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Aktuelle Rechtstipps zum Thema Verbundene Unternehmen
Handelsrecht und Gesellschaftsrecht EU-Kommission kann auch außerhalb der EU vereinbarte Kartelle ahnden
Luxemburg (jur). Die EU-Kommission kann auch außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) getroffene Kartellvereinbarungen mit Bußgeldern belegen, wenn „wesentliche Auswirkungen“ auf die Europäische Union beziehungsweise den EWR absehbar sind. Das hat am Mittwoch, 30. März 2022, das erstinstanzliche Gericht der Europäischen Union (EuG) in Luxemburg zu Flugverbindungen der Japan Airlines aus Drittstaaten in den EWR entschieden (T-340/17). Im November 2010 hatte die EU-Kommission zahlreiche Fluggesellschaften mit Geldbußen von insgesamt 790 Millionen Euro belegt. Grund war ein Preiskartell von 1999 bis 2006. Dies umfasste verschiedene Bestandteile der Preise für auf diesem Markt erbrachte Dienstleistungen, insbesondere die Einführung von „Treibstoffaufschlägen“ und „Sicherheitsaufschlägen“ sowie die ... weiter lesen
Handelsrecht und Gesellschaftsrecht Gesellschafterstreit in der GmbH - Auskunfts- und Einsichtsrecht des GmbH-Gesellschafters
27.12.2017
Jeden Gesellschafter, der nicht aktiv in der GmbH mitarbeitet, hat ein Recht zu erfahren, was in seiner Gesellschaft geschieht. Wird gegen seinen Willen gewirtschaftet? Geht in seiner GmbH alles mit rechten Dingen zu? Wie steht die GmbH wirtschaftlich da? Ist sie in der Krise, gibt es verborgene Risiken? Wie ist die Auftragslage? Welche Verträge mit Kunden und Lieferanten bestehen? „Hier stellt das Auskunfts- und Einsichtsrecht des Gesellschafters das scharfe Schwert des Gesellschafters gegenüber dem Geschäftsführer dar.“ Es ist Aufgabe des Geschäftsführers, die Unterlagen bereits zu stellen und die Informationsrechte des Gesellschafters zu erfüllen. Doch es gibt auch Grenzen. Jeder Gesellschafter aber auch jeder Geschäftsführer muss wissen, was zulässig ist ... weiter lesen
Handelsrecht und Gesellschaftsrecht HAFTUNG: SCHLIMME LÜCKE IN DER D&O-VERSICHERUNG
18.12.2018
D&O-Versicherungen sind in einem ganz wesentlichen Schutzbereich faktisch wertlos. Die außerordentlich strenge Geschäftsführerhaftung wegen insolvenzrechtswidrig geleisteter Zahlungen nach Eintritt der Krise („verbotene Zahlungen“) ist mit unkalkulierbaren Risiken für den Geschäftsführer einer GmbH verbunden. Das hat nun auch das Oberlandesgericht Düsseldorf in einem Urteil vom 20. Juli 2018 festgestellt. Danach ist ein Haftungsanspruch gegen den Geschäftsführer nach § 64 GmbHG nicht von der D&O-Versicherung gedeckt ist, weil kein deckungsfähiger Vermögensschaden der Gesellschaft eingetreten ist, sondern ein Schaden der Gläubigergesamtheit. Die D&O-Versicherung sei aber nicht auf den Schutz von Gläubigerinteressen ausgelegt. ... weiter lesen
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