Steigern Sie Ihre Sichtbarkeit mit einem Premium-Profil und gewinnen Sie mehr Mandate!
Jetzt Profil anlegen
Dass Volljährige, die adoptiert werden, ihren bisherigen Nachnamen grundsätzlich nicht unverändert fortführen können, ist verfassungskonform. Das hat das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) mit Beschluss vom 24. Oktober 2024 ( AZ: 1 BvL 10/20 ) entschieden und damit eine anderslautende Einschätzung des Bundesgerichtshofs (BGH) korrigiert. Die Entscheidung zur Namensänderung bei Erwachsenenadoption – die nicht einstimmig ausgefallen ist - beruht auf der Abwägung zwischen dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht und den Regelungen des Namensrechts. Reform des Namensrechts ab Mai 2025 Die bevorstehende Reform des Namensrechts bringt bedeutende Änderungen mit sich. Ab dem 1. Mai 2025 entfällt der bisherige Zwang zur Namensänderung bei Erwachsenenadoptionen. Adoptierte Volljährige haben dann die...
weiter lesenBei nicht wenigen Ehegatten geht die Scheidung mit Streitigkeiten einher. Vor allem über finanzielle Aspekte herrscht schnell Uneinigkeit. Über je mehr Punkte sich die Partner uneinig sind und diese damit gerichtlich geklärt werden müssen, umso mehr zieht sich das Scheidungsverfahren in die Länge. Daher empfiehlt es sich, eine Scheidungsfolgenvereinbarung aufzusetzen, um wertvolle Zeit und letztlich auch Kosten zu sparen. In solch einer Vereinbarung lassen sich die Scheidungsfolgen konkret regeln. Was versteht man unter einer Scheidungsfolgenvereinbarung? Bei einer Scheidungsfolgenvereinbarung handelt es sich um eine Scheidungsvereinbarung zwischen den Ehepartnern, in der sich rechtliche als auch finanzielle Regelungen für die Zeit nach der Ehe bzw. nach der rechtskräftigen Scheidung...
weiter lesenWer seine - durch eine bestehende Ehe - gesetzlich zugeordnete Vaterschaft nicht wirksam angefochten hat und deswegen rechtlicher Vater ist, schuldet dem Kind auch dann Unterhalt, wenn unstreitig ist, dass er nicht der leibliche Vater ist. Das hat der 2. Senat für Familiensachen am 19.11.2013 im Rahmen eines Verfahrenskostenhilfeverfahrens entschieden und insoweit die erstinstanzliche Entscheidung des Amtsgerichts - Familiengericht - Bottrop bestätigt. Der 39 Jahre alte Antragsteller aus Datteln ist der rechtliche Vater des im Jahre 1996 geborenen Antragsgegners. Die Mutter ist nach Scheidung der Ehe mit dem Antragsteller erneut verheiratet, und zwar mit dem biologischen Vater des Antragsgegners. Die Vaterschaftsanfechtungsklage des Antragstellers blieb wegen Fristablaufs ohne Erfolg. Mit Jugendamtsurkunde vom...
weiter lesenSchildern Sie Ihr Problem ausführlich und erhalten innerhalb von Sekunden eine kostenlose KI-Ersteinschätzung:
Mit Nutzung unseres KI-Features akzeptieren Sie unsere Nutzungsbedingungen.