Steigern Sie Ihre Sichtbarkeit und gewinnen Sie mehr Mandate. Jetzt 1 Monat kostenlos testen!Pfeil rechtsPremiumeintrag jetzt kostenlos testenPfeil rechts
Besondere Kenntnisse

Such-Icon Ihre Suche

Neu auf Fachanwalt.de Neue Anwälte/Kanzleien

Rechtsanwalt Matthias  Krach
Neu
Matthias Krach LL.M.
Rechtsanwalt in Bochum
Zum Profil Pfeil

Rechtsanwalt Norman Buse
Neu
Norman Buse LL.M.
Rechtsanwalt in München
Zum Profil Pfeil

Rechtsanwalt David Herz
Neu
David Herz
Rechtsanwalt in München
Zum Profil Pfeil

Rechtsanwalt Norman Buse
Neu
Norman Buse LL.M.
Rechtsanwalt in Hamburg
Zum Profil Pfeil

Rechtsanwalt Robert Gäßler
Neu
Robert Gäßler
Rechtsanwalt in Köln
Zum Profil Pfeil

Rechtsanwältin Gabriele  Gräfin von Reichenbach Freifrau von Thüngen
Neu
Gabriele Gräfin von Reichenbach Freifrau von Thüngen
Rechtsanwältin in Coburg
Zum Profil Pfeil

Rechtsanwalt David Herz
Neu
David Herz
Rechtsanwalt in Hamburg
Zum Profil Pfeil

Rechtsanwalt Andreas Forsthoff
Neu
Andreas Forsthoff
Rechtsanwalt in Heidelberg
Zum Profil Pfeil

Rechtsanwalt Norman Buse
Neu
Norman Buse LL.M.
Rechtsanwalt in Berlin
Zum Profil Pfeil

Rechtsanwältin Maia  Steinert
Neu
Maia Steinert
Rechtsanwältin in Köln
Zum Profil Pfeil
Zurück
Vorwärts
Zur Fachanwaltschaft

Rechtsanwalt Verlagsrecht - Anwalt für Verlagsrecht finden!

Nachfolgend finden Sie Rechtsanwälte für das Thema

Verlagsrecht

! Fachanwälte für

Urheberrecht und Medienrecht

haben unserer Meinung nach in der Regel auch besondere Kenntnisse zum Thema

Verlagsrecht

. Deshalb wurde dieses Themengebiet den Fachanwälten für

Urheberrecht und Medienrecht

durch uns zugeordnet.

Rechtsanwalt für Verlagsrecht

Das Verlagsrecht ist ein Teilbereich des Urheberrechts. Somit beraten im Verlagsrechte vor allem Rechtsanwälte mit einer Spezialisierung auf das Urheber- und Medienrecht oder Fachanwälte in diesem Bereich. Das Verlagsrecht als Teil des Urheberrechts ist die Basis für die wirtschaftliche Auswertung immaterieller Werte wie z.B. Kompositionen oder Texte jeder Art.

Gegenstand des Verlagsrechts

Das Verlagsrecht als Rechtsgebiet hat die Rechte des Urhebers an einem Werk zum Gegenstand. Als spezialgesetzliche Regelung steht dem Verlagsrecht neben dem allgemeinen Urheberrecht das Verlagsgesetz  (VerlG) zur Verfügung. Gegenstand dieses Gesetzes ist das (ausschließliche) Recht, ein Werk der Literatur oder Tonkunst zu vervielfältigen und zu verbreiten. Was dabei ein schutzfähiges Werk ist, an dem die Rechte zur Nutzung überhaupt übertragen werden müssen, bestimmt sich dabei nach dem Urheberrechtsgesetz (§ 2 UrhG). Das Verlagsrecht bezieht sich also auf einen Teilbereich der urheberrechtlichen Nutzungsrechte.

Verlagsvertrag

Die Einräumung der Nutzungsrechte an einem Werk erfolgt dabei in Form eines Verlagsvertrages der auch in Form eines Autorenvertrages oder Autorenexklusivvertrages abgeschlossen werden kann und unabhängig davon ist, ob er sich auf Sprachwerke (Texte) oder Musikwerke (Kompositionen) bezieht. Welche Rechte an dem Werk dem Verlag im Verlagsvertrag ( § 1 VerlG) eingeräumt werden ist eine Frage des Einzelfalles. Ziel des Verlagsvertrages aus Sicht des Verlages ist aber die möglichst umfassende Einräumung aller Rechte an dem Werk für die Verwertung eines Werkes oder eines gesamten Werkkataloges.

