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Wer völlig überschuldet ist und keine Aussicht mehr sieht, wird in den meisten Fällen das Insolvenzverfahren beantragen. Das Verfahren kann eine Person (Privatinsolvenz) nach Ablauf von 3 Jahren schuldenfrei machen. Doch nicht für jede Person ist das Insolvenzverfahren der richtige Weg. Wird sich allerdings für ein solches Verfahren entschieden, stellt sich zunächst die Frage, welches Verfahren eigentlich das richtige ist. Welches Verfahren ist für wen das richtige? Das Insolvenzverfahren beschäftigt sich sowohl mit der Zahlungsunfähigkeit von Privatpersonen, als auch mit der Zahlungsunfähigkeit von Unternehmen und Selbstständigen. Dabei ist Insolvenzverfahren nicht gleich Insolvenzverfahren. Auch hier gibt es Unterschiede, je nachdem wer das Verfahren beantragt. In Deutschland ist zwischen der sogenannten...
weiter lesenSchleswig. Verbraucher müssen nach einer Verbraucherinsolvenz eine ernsthafte Chance haben, um neu anzufangen. Die Schufa darf deshalb nicht dauerhaft Daten über eine Insolvenz speichern. Dies hat das Oberlandesgericht (OLG) Schleswig-Holstein in Schleswig in einem am Dienstag, den 7. Juni 2022 bekannt gegebenen Urteil entschieden (Az.: 17 U 5/22). Ein entsprechendes Leiturteil aus dem Jahre 2021 ist derzeit beim Bundesgerichtshof (BGH) anhängig. Auch im neuen Fall wurde vom Kläger eine Verbraucherinsolvenz durchlaufen. Vom zuständigen Amtsgericht wurde das Verfahren am 25. März 2020 beendet. Im amtlichen Internetportal, in dem Gerichtsentscheidungen zu allen Insolvenzverfahren veröffentlicht werden, war diese Information verfügbar. Von der Wiesbadener Kredit-Auskunftei Schufa werden diese öffentlich...
weiter lesenJa, man bekommt Bescheid, wenn die Privatinsolvenz zu Ende ist. Die Privatinsolvenz endet mit der sogenannten Restschuldbefreiung. Diese wird vom zuständigen Insolvenzgericht erteilt, sofern der Schuldner während des Insolvenzverfahrens allen Mitwirkungspflichten und Obliegenheiten nachgekommen ist. Das Gericht erlässt dem Betroffenen dann alle bis dahin noch offenen Schulden (Ausgenommen sind Geldstrafen, Bußgelder, unerlaubte Handlungen). Eine Restschuldbefreiung muss allerdings vom Schuldner beantragt werden – der Schuldner bekommt dann nach Ende des Insolvenzverfahrens nach 3 Jahren (früher waren es 6 Jahre) vom Insolvenzgericht Bescheid, dass ihm die Restschuldbefreiung erteilt wird. Das sollten Sie über das Ende des Insolvenzverfahrens wissen Ein Insolvenzverfahren durchläuft mehrere Stufen . Der Schuldner...
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