Rechtsanwalt Verlagsrecht - Anwalt für Verlagsrecht finden!


Nachfolgend finden Sie Rechtsanwälte für das Thema

Verlagsrecht

! Fachanwälte für

Urheberrecht und Medienrecht

haben unserer Meinung nach in der Regel auch besondere Kenntnisse zum Thema

Verlagsrecht

. Deshalb wurde dieses Themengebiet den Fachanwälten für

Urheberrecht und Medienrecht

durch uns zugeordnet.

IHRE SUCHE: NEUE SUCHE

Rechtsanwalt für Verlagsrecht

Das Verlagsrecht ist ein Teilbereich des Urheberrechts. Somit beraten im Verlagsrechte vor allem Rechtsanwälte mit einer Spezialisierung auf das Urheber- und Medienrecht oder Fachanwälte in diesem Bereich. Das Verlagsrecht als Teil des Urheberrechts ist die Basis für die wirtschaftliche Auswertung immaterieller Werte wie z.B. Kompositionen oder Texte jeder Art.

Gegenstand des Verlagsrechts

Das Verlagsrecht als Rechtsgebiet hat die Rechte des Urhebers an einem Werk zum Gegenstand. Als spezialgesetzliche Regelung steht dem Verlagsrecht neben dem allgemeinen Urheberrecht das Verlagsgesetz  (VerlG) zur Verfügung. Gegenstand dieses Gesetzes ist das (ausschließliche) Recht, ein Werk der Literatur oder Tonkunst zu vervielfältigen und zu verbreiten. Was dabei ein schutzfähiges Werk ist, an dem die Rechte zur Nutzung überhaupt übertragen werden müssen, bestimmt sich dabei nach dem Urheberrechtsgesetz (§ 2 UrhG). Das Verlagsrecht bezieht sich also auf einen Teilbereich der urheberrechtlichen Nutzungsrechte.

Verlagsvertrag

Die Einräumung der Nutzungsrechte an einem Werk erfolgt dabei in Form eines Verlagsvertrages der auch in Form eines Autorenvertrages oder Autorenexklusivvertrages abgeschlossen werden kann und unabhängig davon ist, ob er sich auf Sprachwerke (Texte) oder Musikwerke (Kompositionen) bezieht. Welche Rechte an dem Werk dem Verlag im Verlagsvertrag ( § 1 VerlG) eingeräumt werden ist eine Frage des Einzelfalles. Ziel des Verlagsvertrages aus Sicht des Verlages ist aber die möglichst umfassende Einräumung aller Rechte an dem Werk für die Verwertung eines Werkes oder eines gesamten Werkkataloges.

 

Anwälte für Verlagsrecht
Sortiere nach
Hinterer Glockenberg 12
96450 Coburg

Telefax: 0049 (0) 9561 35 47 812
Nachricht senden
Alter Wall 32
20457 Hamburg

Nachricht senden
65 Bewertungen
5.0 von 5.0
Bewertungen stammen aus 3 Portalen
Widumestraße 6
44787 Bochum

Telefon: 0234 92334077
Telefax: 0234 92334078
Nachricht senden
43 Bewertungen
4.9 von 5.0
Antonienstraße 1
80802 München

Telefax: +49 89 740552050
Nachricht senden
65 Bewertungen
5.0 von 5.0
Bewertungen stammen aus 3 Portalen
Bahnhofstraße 17
12555 Berlin

Telefax: +49 30 513 048 59
Nachricht senden
65 Bewertungen
5.0 von 5.0
Bewertungen stammen aus 3 Portalen
Riehler Straße 69-71
50668 Köln

Telefax: 0221 / 925 3672
Nachricht senden
Kleingemünder Str. 72/10
69118 Heidelberg

Nachricht senden
5 Bewertungen
4.2 von 5.0
Bewertungen stammen aus 2 Portalen
Am Schindling 28
61279 Grävenwiesbach

