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Anwalt Insolvenzrecht WuppertalDie Anfechtungstatbestände in §§ 129 ff. InsO ermöglichen es dem Insolvenzverwalter, vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens vorgenommene Schmälerungen der Insolvenzmasse rückgängig zu machen. Nach § 133 InsO können in den letzten 10 Jahren vor dem Insolvenzantrag erfolgte Entgeltzahlungen angefochten werden, wenn der Arbeitgeber mit dem Vorsatz, seine Gläubiger zu benachteiligen, gehandelt hat und der Arbeitnehmer im Zeitpunkt der Zahlung diesen Vorsatz kannte. Eine solche sog. Vorsatzanfechtung ist auch möglich, wenn das Entgelt als Gegenleistung für die in engem zeitlichen Zusammenhang erbrachte gleichwertige Arbeitsleistung gezahlt wird und damit ein Bargeschäft iSd. § 142 InsO vorliegt. Ob der Arbeitgeber mit Benachteiligungsvorsatz gehandelt...
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Der Ratgeber erläutert anschaulich die Pflichten des Insolvenzverwalters und die Haftung für Pflichtverletzungen bzw. Nichtbefriedigung von Masseverbindlichkeiten (§ 60 InsO und § 61 InsO). Rechtsprechung und weiterführende Literatur werden umfangreich zitiert. I. Haftung des Insolvenzverwalters für insolvenzspezifische Pflichten (§ 60 InsO) Der Insolvenzverwalter ist allen Beteiligten zum Schadensersatz verpflichtet, wenn er schuldhaft die ihm nach der Insolvenzordnung obliegenden, so genannten insolvenzspezifischen Pflichten, verletzt. Unter insolvenzspezifischen Pflichten sind alle Pflichten zu verstehen, die den Insolvenzverwalter bei der Ausführung seines Amtes nach den Vorschriften der Insolvenzordnung treffen. Dazu gehören insbesondere die Pflicht zur Inbesitznahme...
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Karlsruhe (jur). Ein unwiderrufliches Bezugsrecht auf eine Lebensversicherung ist nach vier Jahren insolvenzfest. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe in einem am Montag, 26. November 2012, veröffentlichten Urteil entschieden (Az.: IX ZR 15/12). Danach muss im Streitfall die bezugsberechtigte Ehefrau 126.750 Euro nicht an den Insolvenzverwalter herausgeben. Nach dem Tod ihres Mannes im Jahr 2009 hatte die Frau knapp 415.000 Euro aus vier Lebensversicherungen ausbezahlt bekommen. Über das Erbe wurde allerdings wegen Überschuldung ein Insolvenzverfahren eröffnet. Auf Anforderung gab die Frau daher den Großteil des Geldes an den Insolvenzverwalter weiter; die Auszahlung einer der Versicherungen in Höhe von 126.750 Euro behielt sie aber für sich. Ihr Mann habe ihr hier ein...
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