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Anwalt Familienrecht WuppertalDas Oberlandesgericht (OLG) Karlsruhe hat in einem Beschluss vom 31.07.2024 ( Az. 20 UF 85/24 ) die alleinige Entscheidungsbefugnis der Mutter über die kinder- und jugendpsychiatrische Behandlung ihres gemeinsamen Kindes bestätigt. Im Mittelpunkt stand die Frage, ob die Medikation mit Methylphenidat als Maßnahme im Rahmen der Gesundheitssorge gemäß § 1628 BGB von erheblicher Bedeutung für das Kindeswohl ist. Der Beschluss unterstreicht die Notwendigkeit einer kontinuierlichen und einheitlichen Entscheidung im Interesse des Kindes, insbesondere bei Streitigkeiten zwischen den Eltern über die gesundheitliche Behandlung. Uneinigkeit der Eltern über ADHS-Behandlung führt zu gerichtlicher Entscheidung Die Eltern des Kindes A. konnten sich nicht über die psychiatrische Behandlung ihres Kindes einigen. Während die...
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Karlsruhe (jur). Lehnen Eltern die Rechtmäßigkeit der Bundesrepublik Deutschland und damit auch den Schulbesuch ihres 13-jährigen Kindes in einer staatlichen Schule ab, kann ihnen nur als letztes Mittel vorläufig das Sorgerecht teilweise entzogen werden. Erklären sich die Eltern schließlich bereit, dass ihr Sohn zur Vorbereitung eines regelmäßigen Schulbesuchs an einem Schulprojekt teilnehmen kann, ist dies aus Kindeswohlgründen sorgerechtlichen Maßnahmen vorzuziehen, entschied das Oberlandesgericht (OLG) Karlsruhe in einem am Sonntag, 26. Februar 2023, veröffentlichten Beschluss (Az.: 5 UF 188/22). Im Streitfall ging es um einen 13-jährigen Jungen, der nach der Grundschule in der Coronazeit im September 2020 auf die Realschule wechselte. Die in einem Seitental des Schwarzwaldes auf einen Hof lebenden Eltern...
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Das Amtsgericht – Familiengericht – Frankenthal (Pfalz) hat mit Beschluss vom 20.01.2026 (Az. 71 F 15/26 ) entschieden, dass ein getrennt lebender Elternteil sein Kind beim Wohnsitz anmelden darf, ohne eine gerichtliche Zuweisung der Entscheidungsbefugnis nach § 1628 BGB zu benötigen. Die Entscheidung ist rechtskräftig. Anmeldung beim Wohnsitz erfordert keine gerichtliche Zustimmung Die Eltern eines 13-jährigen Jungen teilen sich die elterliche Sorge, leben jedoch getrennt. Der Vater betreut das Kind überwiegend und wollte den Sohn offiziell bei der zuständigen Meldebehörde anmelden. Er war der Ansicht, dass hierfür die Mitwirkung der Mutter oder eine gerichtliche Übertragung der Entscheidungsbefugnis nach § 1628 BGB erforderlich sei, und stellte deshalb einen Antrag auf Übertragung der Befugnis...
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