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Aktuelle Rechtstipps zum Thema Vertrauensschadensrecht
Versicherungsrecht
Rechtschutzversicherung zahlt nicht: Was sollte man tun?
Viele Verbraucher schließen eine Rechtschutzversicherung ab, um sich gegen das Kostenrisiko bei gerichtlichen Auseinandersetzungen abzusichern. Doch was ist, wenn diese nicht zahlen möchte? Manchmal ist eine Klage vor Gericht unvermeidlich, um etwa bestehende Forderungen durchzusetzen oder sich die Kündigung des Arbeitgebers zur Wehr zu setzen. Doch der Ausgang dieser Verfahren ist häufig ungewiss. Dies ist vor dem Hintergrund ein Problem, dass derjenige, der vor Gericht verliert, häufig für die gesamten Kosten wie Gerichtskosten und Rechtsanwaltskosten aufkommen muss. Um dem zu entgehen, erscheint der Abschluss einer Rechtsschutzversicherung sinnvoll, bei der vor Einreichung einer Klage durch eine Deckungsanfrage eine schriftliche Deckungszusage durch den Verbraucher selbst oder dessen Anwalt eingeholt ... weiter lesen
Versicherungsrecht
Berufsunfähigkeit: Haftung und Schadensersatz des Maklers für fehlerhafte Beratung und Vermittlung
In unserer heutigen Ausgabe möchte ich Sie über Ansprüche aus einer privaten Berufsunfähigkeitsversicherung und Wissenswertes zu der Frage der Haftung des Maklers informieren.
Die Haftung des Maklers kann dann ein Thema werden, wenn der Versicherte sich bei Abschluss des Vertrags eines Maklers bedient hat und der Versicherer die Berufsunfähigkeitsleistung ablehnt, weil bei Abschluss des Vertrags falsche Angaben gemacht worden sein sollen.
Hierbei kann es so gewesen sein, dass der Versicherte dem Makler gegenüber alle Angaben wahrheitsgemäß gemacht hat, der Makler jedoch selbstständig falsche Angaben gegenüber dem Versicherer weitergegeben hat.
Man muss hierbei wissen, dass der Makler nur dann etwas verdient, wenn der Versicherungsvertrag auch von dem Versicherer ... weiter lesen
Versicherungsrecht
Restschuldversicherung: wann sie widerrufen werden kann
Die sogenannte Restschuldversicherung bleibt in ihrem Kosten-Nutzen-Verhältnis leider oft hinter dem zurück, was sie verspricht. Wo sie eigentlich die Ratenzahlungen des Kredits im Falle von Arbeitslosigkeit, Krankheit usw. absichern soll, entpuppen sich lange Warte- und Karenzzeiten sowie unterschiedlichste Ausschlussklauseln in den Verträgen im Ernstfall als herbe Enttäuschung: Die Versicherung zahlt dann nämlich doch nicht. Deshalb ist vor allem Kreditnehmern, die einen kleineren Ratenkredit abschließen, von einer Restschuldversicherung eher abzuraten. Was ist aber, wenn man nun die Ratenschutzversicherung etwas unüberlegt abgeschlossen hat: Kommt man als Versicherungsnehmer da noch raus?
Ja. Der Versicherungsnehmer kann seine Ratenschutzversicherung für gewöhnlich bis zu 30 Tage ... weiter lesen
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