Telefax: 06086 / 3982397
Nachricht senden
Schlüterstaße 37
10629 Berlin

Telefon: +493069041515
Nachricht senden
191 Bewertungen
4.9 von 5.0
Bewertungen stammen aus 2 Portalen
Kleiststraße 23-26
10787 Berlin

Telefon: 030 84417833
Telefax: 030 84417834
Nachricht senden
Aktuelle Rechtstipps zum Thema Verlagsrecht
Urheberrecht und Medienrecht Gesponsorte Presseartikel müssen als "Anzeige" kenntlich gemacht werden
Karlsruhe (jur). Veröffentlichen Presseverlage von Unternehmen bezahlte redaktionelle Artikel, kann von ihnen die Kennzeichnung der Texte als „Anzeige“ verlangt werden. Sehen entsprechende Landespressegesetze solch eine Kenntlichmachung vor, ist dies nicht zu beanstanden, urteilte am Donnerstag, 6. Februar 2014, der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe (Az.: I ZR 2/11). Geklagt hatte das „Stuttgarter Wochenblatt“. Die Zeitung forderte von dem ebenfalls in Stuttgart ansässigen Anzeigenblatt „Good News“, von Unternehmen gesponserte redaktionelle Artikel als „Anzeige“ zu kennzeichnen. „Good News“ habe dies im Juni 2009 bei zwei Artikeln nicht getan und damit gegen das baden-württembergische Landespressegesetz verstoßen. Einen Artikel hatte sich ... weiter lesen
Urheberrecht und Medienrecht Racheporno im Internet- Wie kann man sich wehren ?
14.11.2017
Die Verbreitung und/oder die öffentliche zur Schaustellung von Fotos oder Videos im Internet aus der Intimsphäre der Betroffenen stellt ohne Einwilligung der Betroffenen eine schwere Persönlichkeitsrechtsverletzung da. Mit Urteil vom 13. Oktober 2015 (VI ZR 271/14) hatte der Bundesgerichtshof die Rechte der Betroffenen nunmehr gestärkt, indem er dem Ex-Partner nach Ende der Beziehung einen vorbeugenden Löschungsanspruch von intimen Bild- oder Filmaufnahmen zusprach. Sind die intimen Fotos oder Videos bereits veröffentlicht, gehen die gesetzlichen Ansprüche deutlich über das hinaus, über was der Bundesgerichtshof zu entscheiden hatte. Wegen der Verbreitung und öffentlichen zur Schaustellung elektronischer Vervielfältigungsstücke ohne Einwilligung des ... weiter lesen
Urheberrecht und Medienrecht Stahlrohrtisch E2 verletzt nicht Urheberrechte von E1
Frankfurt/Main (jur). Schräg oder senkrecht – bei einem Designstück ist dies ein entscheidender Unterschied. Ein Tischgestell mit senkrechten Verstrebungen ist daher nicht vergleichbar mit einem urhebergeschützten älteren Modell mit schrägen Verstrebungen, entschied am 29. November 2022 das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt am Main (Az.: 11 U 139/21). Eine Urheberrechtsverletzung liege daher nicht vor. Das OLG wies damit Schadenersatzforderungen der Kinder des 1970 verstorbenen Architekten und Designers Egon Eiermann ab.  Eiermann hatte 1953 ein Tischgestell aus Stahlrohr entworfen, das heute „E1“ genannt wird. Dieser zeichnet sich dadurch aus, dass die Seitenteile durch zwei sich überkreuzende, von der Seite gesehen diagonal liegende Rohre verstrebt sind. Auch ein Assistent Eiermanns hatte solch ein ... weiter lesen
Weitere passende Themen zum Rechtsanwalt für Verlagsrecht
Besondere Kenntnisse
Neue Anwälte/Kanzleien
Neu
Kai Jüdemann
Rechtsanwalt in Berlin
Neu
Sascha Leyendecker
Rechtsanwalt in Augsburg
Neu
Robert Gäßler
Rechtsanwalt in Köln
Zur Fachanwaltschaft
Mehr große Städte