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Anwalt Baurecht und Architektenrecht WuppertalDer Fall: Der Bauherr nimmt den Architekten wegen mangelhafter Bauüberwachung bei der Errichtung von Doppelhäusern auf Schadenersatz in Höhe von ca. 64.000 € in Anspruch. Das Bauunternehmen hatte den Ringanker falsch eingebaut, die Mangelbeseitigung aber wegen Verzugs des Bauherrn mit Abschlagszahlungen verweigert. Zudem waren wegen fehlendem Witterungsschutz Feuchtigkeitsschäden am Dachstuhl eingetreten. Der Architekt wurde zu Schadenersatz in Höhe von ca. 23.500 € verurteilt. Er geht in Berufung und wendet ein, seine Mängelrüge gegenüber dem Bauunternehmen hätte genügt. Die Entscheidung: Das OLG hat die Berufung mit Beschluss gemäß § 522 ZPO zurückgewiesen. Der mit Bauplanung und Bauüberwachung beauftragte Architekt...
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Der Fall: Eine Baufirma verlangt rund 30.000 € Restwerklohn vom Bauherrn. Im Jahr 2009 erklärt der Bauherr die Abnahme. Das Abnahmeprotokoll enthält eine Liste von Restmängeln. Die Baufirma erhebt im Jahre 2013 Klage. Der Bauherr beruft sich auf Verjährung, weil die Verjährungsfrist von drei Jahren zur Zeit der Klageerhebung abgelaufen gewesen sei. Die Baufirma meint, dass die Abnahmeerklärung des Bauherrn unwirksam sei, weil es erhebliche Restmängel gegeben habe, die einer wirksamen Abnahmeerklärung entgegengestanden hätten. Die Entscheidung: Die Forderungen der Baufirma sind verjährt! Liegt eine ausdrückliche Abnahmeerklärung des Auftraggebers vor, so stehen vorhandene Mängel deren Wirksamkeit selbst dann nicht entgegen, wenn es sich...
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Mainz (jur). In einem allgemeinen Wohngebiet ist eine Autowerkstatt generell unzulässig. Das gilt auch für eine ganz kleine Werkstatt, die im Nebenerwerb nur an einem Tag in der Woche betrieben werden soll, wie das Verwaltungsgericht Mainz in einem am Donnerstag, 2. Februar 2023, bekanntgegebenen Urteil entschied (Az.: 3 K 121/22.MZ). Der Kläger hatte eine Baugenehmigung für die Nutzungsänderung seiner sechs mal 15 Meter großen Garage beantragt. Dort wollte er eine kleine Autowerkstatt mit Hebebühne einrichten. Diese wolle er nebenberuflich nur einen Tag in der Woche betreiben. Die Bauaufsichtsbehörde lehnte dies ab. Ein Kfz-Betrieb sei in einem allgemeinen Wohngebiet generell unzulässig. Ohne Erfolg meinte der Kläger, dass eine kleine Werkstatt durchaus in die dörfliche Struktur seiner...
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