Anwalt Strafrecht Laatzen – Fachanwälte finden!

Rechtsanwalt in Laatzen
Anwalt Strafrecht Laatzen (© BirgitMundtOsterw. - Fotolia.com)

Das Strafrecht ist Bestandteil des öffentlichen Rechts. Es soll Bürger davon abhalten, etwas zu machen, das verboten ist. Geregelt findet sich das Strafrecht im StGB, dem Strafgesetzbuch. Im StGB ist klar dargelegt, wann es sich bei einer Handlung um eine strafbare Tat handelt. Im Strafgesetzbuch sind also Straftatbestände dargelegt sowie Strafbemessungen benannt. Straftaten, die mit am häufigsten verübt werden sind unter anderem Diebstahl, Vergewaltigung, Nötigung, sexueller Missbrauch, Körperverletzung, Misshandlung, Fahrerflucht, Hehlerei, Untreue, Unterschlagung, Brandstiftung, Raub, Hausfriedensbruch, fahrlässige Tötung oder auch Mord und Gewalttaten jeglicher Art. Auch Verstöße gegen das Betäubungsmittelgesetz (BtMG) werden strafrechtlich verfolgt ebenso wie zum Beispiel unterlassene Hilfeleistung.

Ein Ermittlungsverfahren wird eingeleitet – so ist der Ablauf

Hat man eine strafbare Tat verübt und es wurde ein Strafantrag gestellt bzw. eine Strafanzeige erstattet, dann stellt die Strafprozessordnung die Basis dar, auf der basierend das ...

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Rechtstipps zum Thema Anwalt Strafrecht Laatzen


Strafrecht Vorwurf: Betrug?
Ihnen wird ein Betrug vorgeworfen? Dies sollten Sie beachten!   Sie haben eine Strafanzeige oder eine polizeiliche Vorladung wegen Betrugs gemäß § 263 Strafgesetzbuch erhalten?   Diese Tipps sollten Sie beachten: Versuchen Sie nicht vorschnell und ohne professionelle Hilfe die Angelegenheit wegen des Betrugsvorwurfs zu erledigen. Jede Angabe, jede Erklärung von Ihnen gegenüber den Ermittlungsbehörden kann (und wird oftmals) auch gegen Sie verwandt werden in einem Strafverfahren. In der Regel ist eine derart vorschnelle Erklärung gar nicht notwendig und auch nicht zweckdienlich. Nehmen Sie den Vorwurf bitte nicht auf die leichte Schulter. Der Tatbestand des Betrugs kann nach § 263 StGB mit Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren bestraft werden, in besonders schweren ... weiter lesen
Strafrecht Keine Meinungsfreiheit für Beleidigung als „Schlampe“
München (jur). Die Bezeichnung einer Frau als „Schlampe“ ist regelmäßig eine strafbare Beleidigung, die nicht von der Meinungsfreiheit gedeckt sein kann. Das Schimpfwort „stellt zweifelsfrei durch die darin zum Ausdruck gekommene Missachtung einen Angriff auf die persönliche Ehre der Verletzten dar“, entschied das Bayerische Oberste Landesgericht in München in einem kürzlich veröffentlichten Beschluss vom 6. November 2023 (Az.: 202 StRR 80/23).  Im Streitfall war der vielfach vorbestrafte Angeklagte bis Ende März 2022 mit der Mutter der Verletzten liiert. Als die Mutter nach der Trennung dem Ex für einen Antrag beim Arbeitsamt benötigte Unterlagen nicht zur Verfügung stellte, veröffentlichte dieser eine Fotocollage auf Facebook mit von der Tochter der Ex-Partnerin angefertigter Torten. Diese ... weiter lesen
Strafrecht Mit einer Vorstrafe in die USA einreisen
Eine Vorstrafe bzw. ein Eintrag im Führungszeugnis kann bei der Einreise in die USA für Probleme sorgen. Wer vorbestraft ist, darf in der Regel kein ESTA für die USA beantragen, sondern muss auf ein Visum zurückgreifen. Dieser Artikel bespricht, welche Vergehen und Straftaten Probleme verursachen können und wie man dennoch in die USA reisen kann. Was ist eine Vorstrafe? Man gilt in Deutschland als vorbestraft, wenn ein Eintrag im Führungszeugnis vorliegt. In das Führungszeugnis werden Vergehen eines bestimmten Ausmaßes eingetragen. Allerdings wird nicht jedes Vergehen automatisch in das Strafregister aufgenommen, also führt nicht jedes Vergehen zu einer Vorstrafe. In der Praxis werden Vergehen nur dann in das Führungszeugnis eingetragen, wenn die dafür erteilte Geldstrafe mehr als 90 Tagessätze beträgt ... weiter lesen

