Anwalt Verkehrsrecht Bad Urach – Fachanwälte finden!

Mit dem Verkehrsrecht ist wohl bereits jeder einmal in Kontakt gekommen. Sei es als Fußgänger, als Radfahrer, als PKW-Fahrer oder auch als Motorradfahrer. Im weitesten Sinne umfasst das Verkehrsrecht alle Rechtsnormen, die mit dem Straßenverkehr, folglich der Veränderung des Ortes von Personen und Gütern, in Zusammenhang stehen. Normiert findet sich das Verkehrsrecht in Deutschland in einer großen Anzahl an Vorschriften und Gesetzen. Von tragender Bedeutung sind dabei die FeV, die StVO und die Straßenverkehrszulassungsordnung.

Ein Verkehrsunfall gleich ob mit Auto, Fahrrad, zu Fuß oder mit dem Kraftrad hat weitreichende Folgen

Es handelt sich beim Verkehrsrecht dabei nicht um ein klassisches Rechtsgebiet. Vielmehr setzt es sich aus verschiedenen Teilgebieten zusammen. Insgesamt sind es 5 Teilgebiete: das Verkehrsstrafrecht, das Versicherungsrecht, das Verkehrszivilrecht, das Verkehrsverwaltungsrecht und das Verkehrsordnungswidrigkeitenrecht. Als Bürger ist es ein Unfall im Straßenverkehr, der mit am häufigsten dazu führt, dass man mit dem Verkehrsrecht in Kontakt kommt. Mit Unfall ist damit nicht nur ein "normaler" Autounfall gemeint wie ein Unfall beim Parken oder auch ein Wildunfall oder eine Massenkarambolage, wie sie sich zum Beispiel bei Nebel auf der Autobahn ereignet. Auch als Fußgänger kann man in einen Autounfall, Radunfall oder in einen Kraftradunfall involviert sein. Ist es zu einem Unfall gekommen, dann sind die Konsequenzen oftmals weitreichend. So muss nicht nur der Hergang des Unfalls aufgeklärt werden. Es muss zudem ein Unfallbericht erstellt werden und überdies gilt es die Unfallschäden einzuschätzen. Hierfür ist es oftmals unumgänglich, dass aufwendige Unfallgutachten verfasst werden. Sind die Folgen für den eigenen PKW bloß eine Minderung des Wertes oder handelt es sich um einen Totalschaden? Wer kommt für die Kosten der Abschleppung auf? Ist es zu Schäden bei Personen gekommen? Sind Schmerzensgeld- oder Schadenersatzzahlungen zu erwarten? Was oft nicht bedacht wird: man muss sogar gar nicht unbedingt direkt in den Unfall verwickelt sein, um mit Konsequenzen rechnen zu müssen. Auch eine unterlassene Hilfeleistung oder das Blockieren der Rettungsgasse kann zu rechtlichen Problemstellungen führen. Und auch Gaffer sind heute nicht mehr vor einer rechtlichen Verfolgung sicher.

