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Frankfurt am Main (jur). Die Deutsche Bank kommt aus den Schlagzeilen über juristische Streitigkeiten nicht heraus. Wie das Landgericht Frankfurt am Main am Dienstag, 18. Dezember 2012, entschieden hat, sind mehrere Beschlüsse der Aktionärs-Hauptversammlung 2012 nichtig (Az.: 3-05 O 93/12). Eine Aktionärin wurde auf der Hauptversammlung trotz ihres Rederechts nicht ausreichend angehört, rügten die Frankfurter Richter. Das Urteil bleibt noch ohne Auswirkungen, da es bislang nicht rechtskräftig ist. Konkret ging es um die Verwendung des Bilanzgewinns 2011, die Entlastung von Vorstand und Aufsichtsrat 2011, die Wahl des Abschlussprüfers 2011 sowie die Neuwahl von Aufsichtsratsmitgliedern, darunter auch des jetzigen Aufsichtsratsvorsitzenden Paul Achleitner. Der Vertreter der Klägerin...
weiter lesen1. Notwendigkeit der Einberufung einer außerordentlichen Gesellschafterversammlung durch einen Minderheitsgesellschafter in einer GmbH Die Durchführung einer außerordentlichen Gesellschafterversammlung in einer GmbH kann aus verschiedenen Gründen notwendig sein. Im Kern geht es aber immer darum, sicherzustellen, dass die Rechte des Minderheitsgesellschafters gewahrt werden. Diese können insbesondere in folgenden Konstellationen "gefährdet" sein: Wesentliche Angelegenheiten: Wenn eine wichtige Entscheidung ansteht, die die Gesellschaft betrifft und die normalerweise in einer regulären Gesellschafterversammlung diskutiert wird, kann ein Minderheitsgesellschafter die Einberufung einer außerordentlichen Versammlung verlangen. Dies kann beispielsweise der Verkauf...
weiter lesen1. Haftungsfalle Steuerhinterziehung / Steuerverkürzung Steuerhinterziehung und Steuerverkürzung ist nicht die erste Haftungsfalle, die einem Geschäftsführer bzw. Unternehmer einfällt. Gleichwohl ist hier das Risiko einer Haftung nahezu am höchsten. Als Geschäftsführer und Unternehmer sind Sie für die Handlungen und Unterlassungen Ihrer Mitarbeiter verantwortlich . Wenn es also unternehmensintern zu steuerlichen Fehlern kommt , können diese der Unternehmensleitung bzw. dem Inhaber als versuchte oder gar vollzogene Steuerhinterziehung oder Steuerverkürzung angelastet werden. Die Strafe ist hierbei dieselbe wie bei einer “eigenen” vorsätzlichen Steuerhinterziehung oder Steuerverkürzung. Es kann sich aus einem „einfachen“...
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