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Rechtsanwalt für Urlaubsanspruch

Was ist der Urlaubsanspruch?

Als Urlaubsanspruch bezeichnet man den gesetzlich geregelten Anspruch eines Arbeitnehmers auf alljährlichen Erhohlungsurlaub.  

 

Wieviel Urlaub bekomme ich?

Dies kann in jedem Arbeitsvertrag unterschiedlich geregelt sein. Auch Tarifverträge können Regelungen treffen. Einen Mindestanspruch legt das Gesetz fest: 24 Werktage im Jahr. Als Werktage zählen dabei alle Tage, die keine Sonntage oder gesetzlichen Feiertage sind. Üblich sind in Deutschland etwa 30 Tage im Jahr.  

 

Gesetzliche Regelung

Der Urlaubsanspruch ist in § 3 Bundesurlaubsgesetz (BUrlG) niedergelegt. Abweichende Regelungen enthält das Jugendarbeitsschutzgesetz:

 

  • Mindestens 30 Werktage, wenn der Jugendliche zu Beginn des Kalenderjahrs noch nicht 16 Jahre alt ist,
  • mindestens 27 Werktage, wenn der Jugendliche zu Beginn des Kalenderjahrs noch nicht 17 Jahre alt ist,
  • mindestens 25 Werktage, wenn der Jugendliche zu Beginn des Kalenderjahrs noch nicht 18 Jahre alt ist.

 

§ 125 des neunten Sozialgesetzbuches (SGB IX) schreibt vor, dass Schwerbehinderten zusätzlich zum gesetzlichen Mindesturlaub fünf weitere Urlaubstage zu gewähren sind.

 

Öffentlicher Dienst

Die Tarifverträge des öffentlichen Dienstes (TV-L, TVöD) sehen für Arbeitnehmer unabhängig vom Alter einen Jahresurlaub von 30 Tagen vor (Neuregelung seit Anfang 2013). Für Beamte sind die Erhohlungsurlaubsverordnung bzw. die entsprechenden Landesregelungen maßgeblich. Danach ist die Anzahl der Urlaubstage nach Besoldungsstufe und Alter gestaffelt und liegt bei 26 bis 30 Tagen.

 

Urlaubsplanung im Betrieb

Die Urlaubsplanung sorgt immer wieder für Streit unter Kollegen oder mit dem Chef. Einige Grundsätze:

 

  • Die Urlaubswünsche des Arbeitnehmers müssen berücksichtigt werden (§ 7 BUrlG), es sei denn
  • dem Wunsch stehen dringende betriebliche Belange entgegen oder
  • einem anderen Arbeitnehmer ist aus sozialen Gründen vorrangig Urlaub zu gewähren.
  • Der Urlaub ist grundsätzlich zusammenhängend zu gewähren, es sei denn
  • dem stehen dringende betriebliche Belange entgegen oder in der Person des Arbeitnehmers liegende Gründe machen eine Urlaubsteilung nötig.
  • Tritt ein solcher Fall ein und hat der Arbeitnehmer Anspruch auf Urlaub von mehr als 12 Werktagen, müssen ihm diese 12 Tage im Zusammenhang gewährt werden.

 

Übertragung von Urlaub

An sich muss der Jahresurlaub im laufenden Kalenderjahr genommen werden. Eine Übertragung auf das nächste Jahr erfordert

 

  • dringende betriebliche oder
  • in der Person des Arbeitnehmers liegende Gründe.

 

Dann ist der Urlaub allerdings innerhalb der ersten drei Monate des nächsten Jahres zu nehmen. Wird dem Arbeitnehmer dieser Urlaub dann nicht gewährt, kann Anspruch auf Schadenersatz in Form von Ersatzurlaub bestehen (Bundesarbeitsgericht, Az. 9 AZR 760/11).

 

Wird das Arbeitsverhältnis beendet und sind noch Urlaubstage offen, sind diese in Geld abzugelten (§ 7 Abs. 4 BUrlG).

 

Widerruf des Urlaubs

Ein bewilligter Urlaub kann nur im Ausnahmefall wieder gestrichen werden. Dies ist praktisch nur bei existenzbedrohlichen Situationen für das Unternehmen möglich. Entstehen dem Arbeitnehmer dadurch Kosten (Stornogebühren, Reisekosten) sind diese vom Arbeitgeber zu tragen.

 

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