Anwalt Strafrecht Aichach – Fachanwälte finden!

Das Strafrecht ist das schärfste staatliche Steuerungsinstrument, denn damit wird am härtesten in die Privatsphäre von Bürgern eingegriffen. Das Strafrecht ist in Deutschland im Strafgesetzbuch (StGB) geregelt. Im Strafgesetzbuch sind strafbare Handlungen definiert. Im StGB sind also Straftatbestände definiert sowie Strafbemessungen benannt. Straftaten, die mit am öftesten begangen werden sind u.a. Vergewaltigung, Diebstahl, Nötigung, sexueller Missbrauch, Misshandlung, Körperverletzung, Hehlerei, Fahrerflucht, Unterschlagung, Untreue, Raub, Brandstiftungsdelikte, fahrlässige Tötung, Hausfriedensbruch oder auch Mord und Gewalttaten jeglicher Art. Außerdem sehr häufig zu verzeichnen sind Verstöße gegen das Betäubungsmittelgesetz.

Ein Ermittlungsverfahren wird eingeleitet – so ist der Ablauf des Ermittlungsverfahrens

Wurde eine strafbare Tat begangen, eine Strafanzeige erstattet oder ein Strafantrag gestellt, dann bildet die Strafprozessordnung die Basis für die Durchführung des Strafverfahrens. Erlangt die Staatsanwaltschaft Kenntnis von Tatsachen, die den Verdacht begründen, dass eine Straftat begangen wurde, dann wird ein Ermittlungsverfahren eingeleitet. Ein solches Wissen kann die Staatsanwaltschaft bekommen, wenn bei der Polizei, beim Amtsgericht oder bei den Behörden eine Strafanzeige erstattet worden ist. Auch eine getätigte Selbstanzeige ist im Bereich des Möglichen. Die Ermittlungshandlungen werden im Regelfall von den Ermittlungspersonen der Staatsanwaltschaft durchgeführt. Es kommt zu Ermittlungshandlungen der Strafverfolgungsbehörden wie einer Durchsuchung von Wohnräumen oder Büroräumen etc. und Beschlagnahmung von Beweisen. Auch eine Überwachung des Beschuldigten ist nicht unüblich. Es findet außerdem eine Vernehmung des mutmaßlichen Täters statt. Zeugen werden befragt, sie bekommen zumeist einen Anhörungsbogen oder werden vorgeladen. Zeugen sind übrigens dazu verpflichtet, eine Aussage zu machen. Vom sogenannten Zeugnisverweigerungsrecht können Zeugen nur dann Gebrauch machen, wenn sie mit dem Tatverdächtigen verwandtschaftlich verbunden sind. Sie müssen sich in diesem Fall nicht äußern. Sind Zeugen nicht mit dem Beschuldigten verwandt und weigern sie sich eine Aussage zu machen, kann eine Erzwingungshaft drohen. Der Tatverdächtige kann in Untersuchungshaft genommen werden. Dies hängt selbstverständlich u.a. davon ab, wie schwerwiegend die vorgeworfene Tat ist. Ein Haftbefehl wird erlassen. Vor allem dann, wenn Fluchtgefahr oder Verdunkelungsgefahr besteht, wird U-Haft meist angeordnet. Sind alle erforderlichen Beweise gesichert worden und hat der Beschuldigte Gelegenheit bekommen, sich zu äußern, entscheidet der Staatsanwalt, auf welche Weise das Ermittlungsverfahren abgeschlossen werden soll. Entweder das Verfahren wird eingestellt. Oder es wird ein Strafbefehl erlassen. Ist der Ausgang des Ermittlungsverfahrens ein Strafbefehl, dann kommt es zu keiner Hauptverhandlung. Der Beschuldigte muss eine Geldstrafe zahlen und/oder erhält eine Strafe, die zur Bewährung ausgesetzt wird. Ist die Straftat nicht mit einem Strafbefehl abgetan, findet eine Hauptverhandlung vor Gericht statt. Hier wird im Rahmen einer Gerichtsverhandlung geklärt, ob der Angeklagte unschuldig oder schuldig ist, ein gerechtes Urteil wird gefällt. Das kann von einer Geldstrafe zu einer Strafe auf Bewährung bis hin zu einer langen Freiheitsstrafe reichen. Eine Bewährungsstrafe ist vor allem in dem Fall wahrscheinlich, wenn der Beklagte ein Ersttäter war, keine Vorstrafe vorliegt und es sich auch ansonsten um keine wirklich schwerwiegende Straftat gehandelt hat. Auch ein kompletter Freispruch ist selbstverständlich im Bereich des Möglichen.

