Was ist das „Unternehmensrecht“?
Unter dem Begriff „Unternehmensrecht“ fasst man alle gesetzlichen Vorschriften zusammen, die die rechtlichen Verhältnisse von Unternehmen regeln. Ein Unternehmen kann dabei ein Betrieb mit mehreren Tochterfirmen sein, ein Kleinbetrieb oder auch ein Ein-Mann-Unternehmen.
Zum Unternehmensrecht gehören unter anderem die Rechtsgebiete des
Auch der Bereich des Arbeitsrechts wird teilweise zum Unternehmensrecht gezählt.
Unternehmensform
Welche Rechtsvorschriften für ein Unternehmen gelten, richtet sich in erster Linie nach dessen Unternehmensform oder Rechtsform. Dabei unterscheidet man zwischen Personen- und Kapitalgesellschaften.
Beispiele für Personengesellschaften:
Beispiele für Kapitalgesellschaften:
- Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH),
- GmbH-Variante: Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt),
- Aktiengesellschaft (AG).
Wichtige Gesetze im Bereich des Unternehmensrechts sind z.B.:
Das Unternehmesrecht befasst sich zum Beispiel mit Fragen wie
Wichtige Einzelthemen sind darüber hinaus
Umwandlung
Auch das Umwandlungsrecht gehört zum Unternehmensrecht. Geregelt ist dieser Bereich im Umwandlungsgesetz (UmwG). Hier geht es um die Verschmelzung oder Aufspaltung von Unternehmen, die Zusammenfassung mehrerer Unternehmen zu einem Einzigen, kurz um grundlegende Änderungen der Organisationsstruktur.
Unternehmensnachfolge
Die Unternehmensnachfolge ist – besonders im Bereich mittelständischer Unternehmen – ein Schwerpunktbereich der anwaltlichen Beratung. Denn viele vom Inhaber geführte Unternehmen verkraften den altersbedingten Ausstieg des langjährigen Chefs nicht. Oft ist ein mehrjähriger Prozess der Vorbereitung notwendig, um den Betrieb auf rechtssichere Weise in gute Hände zu übergeben.
Sie brauchen einen Rechtsanwalt vor Ort für Ihr unternehmensrechtliches Problem oder für eine Frage zum Handels- und Gesellschaftsrecht? Bei fachanwalt.de finden Sie Anwälte, die sich auf dieses Rechtsgebiet spezialisiert haben. Der Titel „Fachanwalt“ steht dabei für einen Rechtsanwalt, der fundierte praktische und theoretische Kenntnisse in diesem Bereich erworben hat. Die Rechtsanwaltskammer verleiht den Titel entsprechend der Fachanwaltsordnung.
Steigern Sie Ihre Sichtbarkeit mit einem Premium-Profil und gewinnen Sie mehr Mandate!
Jetzt Profil anlegen
1. Allgemeines Will ein Geschäftsführer nicht mehr für die Kapitalgesellschaft tätig sein, hat er die Möglichkeit, sein Amt als Geschäftsführer niederzulegen . Diese Entscheidungsoption des Geschäftsführers ergibt sich zwar nicht umittelbar aus dem GmbHG, wird jedoch aus dem Rechtsgedanken des § 38 GmbHG abgeleitet. Gründe für eine beabsichtigte Niederlegung der Geschäftsführertätigkeit können sein Streit mit anderen Geschäftsführern über die Art der Geschäftsführung, Streit mit den Gesellschaftern über die strategische Ausrichtung des Unternehmens, drohende Haftungsrisiken z. B. durch angewiesene Maßnahmen oder versperrendes Verhalten der Gesellschafter, eine berufliche Neuorientierung....
weiter lesen1. Haftungsfalle Steuerhinterziehung / Steuerverkürzung Steuerhinterziehung und Steuerverkürzung ist nicht die erste Haftungsfalle, die einem Geschäftsführer bzw. Unternehmer einfällt. Gleichwohl ist hier das Risiko einer Haftung nahezu am höchsten. Als Geschäftsführer und Unternehmer sind Sie für die Handlungen und Unterlassungen Ihrer Mitarbeiter verantwortlich . Wenn es also unternehmensintern zu steuerlichen Fehlern kommt , können diese der Unternehmensleitung bzw. dem Inhaber als versuchte oder gar vollzogene Steuerhinterziehung oder Steuerverkürzung angelastet werden. Die Strafe ist hierbei dieselbe wie bei einer “eigenen” vorsätzlichen Steuerhinterziehung oder Steuerverkürzung. Es kann sich aus einem „einfachen“...
weiter lesenIn einem aktuellen Urteil vom 20. Februar 2024, Aktenzeichen KVB 69/23 , hat der Kartellsenat des Bundesgerichtshofs entschieden, inwieweit das Bundeskartellamt vertrauliche Informationen von Google, die als Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse gelten, in einem Kartellverwaltungsverfahren gegenüber Wettbewerbern offenlegen darf. Bundeskartellamt kontra Google: Streit um Automotive Services eskaliert Im Mittelpunkt steht eine Auseinandersetzung zwischen dem Bundeskartellamt und Google bezüglich der Google Automotive Services (GAS), einschließlich Google Maps, Google Play und Google Assistant, die Google nur gebündelt an Fahrzeughersteller lizenziert. Das Bundeskartellamt hatte Google im Juni 2023 seine vorläufige Einschätzung mitgeteilt, wonach bestimmte Praktiken Googles als wettbewerbsgefährdend eingestuft...
weiter lesenSchildern Sie Ihr Problem ausführlich und erhalten innerhalb von Sekunden eine kostenlose KI-Ersteinschätzung:
Mit Nutzung unseres KI-Features akzeptieren Sie unsere Nutzungsbedingungen.