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Karlsruhe (jur). Die Verwendung muskelaufbauender Anabolika durch Bodybuilder kann als Doping im Sport gelten. Soweit es sich um zulassungspflichtige Wirkstoffe handelt, ist der Verkauf als „Inverkehrbringen von Arzneimitteln zu Dopingzwecken“ strafbar, urteilte am Mittwoch, 18. September 2013, der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe (Az.: 2 StR 365/12). Nach einem weiteren Urteil kann auch der Verkauf wirkstoffloser Placebos strafbar sein (Az.: 2 StR 535/12). Anabolika sind Stoffe, die den Muskelaufbau befördern. Am meisten verbreitet sind das Hormon Testosteron und verwandte künstlich hergestellte sogenannte Steroide. Diese gelten in Deutschland als zulassungs- und verschreibungspflichtige Arzneimittel. Im ersten Fall hatte ein internationales Unternehmen über das Internet weltweit Anabolika...
weiter lesenCelle. Ein ausgestelltes Attest zur Befreiung von der Maskenpflicht ohne ärztliche Untersuchung stellt ein „unrichtiges Gesundheitszeugnis“ dar. Daher ist, wie das Oberlandesgericht (OLG) Celle in einem am Mittwoch, den 06.07.2022 bekannt gegebenen Beschluss feststellt, die Nutzung eines aus dem Internet heruntergeladenen Attests strafbar (Az.: 2 Ss 58/22 ). Dies gilt allerdings nur dann, wenn das Attest mit einer -ggf. eingescannten- Unterschrift versehen ist. Im streitigen Fall wies die Polizei einen Mann darauf hin, dass er einen Mund-Nasen-Schutz tragen müsse. Daraufhin überreichte er den Beamten ein Dokument mit der Überschrift „Ärztliches Attest“. Der Mann hatte dieses Papier jedoch von der Website eines Arztes im Internet herunter und seine persönlichen Daten darin selbst eingetragen. Das OLG Celle...
weiter lesenDer folgende Ratgeber gibt einen Überblick über den Ablauf eines Strafverfahrens in Deutschland. Wenn man selbst oder ggf. ein Angehöriger Beschuldigter in einem Strafverfahren ist, sollte man sich mit dem Ablauf eines Strafverfahrens vertraut machen. Ein Strafverfahren dient vor allem zur Feststellung bzw. Nichtfeststellung einer Straftat und sieht für den Täter gewisse Strafen und Sanktionen für die Begehung von bestimmten Straftaten vor. Ein Strafverfahren ist geprägt von folgenden Grundsätzen: Amtsermittlungsgrundsatz, folgt aus § 244 Abs. 2 StPO Beschleunigungsgrundsatz, folgt aus Art. 20 Abs. 3 GG, Art. 6 Abs.1 EMRK Öffentlichkeitsgrundsatz, folgt aus § 169 GVG. Grundsatz des rechtlichen Gehörs, folgt aus Art. 103 Abs.1 GG....
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