Anwälte für Verlagsrecht
Rechtsanwalt für Verlagsrecht
Markus Hennig Hennig Nieber Stechow ARTEJURA Partnerschaftsgesellschaft
Adresse Icon Kleiststraße 23-26, 10787 Berlin
Telefon030 84417833 Fax030 84417834

Rechtsanwältin für Verlagsrecht
Maia Steinert Steinert & Stephan
Adresse Icon Am Schindling 28, 61279 Grävenwiesbach
Telefon06086 / 3982071 Fax06086 / 3982397

Steigern Sie Ihre Sichtbarkeit mit einem Premium-Profil und gewinnen Sie mehr Mandate!

Jetzt Profil anlegenPfeil
Rechtsanwalt für Verlagsrecht
David Herz BUSE HERZ GRUNST Rechtsanwälte PartG mbB
Adresse Icon Alter Wall 32, 20457 Hamburg

SternSternSternSternStern
5,0 aus 65 Bewertungen Informationen zu den Bewertungen

Bewertungen stammen aus 3 Portalen.

Rechtsanwalt für Verlagsrecht
Norman Buse LL.M. BUSE HERZ GRUNST Rechtsanwälte PartG mbB
Adresse Icon Bahnhofstr. 17, 12555 Berlin
Telefon030 - 51 30 26 82 Fax030 - 51 30 48 59

SternSternSternSternStern
5,0 aus 69 Bewertungen Informationen zu den Bewertungen

Bewertungen stammen aus 4 Portalen.

Rechtsanwalt für Verlagsrecht
David Herz BUSE HERZ GRUNST Rechtsanwälte PartG mbB
Adresse Icon Antonienstraße 1, 80802 München
Telefon+49 89 74055200 Fax+49 89 740552050

SternSternSternSternStern
5,0 aus 65 Bewertungen Informationen zu den Bewertungen

Bewertungen stammen aus 3 Portalen.

Rechtsanwalt für Verlagsrecht
Andreas Forsthoff Rechtsanwalt Andreas Ernst Forsthoff
Adresse Icon Kleingemünder Str. 72/10, 69118 Heidelberg

SternSternSternSternStern
4,2 aus 5 Bewertungen Informationen zu den Bewertungen

Bewertungen stammen aus 2 Portalen.

Rechtsanwalt für Verlagsrecht
Sascha Leyendecker JuS Rechtsanwälte Schloms und Partner mbB
Adresse Icon Ulrichsplatz 12, 86150 Augsburg
Telefon0821 / 34 66 00 Fax0821 / 34 66 080

Rechtsanwalt für Verlagsrecht
Burkhard Renner RENNER MORBACH Rechtsanwälte
Adresse Icon Hohenstaufenring 64, 50674 Köln
Telefon0221 / 27 22 55 65 Fax0221 - 27 22 55 52

SternSternSternSternStern
5,0 aus 31 Bewertungen Informationen zu den Bewertungen

Rechtsanwältin für Verlagsrecht
Dr. Clara Napoli Dr. Clara Napoli Rechtsanwältin
Adresse Icon Heidehofstraße 9, 70174 Stuttgart
Telefon0711 2090 9755 Fax0711 2090 9759

SternSternSternSternStern
5,0 aus 3 Bewertungen Informationen zu den Bewertungen

Rechtsanwalt für Verlagsrecht
Norman Buse LL.M. BUSE HERZ GRUNST Rechtsanwälte PartG mbB
Adresse Icon Alter Wall 32, 20457 Hamburg

SternSternSternSternStern
5,0 aus 69 Bewertungen Informationen zu den Bewertungen

Bewertungen stammen aus 4 Portalen.

