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Neustadt/Weinstraße (jur). Auch eine Arbeitsagentur muss bei der gerichtlichen Aufklärung über einen Kindergeldstreit mitwirken. Beantwortet die Behörde wiederholt keine gerichtlichen Anfragen, kann dies als „Missachtung des Gerichts“ gewertet werden, so dass dem klagenden Elternteil Kindergeld zugesprochen wird, stellte das Finanzgericht Rheinland-Pfalz in Neustadt an der Weinstraße in einem am Mittwoch, 7. Dezember 2022, bekanntgegebenen Urteil klar (Az.: 6 K 1577/22). Im konkreten Fall hatte eine Mutter aus Pirmasens für ihr ausbildungsplatzsuchendes volljähriges Kind Kindergeld erhalten. Im März 2022 hob die zur Bundesagentur für Arbeit gehörende Familienkasse den Kindergeldbescheid wieder auf und forderte das für sechs Monate bereits gezahlte Kindergeld in Höhe von insgesamt 1.314 Euro wieder...
weiter lesenBildet das häusliche Arbeitszimmer den Mittelpunkt der gesamten beruflichen und betrieblichen Betätigung, können die Kosten dafür unbeschränkt steuermindernd geltend gemacht werden. Abzugsfähig sind diejenigen Kosten, die direkt dem Arbeitszimmer zuordenbar sind, sowie anteilige Aufwendungen für das ganze Gebäude. Sie sind nach dem entsprechenden Flächenverhältnis aufzuteilen. Fallen dagegen Kosten für die Renovierung eines Raums an, der ausschließlich oder mehr als in nur untergeordnetem Umfang privaten Wohnzwecken dient, wie beispielsweise das Bad, sind diese Kosten nicht abziehbar. Das bestätigte der Bundesfinanzhof. Nur allgemeine Gebäudekosten, wie etwa Gebäudeabschreibung, Schuldzinsen oder eine Dachreparatur, sind aufzuteilen und anteilig...
weiter lesenDer Bundesfinanzhof hat entschieden, dass eine Einsichtnahme in Steuerakten zur Verfolgung steuerverfahrensfremder Zwecke, wie der Prüfung eines Schadenersatzanspruchs gegen einen Steuerberater, ausgeschlossen ist (Az. IX R 21/22 ). Finanzamt muss Akteneinsicht und DSGVO-Auskunft gewähren Das Finanzamt setzte gegen die Kläger Einkommensteuer für das Jahr 2015 fest. Die Kläger beantragten später Einsicht in ihre Einkommensteuerakte, um zu überprüfen, ob ihr Steuerberater korrekte Angaben gemacht hatte. Dieser Antrag sowie der darauf folgende Antrag auf Einsicht gemäß Art. 15 Abs. 1 und 3 DSGVO wurden vom Finanzamt abgelehnt. Das Finanzgericht gab jedoch den Klägern recht und verpflichtete das Finanzamt zur Akteneinsicht und zur Erfüllung des datenschutzrechtlichen Auskunftsanspruchs. Keine...
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