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Noch in diesem Jahr soll die StVO reformiert werden. Der Gesetzesentwurf hat den Bundesrat bereits passiert. Die geplanten Neuerungen werden vermutlich noch dieses Jahr in Kraft treten. Es soll zu folgenden Änderungen kommen: Inhaltlich geht es vor allem um eine härtere Sanktionierung von Tempoverstößen, um härtere Strafen für Rettungsgassenverstöße und um eine Erweiterung des Schutzes für Radfahrer, Fußgänger und E-Scooterfahrern. Besonders gravierend sind die Änderungen im Bereich der Geschwindigkeitsverstöße. Bislang wurde ein Fahrverbot innerorts bei 31 km/h Überschreitung fällig. Diese Grenze wird auf 21 km/h gesenkt. Noch gravierender ist die Änderung außerorts. Hier darf der Ersttäter aktuell bis zu 40...
weiter lesenGerade in Großstädten gibt es häufig Streit um Parkplätze. Gilt hier das Recht des Schnelleren? Das erfahren Sie in diesem Ratgeber. Immer wieder kommt es zu der Situation, dass Autofahrer einen Parkplatz ausfindig machen. Sie fahren aber nicht direkt hinein, weil sie nicht rückwärts wieder herausfahren möchten. Vielmehr wenden Sie, um beim Herausfahren eine gute Sicht zu haben. Doch daraus wird nichts. Ein anderer Autofahrer schnappt ihm die Parklücke weg, in dem er einfach hineinfährt. Doch ist so etwas überhaupt erlaubt? Eine solche Aktion ist rechtlich bedenklich. Denn aus der Vorschrift von § 12 Abs. 5 StVO ergibt sich, dass derjenige Autofahrer ein Recht auf die Parklücke hat, der sie zuerst erreicht hat. Erreicht bedeutet nicht, dass er sich bereits in...
weiter lesenAlkoholisierte Fahrer von E-Scootern müssen beim Überschreiten der Promillegrenze mit erheblichen Sanktionen rechnen. Wer vor einer Fahrt mit dem E-Scooter Alkohol getrunken hat, muss sich womöglich auf Einiges gefasst machen. Er muss im günstigsten Fall zunächst einmal rechnen, dass er ein Bußgeld von mindestens 500 Euro zahlen muss. Das ergibt sich aus § 24a StVG, BKat-Nr. 241. Dies setzt lediglich voraus, dass er einen Blutalkoholwert von mindestens 0,5 Promille hat. Darüber hinaus drohen 2 Punkte in Flensburg sowie die Verhängung eines Fahrverbotes von einem bis drei Monaten durch die zuständige Straßenverkehrsbehörde. Noch härter trifft es E-Scooter Fahrer, die jünger als 21 Jahre alt sind bzw. die als Fahranfänger erst einen Führerschein auf Probe haben gem. § 2a StVG. Sie müssen bereits...
weiter lesenSchildern Sie Ihr Problem ausführlich und erhalten innerhalb von Sekunden eine kostenlose KI-Ersteinschätzung:
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