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Anwalt Insolvenzrecht WuppertalKarlsruhe (jur). Überschuldete Wohnungseigentümer können mit der Grundbucheintragung ihres Wohnungsrechts am eigenen Grundstück sich nicht vor dem Zugriff der Gläubiger schützen. Denn das eingetragene Wohnungsrecht am eigenen Grundstück ist pfändbar und kann vom Insolvenzverwalter gelöscht werden, entschied der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe in einem am Mittwoch, 5. April 2023, bekanntgegebenen Beschluss (Az.: V ZB 64/21). Nur wenn das Grundstück einer anderen Person gehört, könne ein daran bestehendes, nicht übertragbares Wohnungsrecht nicht gepfändet werden. Im Streitfall ging es um ein Grundstück in Berlin-Charlottenburg. Der Eigentümer hatte das Grundstück als Einlage in eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) eingebracht. Im Grundbuch hatte er sich allerdings noch ein Wohnungsrecht...
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Am 3. September 2025 hat die Bundesregierung das Gesetz über den Zugang zu Schuldnerberatungsdiensten für Verbraucher (Schuldnerberatungsdienstegesetz – SchuBerDG) verabschiedet und setzt damit die EU-Vorgaben zur Schuldnerberatung um. Mit diesem Schritt greift das Bundeskabinett die Verbraucherkreditrichtlinie (VKrRL 2023 ) auf und sorgt dafür, dass Menschen künftig einen gesetzlichen Anspruch auf Schuldnerberatung haben. Das Ziel: Überschuldung besser vorbeugen und Betroffene frühzeitig unterstützen. Sowohl für Unternehmen als auch für Privatpersonen bringt das neue Gesetz spürbare Veränderungen mit sich. Das neue Schuldnerberatungsdienstegesetz: Was ändert sich? Der Gesetzentwurf verfolgt die Vorgabe der EU-Verbraucherkreditrichtlinie 2023/2225 , einen geregelten Zugang zu unabhängiger...
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Die Eigenverwaltung ist in den §§ 270 bis 285 Insolvenzordnung (InsO) geregelt. Sie stellt eine Alternative zum Regelinsolvenzverfahren dar und zielt darauf ab, das Unternehmen unter der Leitung der bisherigen Geschäftsführung zu sanieren, statt es zerschlagen zu müssen. Dies erfolgt häufig im Rahmen eines sogenannten Insolvenzplans, mithin eines gerichtlich bestätigten Vergleichs mit allen Gläubigern, bei dem auch einzelne Gläubiger überstimmt werden können. Während im Regelverfahren ein Insolvenzverwalter die Kontrolle übernimmt, bleibt in der Eigenverwaltung die Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis gemäß § 270 Abs. 1 InsO beim Schuldner. Das Gericht bestellt lediglich einen Sachwalter (§ 274 InsO), der die wirtschaftliche Lage...
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