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Rechtsanwalt Vergewaltigung - Anwalt für Vergewaltigung finden!

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Vergewaltigung

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Strafrecht

haben unserer Meinung nach in der Regel auch besondere Kenntnisse zum Thema

Vergewaltigung

. Deshalb wurde dieses Themengebiet den Fachanwälten für

Strafrecht

durch uns zugeordnet.

Rechtsanwalt für Vergewaltigung

Die Vergewaltigung wird in § 177 Strafgesetzbuch (StGB) unter Strafe gestellt und ist mit einer Strafe von mindestens einem Jahr Freiheitsstrafe bedroht, wenn kein minder schwerer Fall vorliegt. Geschützt wird durch den Straftatbestand der Vergewaltigung und der sexuellen Nötigung das Recht auch sexuelle Selbstbestimmung als Ausdruck des Persönlichkeitsrechts.

Die Strafandrohung wird nach Schwere der Schuld von Gesetzeswegen in § 177 Absatz 2 bis 4 StGB erhöht, wenn die Tat besonders erniedrigend ausgeführt wird, der Widerstand des Opfers mit Waffengewalt gebrochen wird oder das Opfer in Todesgefahr gebracht wird. Die gesetzlich zugelassene Höchststrafe beträgt 15 Jahre Freiheitsstrafe.

Abgrenzung zur sexuellen Nötigung

Die sexuelle Nötigung wird ebenfalls in § 177 StGB unter Strafe gestellt und grenzt sich von der Vergewaltigung dadurch ab, dass unter Anwendung der gleichen Verhaltensweisen einmal einfache sexuelle Handlung abgenötigt werden (sexuelle Nötigung) und im anderen Fall sogenannte qualifizierte sexuelle Handlungen (Vergewaltigung). Als qualifizierte sexuelle Handlungen wird dabei  die vaginale, orale oder anale Penetration verstanden oder andere besonders erniedrigende sexuelle Handlungen die mit dem Eindringen in den Körper verbunden sind.

Anwälte für Vergewaltigung
Rechtsanwalt für Vergewaltigung
Dr. Ralph Balzer Dr. Balzer, Kolb & Kollegen
Adresse Icon Kurgartenstraße 49, 90762 Fürth
Telefon0911 7663380 Fax0911 766338-44

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Rechtsanwalt für Vergewaltigung
Tom Heindl Heindl & Lang Rechtsanwälte
Adresse Icon Promenadeplatz 11, 80333 München
Telefon089-54 88 46 51 Fax089-21 66 89 10

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Rechtsanwalt für Vergewaltigung
Herbert Posner Posner & Prenzel Rechtsanwälte
Adresse Icon Reichsstraße 13, 08523 Plauen
Telefon03741 / 201 101 Fax03741 / 201 102

Rechtsanwalt für Vergewaltigung
Dogukan Isik LL.M. MLE ISIK Rechtsanwälte
Adresse Icon Hohenzollernstraße 20, 30161 Hannover
Telefon0511 33651100 Fax0511 33651111

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Rechtsanwalt für Vergewaltigung
Dr. iur. Nils Bronhofer Bronhofer & Partner
Adresse Icon Sendlinger-Tor-Platz 5, 80336 München
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Rechtsanwalt für Vergewaltigung
Kilian Deery
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Rechtsanwalt für Vergewaltigung
Jonas Haardt Rechtsanwalt Haardt
Adresse Icon Sulzbacher Straße 48, 90489 Nürnberg
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Rechtsanwalt für Vergewaltigung
Wolfgang Kleßinger Kanzlei Kleßinger
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Rechtsanwalt für Vergewaltigung
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Rechtsanwalt für Vergewaltigung
Sebastian Baur Kanzlei Brink und Partner
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Aktuelle Rechtstipps zum Thema Vergewaltigung


Die Bedeutung einer frühzeitigen Rechtsberatung im Ermittlungsverfahren
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(6 Bewertungen)04.03.2024Redaktion fachanwalt.deStrafrecht
Die Bedeutung einer frühzeitigen Rechtsberatung im Ermittlungsverfahren

Ein Strafverfahren teilt sich in Ermittlungsverfahren und Hauptverfahren. Der Beginn des Strafverfahrens ist das Ermittlungsverfahren. Gerade im Ermittlungsverfahren werden oftmals die Weichen für das weitere Strafverfahren gestellt. Auch wenn Sie als Betroffener eines Ermittlungsverfahrens vielleicht im ersten Moment nicht die Notwendigkeit einer Rechtsberatung sehen, so gilt für einen Strafverteidiger jedoch: Je früher Sie einen Anwalt, am besten einen Fachanwalt für Strafrecht, einschalten, desto besser. Welche Besonderheiten das Ermittlungsverfahren aufweist und warum frühzeitige die Einschaltung eines Rechtsanwalts wichtig ist, zeigt dieser Artikel. Der erste Teil eines Strafverfahrens: Das Ermittlungsverfahren Bei einem strafrechtlichen Tatverdacht haben die Ermittlungsbehörden ein Strafverfahren einzuleiten. Die...

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Anordnung einer erkennungsdienstlichen Behandlung („ED-Behandlung“) auf Grundlage eines Strafverfahrens nach dem KCanG?
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(3 Bewertungen)19.06.2025Sandra DäschleinStrafrecht
Frau  Sandra Däschlein

Oft wird insbesondere im Zusammenhang mit Cannabis eine erkennungsdienstliche Behandlung angeordnet. Was bedeutet das und wie kann man sich als Betroffener dagegen wehren?   Unterscheidung zwischen 81b Abs.1 Alt.1 und Alt.2 StPO Nach § 81b Abs.1 StPO dürfen erkennungsdienstliche Maßnahmen des Beschuldigten  vorgenommen werden, soweit es für die Zwecke der Durchführung des Strafverfahrens (Alt.1) oder für die Zwecke des Erkennungsdienstes (Alt.2) notwendig ist. Die erste Alternative stellt eine strafprozessuale, repressive Maßnahme (zur Strafverfolgung) dar, die zweite Alternative eine präventive Maßnahme zur Gefahrenabwehr. Auswirkungen hat diese Unterscheidung auf die Anforderungen und den Rechtsweg. Beide Alternativen haben...

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Verwendung von Anom-Chat-Daten im Strafverfahren zulässig: BGH-Urteil stärkt Ermittlungsbehörden
03.02.2025Redaktion fachanwalt.deStrafrecht
Verwendung von Anom-Chat-Daten im Strafverfahren zulässig: BGH-Urteil stärkt Ermittlungsbehörden

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat mit seinem Urteil vom 9. Januar 2025 klargestellt, dass Daten der verschlüsselten Kommunikationsplattform "Anom" in Strafverfahren verwertbar sind. Dies gilt insbesondere, wenn sie zur Aufklärung schwerer Straftaten verwendet werden. Die Entscheidung hat weitreichende Konsequenzen für Strafverfahren, in denen digitale Beweise eine zentrale Rolle spielen. Der Anom-Fall: Drogenhandel und verschlüsselte Kommunikation Das Landgericht (LG) Tübingen hatte am 20. Oktober 2023 den Angeklagten wegen 35 Fällen des Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von sieben Jahren verurteilt. Zudem wurde die Einziehung von Taterlösen in Höhe von mehr als 500.000 Euro angeordnet.  In neun dieser Fälle waren die entscheidenden Beweise...

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