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Rechtsanwalt für Verlagsrecht

Das Verlagsrecht ist ein Teilbereich des Urheberrechts. Somit beraten im Verlagsrechte vor allem Rechtsanwälte mit einer Spezialisierung auf das Urheber- und Medienrecht oder Fachanwälte in diesem Bereich. Das Verlagsrecht als Teil des Urheberrechts ist die Basis für die wirtschaftliche Auswertung immaterieller Werte wie z.B. Kompositionen oder Texte jeder Art.

Gegenstand des Verlagsrechts

Das Verlagsrecht als Rechtsgebiet hat die Rechte des Urhebers an einem Werk zum Gegenstand. Als spezialgesetzliche Regelung steht dem Verlagsrecht neben dem allgemeinen Urheberrecht das Verlagsgesetz  (VerlG) zur Verfügung. Gegenstand dieses Gesetzes ist das (ausschließliche) Recht, ein Werk der Literatur oder Tonkunst zu vervielfältigen und zu verbreiten. Was dabei ein schutzfähiges Werk ist, an dem die Rechte zur Nutzung überhaupt übertragen werden müssen, bestimmt sich dabei nach dem Urheberrechtsgesetz (§ 2 UrhG). Das Verlagsrecht bezieht sich also auf einen Teilbereich der urheberrechtlichen Nutzungsrechte.

Verlagsvertrag

Die Einräumung der Nutzungsrechte an einem Werk erfolgt dabei in Form eines Verlagsvertrages der auch in Form eines Autorenvertrages oder Autorenexklusivvertrages abgeschlossen werden kann und unabhängig davon ist, ob er sich auf Sprachwerke (Texte) oder Musikwerke (Kompositionen) bezieht. Welche Rechte an dem Werk dem Verlag im Verlagsvertrag ( § 1 VerlG) eingeräumt werden ist eine Frage des Einzelfalles. Ziel des Verlagsvertrages aus Sicht des Verlages ist aber die möglichst umfassende Einräumung aller Rechte an dem Werk für die Verwertung eines Werkes oder eines gesamten Werkkataloges.

 

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