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Neustadt/Weinstraße (jur). Freie Autoren können die Kosten ihrer Autorentätigkeit nur dann steuerlich geltend machen, wenn insgesamt eine Gewinnabsicht besteht. Hobbyautoren müssen ihre Gewinnabsicht im Streitfall dem Finanzamt nachweisen, wie das Finanzgericht (FG) Rheinland-Pfalz in Neustadt an der Weinstraße in einem am Montag, 7. Oktober 2013, bekanntgegebenen Urteil vom 14. August 2013 entschied (Az.: 2 K 1409/12). Es wies damit einen Logopäden ab, der 2010 ein eigenes Buch mit Kurzgeschichten herausgebracht hatte. Die Veröffentlichungskosten von 4.841 Euro musste er dem Verlag bezahlen. In seinen Steuererklärungen machte er von 2008 bis 2010 auch weitere Ausgaben geltend, etwa für ein häusliches Arbeitszimmer – insgesamt rund 11.000 Euro. Das Finanzamt...
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Das Hauptzollamt (HZA) hatte Zollanmeldungen angenommen und ging dabei aufgrund einer rechtlichen Bewertung davon aus, dass Verbote und Beschränkungen der Zollanmeldung nicht entgegenstehen. Obwohl die Waren (Munition) unter das Russland-Embargo fallen, sah das HZA keinen Verstoß gegen das Russland -Embargo, da auf die Einfuhren im konkreten Fall die Altvertragsklausel anwendbar sei. Später änderte das HZA seine rechtliche Auffassung dahingehend, dass die Annahme der Zollanmeldung doch gegen Verbote und Beschränkungen verstößt, weil die Einfuhren doch nicht unter die Altvertragsklausel fallen. Daraufhin erklärte das HZA den Widerruf der Annahme der Zollanmeldungen. Umdeutung der "Rücknahme" der Annahme der Zollanmeldungen in "Widerruf" Auf den vorliegenden...
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München (jur). Bei der Erstellung einer Bilanz bestehen keine rechtlichen Spielräume. Nach einem am Mittwoch, 27. März 2013, veröffentlichten Beschluss des Großen Senats des Bundesfinanzhofs (BFH) in München haben Unternehmen daher künftig geringere Chancen, mit einer für sie günstigen rechtlichen Bewertung auch vor Gericht durchzukommen (Az.: GrS 1/10). Vielmehr können die Richter ihre eigene Überzeugung verbindlich durchsetzen. Als Konsequenz des konkreten Falls könnten im Paket mit Mobilfunkverträgen verkaufte Handys teurer werden. Der im Streitfall klagende Mobilfunkanbieter verkauft seine Mobilfunkverträge häufig im Paket mit vergünstigten Handys. Die Kosten dieser Handys stellte das Unternehmen sofort steuerwirksam in seine Bilanz ein....
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