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Aktuelle Rechtstipps zum Thema Vermögensverwaltungsrecht
Bankrecht und Kapitalmarktrecht Darlehensnehmer aufgepasst: Bank hat keinen Anspruch auf Vorfälligkeitsentschädigung!
Verbraucher , denen das Darlehen seitens ihrer Bank infolge Zahlungsverzugs gekündigt wurde, schulden ihrer Bank  keine  Vorfälligkeitsentschädigung. Dies hat der Bundesgerichtsshof in seiner Entscheidung vom 19.01.2016 ausgeurteilt (Az.: XI ZR 103/15). Hintergrund dieser darlehensnehmerfreundlichen Rechtsprechung ist die Vorschrift des  § 497 Abs. 1 BGB a. F. Diese enthält eine spezielle Regelung zur Schadensberechnung bei notleidenden Krediten  im Fall wegen Zahlungsverzugs gekündigter Verbraucherdarlehen-/kredite. In dieser Situation entfällt der vertragliche Zinsanspruch der Bank. Stattdessen steht ihr ein Anspruch auf Ersatz des Verzögerungsschadens zu, wobei Sie ihren Verzugsschaden konkret oder abstrakt berechnen kann (BGHZ 104,337, 338 f.). ... weiter lesen
Bankrecht und Kapitalmarktrecht Darlehensnehmer aufgepasst! Bank hat keinen Anspruch auf Vorfälligkeitsentschädigung!
Verbraucher , denen das Darlehen seitens Ihrer Bank infolge Zahlungsverzugs gekündigt wurde, schulden ihrer Bank keine Vorfälligkeitsentschädigung. Dies hat der Bundesgerichtsshof in seiner Entscheidung vom 19.01.2016 ausgeurteilt (Az.: XI ZR 103/15). Hintergrund dieser darlehensnehmerfreundlichen Rechtsprechung ist die Vorschrift des § 497 Abs. 1 BGB a.F . Diese enthält eine spezielle Regelung zur Schadensberechnung bei notleidenden Krediten im Fall wegen Zahlungsverzugs gekündigter Verbraucherdarlehen-/kredite. In dieser Situation entfällt der vertragliche Zinsanspruch der Bank. Stattdessen steht ihr ein Anspruch auf Ersatz des Verzögerungsschadens zu, wobei Sie ihren Verzugsschaden konkret oder abstrakt berechnen kann (BGHZ 104,337, 338 f.). Die Frage, ob der ... weiter lesen
Bankrecht und Kapitalmarktrecht Darlehensnehmer aufgepasst! Vorfälligkeitsentschädigung und Grundschuldfreigabe.
Darlehensnehmer und Immobilienbesitzer aufgepasst! Soweit Sie Ihre Immobilie kreditfinanziert haben und die Bank eine Vorfälligkeitsentschädigung für die vorzeitige Beendigung des Darlehens erhebt, ist - soweit die Vorfälligkeitsentschädigung zu Recht erhoben wurde - Vorsicht angebracht. Die Bank kann die Freigabe der Grundschuld auf Ihrem Grundstück grundsätzlich so lange aufschieben, bis die Vorfälligkeitsentschädigung vollständig bezahlt ist. Hintergrund: Die Vorfälligkeitsentschädgiung ist letzten Endes nicht anderes als die Kompensation entgangener Zinsansprüche für die Zukunft. Der Sicherungszweck der Grundschuld erfasst in der Regel alle Ansprüche Ihrer Bank aus der Geschäftsverbindung. Hierzu gehören eben auch ... weiter lesen
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