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Aktuelle Rechtstipps zum Thema Verwaltung der Masse
Insolvenzrecht
Freiberufliche Arbeit bei Überschuldung gestärkt
Münster (jur). Wer während einer Privatinsolvenz einer selbstständigen Tätigkeit nachgeht, kann bis zu den Pfändungsgrenzen nicht nur den laufenden Gewinn sondern auch eine aus dieser Tätigkeit resultierende Steuererstattung für sich behalten. Bestehen noch Schulden beim Finanzamt, darf dies allerdings aufrechnen, wie das Finanzgericht (FG) Münster in einem am Montag, 4. November 2013, veröffentlichten Urteil vom 27. September 2013 entschied (Az.: 14 K 1917/12 AO).
Schuldner dürfen in der Insolvenz ihr Einkommen bis zur individuellen Pfändungsgrenze behalten, der darüber hinausgehende Verdienst geht an den Insolvenzverwalter und damit indirekt an die Gläubiger.
Bei einer selbstständigen Tätigkeit besteht das Problem, dass unstete Einkünfte ... weiter lesen
Insolvenzrecht
Insolvenz: Haftung des Geschäftsführers – Wie spät ist zu spät?
Die Insolvenz ist gerade in den aktuellen wirtschaftlich schwierigen Zeiten ein Thema, welches viele Unternehmen beschäftigt. Häufig trifft die Unternehmen nicht einmal die eigene Schuld. Ein unsicherer und geldsparender Verbraucher, eine schwache Auftragslage am Markt oder auch wegbrechende Zahlungsströme, weil etwa andere Unternehmenskunden nicht mehr in der Lage sind zu Leisten oder gar selbst in die Insolvenz geraten sind.
Viele Unternehmen versuchen sich mit zu geringen Mitteln noch durchzukämpfen, wobei im Ergebnis unüberlegt häufig nicht unerhebliche private Mittel zugeschossen werden, um gerade noch ein paar fällige Rechnungen zu bezahlen. Doch solche Unterfangen sind häufig von kurzer Dauer und die eingelegten Privatmittel verloren.
Was passiert, wenn kein Insolvenzantrag ... weiter lesen
Insolvenzrecht
Urteil im ersten „Testverfahren“ des P&R-Insolvenzverwalters gegen Altanleger
In einem ersten Pilotverfahren des P&R-Insolvenzverwalters gegen einen Altanleger liegt nun ein Urteil vor. Bislang wurden „testweise“ einige Anleger verklagt, die von P&R bis zu vier Jahre vor der Pleite Auszahlungen erhalten haben. Vor dem Landgericht Karlsruhe (Az. 20 O 42/20) wurde inzwischen der erste Fall verhandelt. Die Richter kamen zu dem Schluss, dass der Anleger die Auszahlungen für seine fünf Container nicht zurückzahlen muss.
Die Insolvenzverwalter hatten ihn auf Rückzahlung von insgesamt ca. 33.500 Euro verklagt, davon 15.000 Euro aus Mietzahlungen und rund 18.500 Euro aus dem Container-Rückkauf durch P&R. Die Auszahlungen hatte der Investor vor der Insolvenz im März 2018 erhalten. Doch dieses Geld gehöre in die Insolvenzmasse, so die Auffassung der ... weiter lesen
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