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Rechtsanwalt InsolvenzgläubigerWas ist eine „Verbraucherinsolvenz?“
Eine Insolvenz wurde früher als „Konkurs“ bezeichnet. Wer insolvent ist, kann seinen Zahlungspflichten nicht mehr nachkommen. Das 1999 eingeführte Verbraucherinsolvenzverfahren ermöglicht es auch Privatpersonen, einen Insolvenzantrag zu stellen und mit Hilfe der Restschuldbefreiung nach einigen Jahren wieder ohne Schulden dazustehen.
Vier Stufen
Das Verbraucherinsolvenzverfahren kann in vier Stufen gegliedert werden:
Restschuldbefreiung
Die Restschuldbefreiung kann nicht nur im Verbraucher- sondern auch im Regelinsolvenzverfahren durch natürliche Personen beantragt werden. Sie bedeutet, dass dem Schuldner nach sechs Jahren seine restlichen Schulden erlassen werden – wenn er sich während der „Wohlverhaltensphase“ an die Regeln gehalten hat. Dazu gehört, dass der Schuldner den pfändbaren Teil seines Einkommens an einen Treuhänder (vereinfachtes Insolvenzverfahren) bzw. Insolvenzverwalter gibt, der damit die Gläubiger anteilig bezahlt – nach Abzug der Verfahrenskosten.
Weitere Pflichten des Schuldners während der Wohlverhaltensphase sind:
Gesetzliche Regelung
Das Insolvenzrecht ist in der Insolvenzordnung (InsO) geregelt. Die §§ 304 bis 314 betreffen das Verbraucherinsolvenzverfahren.
Der Treuhänder
übernimmt im vereinfachten Insolvenzverfahren die Rolle des Insolvenzverwalters. Er muss den Arbeitgeber über die Abtretung des Arbeitsentgelts an ihn, den Treuhänder, informieren. Beträge, die vom Schuldner kommen, muss er getrennt von seinem übrigen Vermögen halten.
Unpfändbar:
Nicht pfändbar sind bestimmte Geldbeträge, aber auch einige Gegenstände. Der Pfändungsschutz ist in den §§ 850a bis 850i der Zivilprozessordnung geregelt. Ihn in Anspruch zu nehmen, ist freiwillig. Nach § 850c ZPO ist Arbeitseinkommen nicht pfändbar, wenn es nicht mehr als 930 Euro monatlich beträgt.
Unpfändbar sind auch:
2014
Nach einer im Jahr 2013 verabschiedeten Änderung verkürzt sich nach dem 30. Juni 2014 die Wohlverhaltensphase auf drei Jahre. Voraussetzung für die Restschuldbefreiung ist dann, dass der Schuldner mindestens 35 Prozent seiner Schulden sowie die Verfahrenskosten bezahlt hat.
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Anwalt Insolvenzrecht WuppertalKarlsruhe (jur). Überschuldete Wohnungseigentümer können mit der Grundbucheintragung ihres Wohnungsrechts am eigenen Grundstück sich nicht vor dem Zugriff der Gläubiger schützen. Denn das eingetragene Wohnungsrecht am eigenen Grundstück ist pfändbar und kann vom Insolvenzverwalter gelöscht werden, entschied der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe in einem am Mittwoch, 5. April 2023, bekanntgegebenen Beschluss (Az.: V ZB 64/21). Nur wenn das Grundstück einer anderen Person gehört, könne ein daran bestehendes, nicht übertragbares Wohnungsrecht nicht gepfändet werden. Im Streitfall ging es um ein Grundstück in Berlin-Charlottenburg. Der Eigentümer hatte das Grundstück als Einlage in eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) eingebracht. Im Grundbuch hatte er sich allerdings noch ein Wohnungsrecht...
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Die Eigenverwaltung ist in den §§ 270 bis 285 Insolvenzordnung (InsO) geregelt. Sie stellt eine Alternative zum Regelinsolvenzverfahren dar und zielt darauf ab, das Unternehmen unter der Leitung der bisherigen Geschäftsführung zu sanieren, statt es zerschlagen zu müssen. Dies erfolgt häufig im Rahmen eines sogenannten Insolvenzplans, mithin eines gerichtlich bestätigten Vergleichs mit allen Gläubigern, bei dem auch einzelne Gläubiger überstimmt werden können. Während im Regelverfahren ein Insolvenzverwalter die Kontrolle übernimmt, bleibt in der Eigenverwaltung die Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis gemäß § 270 Abs. 1 InsO beim Schuldner. Das Gericht bestellt lediglich einen Sachwalter (§ 274 InsO), der die wirtschaftliche Lage...
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Schleswig. Verbraucher müssen nach einer Verbraucherinsolvenz eine ernsthafte Chance haben, um neu anzufangen. Die Schufa darf deshalb nicht dauerhaft Daten über eine Insolvenz speichern. Dies hat das Oberlandesgericht (OLG) Schleswig-Holstein in Schleswig in einem am Dienstag, den 7. Juni 2022 bekannt gegebenen Urteil entschieden (Az.: 17 U 5/22). Ein entsprechendes Leiturteil aus dem Jahre 2021 ist derzeit beim Bundesgerichtshof (BGH) anhängig. Auch im neuen Fall wurde vom Kläger eine Verbraucherinsolvenz durchlaufen. Vom zuständigen Amtsgericht wurde das Verfahren am 25. März 2020 beendet. Im amtlichen Internetportal, in dem Gerichtsentscheidungen zu allen Insolvenzverfahren veröffentlicht werden, war diese Information verfügbar. Von der Wiesbadener Kredit-Auskunftei Schufa werden diese öffentlich...
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