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Leipzig (jur). Dass beim Familiennachzug für subsidiär Schutzberechtigte härtere Anforderungen gelten als für anerkannte Asylbewerber, ist rechtmäßig. Höherrangiges Recht, insbesondere EU-Recht, steht dem nicht entgegen, urteilte am Donnerstag, 8. Dezember 2022, das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig in mehreren Fällen zum Elternnachzug (Az.: 1 C 59.2 und weitere) sowie zum Kindernachzug (Az.: 1 C 8.2). Alle Kläger waren in Deutschland nicht als Asylberechtigte, wohl aber als sogenannte subsidiär Schutzberechtigte anerkannt worden. Dies bedeutet, dass sie zwar nicht als politisch verfolgt gelten, wegen der Umstände in ihrem Heimatland aber trotzdem in Deutschland bleiben dürfen. Gründe können beispielsweise ein Krieg sein oder fehlende Möglichkeiten, sich im Herkunftsland den Lebensunterhalt zu...
weiter lesenSchleswig (jur). Allein die Weigerung, ein Kopftuch zu tragen, führt für Frauen aus dem Iran noch nicht zu einem Anspruch auf Asyl. Dieser besteht nur, wenn „westliche“ Werte und Lebensstil als „identitätsprägendes Bekenntnis“ der Frau angesehen werden können, entschied das Schleswig-Holsteinische Oberverwaltungsgericht (OVG) in Schleswig in zwei am Montag bekanntgegebenen Urteilen (Az.: 2 LB 8/22 und 2 LB 9/22). Angehörige der Ahwazi sind nach einem weiteren Urteil im Iran keiner Gruppenverfolgung ausgesetzt, Menschenrechtler dieser Gruppe können aber Anspruch auf Asyl haben (Az.: 2 LB 7/22). Die zwei klagenden Frauen hatten beide argumentiert, dass sie kein Kopftuch tragen wollen und hier in Deutschland einen „westlichen Lebensstil“ führen. Erstmals seit der im September 2022 erstarkten...
weiter lesenLuxemburg (jur). EU-Staaten müssen die Aufrechterhaltung des Familienverbands von anerkannten Flüchtlingen achten. Will ein als Flüchtling anerkannter Vater zu seinem in einen anderen EU-Mitgliedstaat lebendes minderjähriges und ebenfalls unter Schutz genommenes Kind ziehen, darf sein erneuter, dort gestellter Asylantrag zwar als unzulässig abgelehnt werden, urteilte am Dienstag, 22. Februar 2022, der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg (Az.: C-483/20). Dem Vater stehe dann aber zur Achtung des Familienlebens und zur Aufrechterhaltung des Familienverbandes regelmäßig ein Aufenthaltsrecht zu. Im Streitfall ging es um einen syrischen Vater, der 2015 in Österreich als Flüchtling anerkannt wurde. Seine beiden Töchter, eine davon war minderjährig, hatte es dagegen im Zuge ihrer Flucht nach Belgien verschlagen....
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