Aktuelle Rechtstipps zum Thema Verlagsrecht


Beschränkung von Weiterverkauf beschränkter Software durch Hersteller
13.11.2013Redaktion fachanwalt.deUrheberrecht und Medienrecht
Beschränkung von Weiterverkauf beschränkter Software durch Hersteller

Hersteller untersagen oder beschränken gerne den Weiterverkauf ihrer Software. Doch ob sie das dürfen, erscheint nach einem aktuellen Urteil des Landgerichtes Hamburg fragwürdig. Vorliegend nahm ein Vermarkter von gebrauchter Software Anstoß an den allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) von SAP. Nach dem Inhalt einer Klausel darf die von SAP aufgekaufte Software nur dann an Dritte weiterverkauft werden, wenn SAP als der Hersteller dies gestattet. Mit diesem Zustimmungsvorbehalt wollte sich Susensoftware als Vermarkter nicht abfinden und mahnte SAP ab. Dann verklagte es das Unternehmen auf Unterlassung. Das Landgericht Hamburg schloss sich dieser Sichtweise an. Es entschied mit Urteil vom 25.10.2013 (Az. 315 O 449/12), dass diese AGB-Bestimmung unwirksam ist. Die Hamburger Richter beriefen sich...

weiter lesen weiter lesen

Urheberrechtlicher Schutz von Briefen und Tagebucheinträgen
SternSternSternSternStern
(1 Bewertung)08.01.2025Redaktion fachanwalt.deUrheberrecht und Medienrecht
Urheberrechtlicher Schutz von Briefen und Tagebucheinträgen

Am 5. September 2024 entschied das Oberlandesgericht Hamburg, dass Passagen aus persönlichen Briefen und Tagebucheinträgen urheberrechtlich geschützt sein können, wenn sie die Voraussetzungen des § 2 UrhG erfüllen. Diese Entscheidung wirft ein neues Licht auf den Umgang mit persönlichen Aufzeichnungen und deren Veröffentlichung in der heutigen digitalen Welt. Urheberrecht und persönliche Schöpfungen bei Briefen und Tagebucheinträgen Die Entscheidung des OLG Hamburg ( AZ 5 U 51/23 ) basiert auf den Regelungen des Urheberrechtsgesetzes (UrhG), insbesondere auf § 2 Abs. 1 Nr. 1 UrhG, der Sprachwerke als geschützte Werke definiert. Dabei gelten folgende Grundsätze: Persönliche geistige Schöpfung : Der Text muss individuelle Kreativität erkennen lassen. Damit ein Text als persönliche geistige...

weiter lesen weiter lesen

Keine Rundfunkbeitragspflicht für Verwalter von Ferienwohnungen
27.03.2023Redaktion fachanwalt.deUrheberrecht und Medienrecht
Keine Rundfunkbeitragspflicht für Verwalter von Ferienwohnungen

Oldenburg (jur). Der Verwalter von Ferienwohnungen muss für die von ihm bewirtschafteten Unterkünfte keine Rundfunkbeiträge bezahlen. Beitragspflichtig seien regelmäßig nur die Eigentümer der Ferienwohnungen, entschied das Verwaltungsgericht Oldenburg in einem am Montag, 27. März 2023, bekanntgegebenen Urteil (Az.: 15 A 233/18).  Nur wenn der Verwalter die Ferienwohnungen an die Gäste in eigenem Namen vermiete, gehe die Rundfunkbeitragspflicht von den Eigentümern auf ihn über.  Damit bekam ein Vermietungsservice recht, der gewerblich Ferienwohnungen für die jeweiligen Eigentümer vermietet und betreut. Wegen dieser Tätigkeit sollte das Unternehmen Rundfunkbeiträge für die Ferienwohnungen zahlen. Die Rundfunkanstalt, die den Beitrag festsetzte, meinte, dass der Ferienwohnungsverwalter die...

weiter lesen weiter lesen

Fragen? Jetzt Fachanwalt.de-KI kostenlos fragen

Ihr Chatverlauf

Schildern Sie Ihr Problem ausführlich und erhalten innerhalb von Sekunden eine kostenlose KI-Ersteinschätzung:

Mit Nutzung unseres KI-Features akzeptieren Sie unsere Nutzungsbedingungen.

SofortantwortSofortantwort 24/7
NachfragemöglichkeitNachfragemöglichkeit
Kostenlos!Kostenlos!
Antwort erhalten Pfeil nach rechts