Führerschein auf Probe und das Verkehrsrecht

Doch ein Verkehrsunfall ist nur ein Bereich, in dem Bürger mit dem Verkehrsrecht in Kontakt kommen können. Noch häufiger sind es Verkehrsordnungswidrigkeiten, die dazu führen, dass man mit dem Verkehrsrecht in Konflikt gerät. Kleinere Delikte im Straßenverkehr fallen in den Bereich der Ordnungswidrigkeit. Sie werden in der Regel mit einem Bußgeld verfolgt. Die Höhe des verhängten Bußgeldes ist im Bußgeldkatalog festgelegt. Hat man zum Beispiel seinen PKW im eingeschränkten Halteverbot abgestellt oder die maximale Parkdauer überschritten, bekommt man dafür einen Strafzettel, der umgangssprachlich auch als Knöllchen bezeichnet wird. Das Knöllchen kann bis zu 65 € betragen. Evtl. können noch zusätzliche Kosten durch eine erforderliche Abschleppung des Fahrzeugs hinzukommen. Hat man z.B. einen anderen PKW-Fahrer genötigt oder sich einer Gefährdung im Straßenverkehr schuldig gemacht, dann hat das ein sogenanntes Bußgeldverfahren zur Konsequenz. Wurde innerorts wie außerorts die vorgeschriebene Höchstgeschwindigkeit um bis zu maximal 20 km/h überschritten, dann wird dies nur mit einer Geldstrafe geahndet. Man erhält einen Bußgeldbescheid zugeschickt und muss den Betrag termingerecht begleichen. Liegt die Geschwindigkeitsüberschreitung über 20 km/h, dann bekommt man neben der Geldstrafe auch noch Punkte im Verkehrszentralregister. Diese sind umgangssprachlich auch als Flensburg Punkte bekannt. Verstößt man während der Führerschein Probezeit gegen das Verkehrsrecht, dann sind die Konsequenzen deutlich drastischer. So kann zum Beispiel die Probezeit verlängert werden, man kann verpflichtet werden an speziellen Kursen teilzunehmen oder man verliert die Fahrerlaubnis sogar vollständig. Auch wer ein Fahrzeug unter Alkoholeinfluss führt, muss mit gravierenden Maßnahmen rechnen. Wie viele Punkte man in Flensburg für das Führen eines Fahrzeugs unter Alkoholeinfluss erhält und wie hoch das Bußgeld ausfällt, das hängt von der Promillehöhe ab. Bei 0,5 Promille im Blut ohne Auffälligkeiten im Fahrverhalten wird im Regelfall ein Fahrverbot ausgesprochen. Ist man diesbezüglich bereits einmal auffällig geworden wird eine Medizinisch-Psychologische Untersuchung angeordnet werden.

Bei Problemen im Verkehrsrecht hilft eine Fachanwaltskanzlei für Verkehrsrecht weiter

Für einen Großteil der Menschen ist es heutzutage essentiell, einen PKW führen zu dürfen. Wird ein Fahrverbot ausgesprochen oder verliert man die Fahrerlaubnis vollständig, dann kann dies gerade für das Berufsleben gravierende Konsequenzen haben. Und auch Bußgelder können sich auf die persönliche finanzielle Situation durchaus negativ auswirken. Genau deshalb ist es unbedingt empfohlen, sich bei Konflikten im Verkehrsrecht an eine kompetente Fachperson wie an einen Anwalt für Verkehrsrecht aus Bad Urach zu wenden. Der Rechtsanwalt in Bad Urach im Verkehrsrecht ist nicht bloß der allerbeste Ansprechpartner, wenn der Führerscheinentzug droht oder ein Fahrverbot verhängt wurde. Der Rechtsanwalt aus Bad Urach für Verkehrsrecht ist auch der beste Ansprechpartner, wenn sich z.B. die Versicherung weigert, einen Wildschaden zu regulieren oder eine Geldstrafe aufgrund einer fehlenden Umweltplakette verhängt wurde. Rechtsanwälte für Verkehrsrecht können zum Beispiel auch darüber aufklären, ob Aufzeichnungen einer Dashcam als Beweis verwertbar sind. Bei schwierigeren verkehrsrechtlichen Problemstellungen, zum Beispiel gerade auch, wenn eine Freiheitsstrafe im Bereich des Möglichen liegt, ist es angeraten, einen Fachanwalt zum Verkehrsrecht aus Bad Urach aufzusuchen. Ein Fachanwalt zum Verkehrsrecht sollte beispielsweise umgehend konsultiert werden, wenn eine Anklage wegen fahrlässiger Tötung erhoben wurde oder man wegen Unfallflucht bzw. Fahrerflucht angeklagt ist. Auch wenn die Anschuldigung vorliegt, einen Kennzeichenmissbrauch begangen zu haben, ist ein Fachanwalt der ideale Ansprechpartner. Denn Kennzeichenmissbrauch kann zu einer Gefängnisstrafe von bis zu einem Jahr führen. Der Fachanwalt für Verkehrsrecht wird seinen Mandanten nicht nur über die Rechtslage informieren. Er wird auch die schriftliche Korrespondenz mit dem Gegner führen und im Bedarfsfall seinen Mandanten vor Gericht vertreten. Ein Fachanwalt für Verkehrsrecht verfügt nicht nur in der Theorie über ein sehr großes Fachwissen im Verkehrsrecht. Er kann auch mit einem großen praktischen Erfahrungsschatz aufwarten. Keine Frage, dass diese fachliche Kompetenz Mandanten zu Gute kommt. So wird der Verkehrsanwalt im besten Fall ein Fahrverbot abwenden, eine Geldstrafe reduzieren und eine Gefängnisstrafe umgehen können.


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