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Aktuelle Rechtstipps zum Thema Verkehrsvertragsrecht
Verkehrsrecht
Reguliert Versicherung Unfallschaden muss Versicherter dies hinnehmen
München/Berlin (DAV). Eine Kfz-Versicherung kann immer selbst entscheiden, ob sie den Schaden bezahlt oder nicht. Zahlt sie, dann muss der Versicherte dies hinnehmen. Die Kosten für ein vom Versicherten beauftragtes Gutachten zum Beweis seiner Unschuld muss sie nicht erstatten. Die Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) informiert über eine Entscheidung des Amtsgerichts München vom 5. Juli 2013 (AZ: 331 C 13.903/12).
Eine Autofahrerin touchierte beim Ausparken den hinter ihr geparkten Pkw leicht. Sie schaute nach, ob ein Schaden entstanden war und meinte, dass dies nicht der Fall war. Die Halterin des anderen Pkw war anderer Meinung und verlangte Schadensersatz. Die Kfz-Haftpflichtversicherung regulierte den Schaden in Höhe von 986 Euro.
Die Versicherungsnehmerin ... weiter lesen
Verkehrsrecht
E-Scooter: Welche Promillegrenze gilt bei einer Fahrt?
Alkoholisierte Fahrer von E-Scootern müssen beim Überschreiten der Promillegrenze mit erheblichen Sanktionen rechnen.
Wer vor einer Fahrt mit dem E-Scooter Alkohol getrunken hat, muss sich womöglich auf Einiges gefasst machen. Er muss im günstigsten Fall zunächst einmal rechnen, dass er ein Bußgeld von mindestens 500 Euro zahlen muss. Das ergibt sich aus § 24a StVG, BKat-Nr. 241. Dies setzt lediglich voraus, dass er einen Blutalkoholwert von mindestens 0,5 Promille hat. Darüber hinaus drohen 2 Punkte in Flensburg sowie die Verhängung eines Fahrverbotes von einem bis drei Monaten durch die zuständige Straßenverkehrsbehörde.
Noch härter trifft es E-Scooter Fahrer, die jünger als 21 Jahre alt sind bzw. die als Fahranfänger erst einen Führerschein auf Probe haben gem. § 2a StVG. Sie müssen ... weiter lesen
Verkehrsrecht
Fahrradunfall - Haftung bei berührungslosem Unfall
Das OLG Hamm hat sich in einer aktuellen Entscheidung zu einem berührungslosen Unfall zwischen einem Fahrrad und einem PK W geäußert. Der sogenannte berührungslose Unfall ist auch zwischen PKWs in der Vergangenheit Gegenstand zahlreicher Entscheidungen gewesen.
Grundsätzlich ist mit einem berührungslosen Unfall gemeint Komma, dass sich die beteiligten Fahrzeuge, seines nun PK, WS oder Fahrräder, anlässlich des Unfalls nicht berühren und ist dennoch zu einem Schaden kommt. Punkt. Das kann ein Personenschaden oder ein Sachschaden sein. Regelmäßig tritt dieser durch ein Ausweich- oder Bremsverhalten eines Beteiligten ein.
Der BGH hat in ständiger Rechtsprechung folgenden Grundsatz zum berührungslosen Unfall aufgestellt:
„Bei einem ... weiter lesen
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