Über Fachanwälte für Strafrecht in Laatzen

... Strafverfahren durchgeführt wird. Erfährt die Staatsanwaltschaft, dass ein belegbarer Verdacht besteht, der deutlich macht, dass eine strafbare Tat begangen wurde, ist die Folge die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens. Diese Kenntnis kann die Staatsanwaltschaft aufgrund einer Strafanzeige erlangen, die bei der Polizei, bei den Behörden oder den Amtsgerichten erstattet wurde. Möglich ist auch eine Selbstanzeige. Im Normalfall werden die Ermittlungen von Ermittlungspersonen, die der Staatsanwaltschaft unterstehen, vorgenommen. Ermittlungshandlungen der Strafverfolgungsbehörden sind z.B. eine Hausdurchsuchung und die Beschlagnahmung von etwaigen Beweisen. Auch eine Überwachung des Beschuldigten ist möglich. Es findet ebenfalls eine Vernehmung des mutmaßlichen Täters statt. Zeugen werden befragt, sie erhalten zumeist einen Anhörungsbogen oder eine Vorladung. Zeugen sind im Übrigen dazu verpflichtet, eine Aussage zu machen. Nur bei einer nahen Verwandtschaft zum Tatverdächtigen kann vom sogenannten Zeugnisverweigerungsrecht Gebrauch gemacht werden. Besteht keine nahe Verwandtschaft zum Beschuldigten kann im Falle einer Weigerung eine Aussage zu machen Erzwingungshaft angeordnet werden. Der Beschuldigte kann in U-Haft genommen werden. Dies hängt selbstverständlich u.a. davon ab, wie schwer die vorgeworfene Tat ist. Ein Haftbefehl wird erlassen. Vor allem dann, wenn Verdunkelungsgefahr oder Fluchtgefahr besteht, wird Untersuchungshaft oftmals angeordnet. Wenn alle Beweismittel gesichert sind und sich der mutmaßliche Täter zum Tatvorwurf äußern konnte, ist es am Staatsanwalt zu beschließen, wie in der Angelegenheit weiter fortgefahren wird. Eine Möglichkeit ist, dass das Verfahren eingestellt wird. Oder es kommt zur Erlassung eines Strafbefehls. Ist der Ausgang des Ermittlungsverfahrens ein Strafbefehl, dann kommt es zu keiner Gerichtsverhandlung. Der Beschuldigte muss eine Geldstrafe zahlen und/oder erhält eine Bewährungsstrafe. Oder aber es kommt zu einer Gerichtsverhandlung, einem Strafprozess vor Gericht. In der Hauptverhandlung wird über Unschuld oder Schuld des Beschuldigten entschieden, ein Urteil wird gefällt. Dies kann eine langjährige Haftstrafe sein ebenso wie eine Bewährungsstrafe oder auch eine Geldstrafe. Hauptsächlich dann, wenn der Beklagte Ersttäter ist und keine Vorstrafen eingetragen sind, ist eine Haftstrafe auf Bewährung, selbstverständlich abhängig von der Schwere des Verbrechens, im Bereich des Wahrscheinlichen. Selbstverständlich kann der Beklagte auch vollständig freigesprochen werden.

Schwierigkeiten im Strafrecht? Ein Fachanwalt im Strafrecht hilft weiter!

Es besteht kein Zweifel, eine Straftat zu begehen kann schlimme Folgen haben. Wurde gegen einen selbst eine Strafanzeige erstattet, dann sollte man sich umgehend an einen Rechtsanwalt im Strafrecht wenden. Am besten ist es dabei einen Fachanwalt für Strafrecht zu konsultieren, der auf den benötigten strafrechtlichen Unterbereich spezialisiert ist wie Steuerstrafrecht, Wirtschaftsstrafrecht, Insolvenzstrafrecht, Kapitalstrafrecht, Jugendstrafrecht, Arztstrafrecht, Drogenstrafrecht, Sexualstrafrecht, Umweltstrafrecht, Arztstrafrecht oder auch auf das Verkehrsstrafrecht. Ein Fachanwalt zum Strafrecht verfügt über umfangreiches Fachwissen in allen Bereichen, in denen Straftaten begangen werden können. Er verfügt sowohl in der Theorie als auch in der Praxis über ein umfassendes fachliches Know-how und kann auf einen breiten Erfahrungsschatz zurückgreifen. In Laatzen sind etliche Anwaltskanzleien als auch Fachanwaltskanzleien ansässig, deren Tätigkeitschwerpunkt im Strafrecht liegt. Mandatiert man einen Anwalt aus Laatzen für Strafrecht, dann stehen die Chancen gut, dass man mit einer geringen Strafe davonkommt. Kann man sich selbst keinen Rechtsanwalt leisten, dann wird ein Pflichtverteidiger gestellt. Dieser übernimmt dann die Strafverteidigung seines Mandanten. Allerdings ist es zweifellos ein eindeutiger Vorteil, sich selbst einen Rechtsanwalt im Strafrecht in Laatzen zu suchen. Unbedingt darauf hinzuweisen ist, dass sowohl der Rechtsanwalt im Strafrecht in Laatzen als auch ein zugeteilter Pflichtverteidiger der Schweigepflicht unterliegen.

Was Sie bei einem Fachanwalt für Strafrecht genau erwartet

Zunächst wird der Anwalt für Strafrecht seinen Mandanten über seine Rechte aufklären und ihn über den genauen Ablauf des Strafverfahrens informieren. Der Anwalt wird zudem eine Akteneinsicht beantragen. Er wird nach Kenntnis der Aktenlage mit seinem Klienten die belastenden Informationen besprechen. In der Folge wird er eine Strategie für die Verteidigung entwickeln. Kann der Anwalt zum Strafrecht nicht erreichen, dass das Verfahren eingestellt wird oder die Angelegenheit ohne Gerichtsverhandlung durch einen Strafbefehl erledigt ist, wird er seinen Mandanten bei der Gerichtsverhandlung verteidigen und vertreten. Um seinen Mandanten zu entlasten wird er Dokumente und, falls möglich, Zeugen präsentieren. Wird im Laufe der Gerichtsverhandlung deutlich, dass nur ein umfassendes Geständnis zu einer geringen Strafe führen kann, wird er seinen Klienten hierauf aufmerksam machen. Selbstverständlich ist ein Rechtsanwalt zum Strafrecht nicht nur für jeden eine immense Hilfe, der eine Straftat verübt hat. Er ist auch der ideale Partner an der Seite von Opfern und von Zeugen, die einen versierten Rechtsbeistand an der Seite haben möchten.

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