ablauf & Dauer
Wenn eine große Firma oder eine bekannte Persönlichkeit Insolvenz anmeldet, sorgt dies oft für große Schlagzeilen. Dabei bietet eine Regelinsolvenz allen Selbstständigen mit mehr als 19 Gläubigern - Freiberuflern wie auch Unternehmern - die Gelegenheit, sich von der Schuldenlast zu befreien. Doch was genau beinhaltet eine Regelinsolvenz? Wie läuft sie ab? Und wer kann die Regelinsolvenz beantragen? Erfahren Sie jetzt die wichtigsten Fakten dazu in unserer Kurzübersicht!
Welche drei Ziele gibt es bei einer Regelinsolvenz eigentlich?
Zu den drei Ziele bei einer Regelinsolvenz gehören die Befreiung von den Restschulden, der Pfändungsschutz und die Fortführung des Betriebs.
Durch eine Gesetzesänderung im Jahr 2001 können sowohl Selbständige wie ... weiter lesen
Insolvenzrecht
Das grenzüberschreitende Insolvenzverfahren
Bei grenzüberschreitenden Insolvenzen innerhalb der Europäischen Union kann nach der Verordnung (EG) Nr. 1346/2000 des Rates vom 29. Mai 2000 (EuInsVO) in dem Mitgliedstaat, in dem der Schuldner den Mittelpunkt seiner hauptsächlichen Interessen hat (center of main interests/COMI), das Hauptinsolvenzverfahren eröffnet werden.
In diesem Fall gilt bis zur Eröffnung eines Sekundärinsolvenzverfahrens für das Insolvenzverfahren und seine Wirkungen in allen anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union mit Ausnahme Dänemarks grundsätzlich das Recht des Staates, in dem das Hauptinsolvenzverfahren eröffnet worden ist. Art. 10 EuInsVO macht davon für Arbeitsverhältnisse eine Ausnahme. Danach gilt für diese „ausschließlich“ das Recht des ... weiter lesen
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