Ein Rechtsanwalt zum Strafrecht ist der optimale Ansprechpartner bei einer Strafanzeige

Es gibt keinen Zweifel, eine strafbare Tat zu begehen kann schlimme Folgen haben. Wurde gegen einen selbst eine Strafanzeige erstattet, dann sollte man sich umgehend an einen Rechtsanwalt im Strafrecht wenden. Dabei sollte man sich man besten an einen Fachanwalt wenden, dessen Tätigkeitsschwerpunkt im benötigten strafrechtlichen Unterbereich liegt wie im Verkehrsstrafrecht, Sexualstrafrecht, Arztstrafrecht, Umweltstrafrecht, Steuerstrafrecht, Insolvenzstrafrecht, Kapitalstrafrecht, Wirtschaftsstrafrecht, Arztstrafrecht, Jugendstrafrecht oder im Drogenstrafrecht. Ein Fachanwalt für Strafrecht kennt sich in sämtlichen Bereichen, in denen es zu kriminellen Taten bzw. Kriminalität kommen kann, perfekt aus. Er verfügt sowohl in der Theorie als auch in der Praxis über ein umfassendes fachliches Know-how und kann auf einen breiten Erfahrungsschatz zurückgreifen. In Aichach sind etliche Anwaltskanzleien als auch Fachanwaltskanzleien ansässig, deren Tätigkeitschwerpunkt im Strafrecht liegt. Entscheidet man sich dafür, die eigene Strafrechtssache einem Anwalt im Strafrecht aus Aichach zu übergeben, hat man die beste Basis, eine so milde Strafe als möglich zu erhalten oder sogar vollständig freigesprochen zu werden. Verfügt man über keine finanziellen Mittel, dann wird vom Gericht ein Pflichtverteidiger gestellt, der die Strafverteidigung übernimmt. Jedoch ist es sicherlich nicht zu leugnen, dass es von Vorteil ist, sich selbst einen Anwalt zum Strafrecht aus Aichach auszusuchen. Sowohl ein Pflichtverteidiger als auch ein Anwalt im Strafrecht aus Aichach unterliegen der Schweigepflicht.

Mit einem fachkundigen Fachanwalt für Strafrecht an der Seite schafft man die perfekte Basis für eine milde Strafe oder sogar einen Freispruch

Als erstes wird der Anwalt im Strafrecht seinem Mandanten den Ablauf des Strafverfahrens und der Strafverfolgung als auch seine Rechte erläutern. Außerdem wird der Rechtsanwalt einen Antrag auf Einsicht in die Akten stellen. Außerdem wird er mit seinem Mandanten nach Einsicht in die Ermittlungsakte die der Staatsanwaltschaft vorliegenden belastenden Fakten besprechen. Daraufhin wird eine Verteidigungsstrategie entwickelt werden. Kann der Anwalt für Strafrecht nicht erreichen, dass das Verfahren eingestellt wird oder die Angelegenheit ohne Hauptverhandlung durch einen Strafbefehl erledigt ist, wird er seinen Klienten bei der Gerichtsverhandlung verteidigen und vertreten. Um seinen Mandanten zu entlasten wird er Dokumente und, wenn möglich, Zeugen präsentieren. Sollte es während der Gerichtsverhandlung offensichtlich werden, dass es nur noch zu einer geringen Strafe führen kann, wenn der Beklagte ein vollständiges Geständnis ablegt, wird er seinen Klienten hierauf zum passenden Zeitpunkt hinweisen. Selbstverständlich ist ein Anwalt für Strafrecht nicht nur der ideale Partner an der Seite, wenn man als Tatverdächtiger beschuldigt ist, sondern er übernimmt auch die Opfervertretung und kann auch als rechtlicher Beistand von Zeugen fungieren.


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Zum Schwerpunkt Strafrecht berät Sie gern Rechtsanwalt Reinhard Baade (Fachanwalt für Strafrecht) aus Aichach.

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