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Vermögensverwaltungsrecht
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Aktuelle Rechtstipps zum Thema Vermögensverwaltungsrecht
Bankrecht und Kapitalmarktrecht
BGH stärkt Bankkunden mit Immobilienkrediten
Karlsruhe (jur). Der Bundesgerichtshof (BGH) hat die Rechte von Bankkunden mit Immobilienkrediten gestärkt. Zahlen sie einen Hauskredit zurück, kann die Bank jedenfalls dann nicht mehr auf einer Löschung der Grundschuld bestehen, wenn sie gar nicht mehr Eigentümer des Grundstücks sind, urteilte der BGH am Freitag in Karlsruhe (Az.: V ZR 178/13). Das Urteil hat weitreichende Bedeutung für Unternehmen ebenso wie für sich trennende Ehepaare.
Kredite für Immobilien werden üblich mit dem Wert des Grundstücks gesichert. Banken und Bausparkassen bekommen einen entsprechenden Eintrag in das Grundbuch. Ist ein Kredit getilgt, können die Bankkunden laut Gesetz selbst entscheiden, ob diese Grundschuld gelöscht oder aber an Dritte oder an sich selbst übertragen werden soll. ... weiter lesen
Bankrecht und Kapitalmarktrecht
P&R - Insolvenzverfahren eröffnet - Frist zur Anmeldung Ihrer Ansprüche läuft bis zum 14.09.2018!
Das Amtsgericht München - Insolvenzgericht - hat das Insolvenzverfahren der P&R Container-Verwaltungsgesellschaften eröffnet. Damit läuft nun eine Frist zur Anmeldung Ihrer Ansprüche beim Insolvenzverwalter bis zum 14.09.2018.
Sie müssen nun aktiv werden!
Die P&R-Anleger müssen Ihre Forderungen im eröffneten Insolvenzverfahren zur Tabelle anmelden. Die Anmeldung Ihrer Forderungen sollte über die Kanzlei erfolgen. Die Kanzlei verfügt über ausgewiesenen Expertise bei der Vertretung von geschädigten Anlegern in Insolvenzverfahren von Beteiligungsgesellschaften. Rechtsanwalt Siburg, LL.M. ist zurzeit vorsitzendes Mitglied eines Gläubigerausschusses und vertritt dort die Interessen von deutlich über 100 Anlegern mit einem Einlagenvolumen von mehr als ... weiter lesen
Bankrecht und Kapitalmarktrecht
EC-Kartenmissbrauch - BBBank gibt vor Gericht klein bei und erstattet Kunden Großteil des Schadens.
Die Badische Beamtenbank gibt vor dem Landgericht Karlsruhe klein bei und ersetzt Kunden Großteil des Schadens in Höhe von rund € 9.000,00.- aus der missbräuchlichen Verwendung.
Die EC-Karte des Klägers wurde – respektive dessen Abrechnungskonto/Kontokorrent bei der Beklagten – im Zuge der unberechtigten Verwendung der Karte durch einen Dritten im April diesen Jahres mit einem Betrag von insgesamt rund € 9.000,00.- belastet. Vor dem Landgericht Karlsruhe schlossen die Parteien nunmehr einen Vergleich, wo sich die BBBank zur Erstattung eines Großteils des Betrags verpflichtete.
Zur Haftungslage bei missbräuchlicher Verwendung einer EC-Karte:
§ 675 u BGB regelt, dass bei einem nicht autorisierten Zahlungsvorgang seitens des Kartenausstellers kein Anspruch ... weiter lesen
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