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Anwalt Urheberrecht und Medienrecht StuttgartFrankfurt/Main (jur). Schräg oder senkrecht – bei einem Designstück ist dies ein entscheidender Unterschied. Ein Tischgestell mit senkrechten Verstrebungen ist daher nicht vergleichbar mit einem urhebergeschützten älteren Modell mit schrägen Verstrebungen, entschied am 29. November 2022 das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt am Main (Az.: 11 U 139/21). Eine Urheberrechtsverletzung liege daher nicht vor. Das OLG wies damit Schadenersatzforderungen der Kinder des 1970 verstorbenen Architekten und Designers Egon Eiermann ab. Eiermann hatte 1953 ein Tischgestell aus Stahlrohr entworfen, das heute „E1“ genannt wird. Dieser zeichnet sich dadurch aus, dass die Seitenteile durch zwei sich überkreuzende, von der Seite gesehen diagonal liegende Rohre verstrebt sind. Auch ein Assistent Eiermanns hatte solch ein...
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Das Einbinden von Filmszenen in das eigene YouTube-Video ist nicht ohne Weiteres erlaubt. Es kommt eine Urheberrechtsverletzung in Betracht. Vorliegend ging es um einen Videofilm, der auf dem YouTube-Kanal „Nitro Shqip“ gezeigt wurde. In diesem wurden mehrere Ausschnitte eines Dokumentarfilms gezeigt. Gegen diese Einblendungen wendete sich derjenige, der den in Teilen gezeigte Film gedreht hatte. Er machte einen Anspruch auf Unterlassung wegen einer Verletzung von seinem Urheberrecht geltend. Das Landgericht Köln gab der Klage mit Urteil vom 6. Juni 2013 Az. 4 O 55/13 statt. Hiergegen wendete sich der betroffene „Manager“ des YouTube-Kanals und legte gegen das Urteil des Landgerichtes Köln Berufung ein. Er argumentierte unter anderem damit, dass die Verwendung von kurzen Filmausschnitten eines...
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I. Sie haben eine unerwartete Abmahnung erhalten? Wahrscheinlich lesen Sie diesen Artikel aufgrund des Erhalts einer Abmahnung von Frommer Legal. Diese steht wahrscheinlich im Zusammenhang mit dem Film "THE ZONE OF INTEREST“. Es sei darauf hingewiesen, dass Abmahnungen von Frommer Legal grundsätzlich nur per Post verschickt werden. Sollten Sie eine solche Abmahnung per E-Mail erhalten haben, ist höchstwahrscheinlich von einem Betrugsversuch auszugehen, auf die nicht reagiert werden sollte. Wichtig ist es, Ruhe zu bewahren und nicht voreilig zu handeln. Keinesfalls sollten Sie unbedacht eine Unterlassungserklärung unterzeichnen oder Zahlungen leisten. Häufig sind solche Forderungen nicht gerechtfertigt und können ggf. zurückgewiesen werden. Falls Sie unsicher sind oder...
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