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Aktuelle Rechtstipps zum Thema Verwaltungsbeirat
Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht
Mietrecht: Rückgabe der Mietwohnung
Nach Beendigung des Mietverhältnisses hat der Mieter die Pflicht, das Mietobjekt an den Vermieter zurückzugeben (§ 546 Abs. 1 BGB).
Bei einer Mehrheit von Mietern (z.B. einer Wohngemeinschaft ) haften alle Mieter als Gesamtschuldner auf die Rückgabe der Wohnung (§§ 431, 421 BGB). Die gesamtschuldnerische Haftung besteht auch dann, wenn die Rückgabe nur durch einen der Mieter vertragsgemäß erfolgen kann. Der Rückgabeanspruch steht dennoch dem Vermieter auch gegenüber den Mietern zu, die bereits den Besitz an der Wohnung endgültig aufgegeben haben.
1. Rückgabe durch Besitzeinräumung
Die Rückgabe der Wohnung erfolgt, indem der Mieter dem Vermieter den unmittelbaren Besitz an der Wohnung einräumt.
a) Schlüsselübergabe ... weiter lesen
Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht
Kann man eine Mietminderung rückwirkend geltend machen?
Mieter können eine Mietminderung unter Umständen auch rückwirkend gegenüber ihrem Vermieter geltend machen. Wann dies möglich ist, erfahren Sie in diesem Ratgeber.
Viele Mieter ärgern sich, wenn in ihrer Wohnung plötzlich ein Mietmangel auftritt, wie etwa Schimmel an den Wänden oder die im Winter ausgefallene Heizung. Sie fragen sich dann, ob sie die Mietminderung sofort geltend machen müssen, um keinen finanziellen Nachteil zu erleiden.
Diese Befürchtung ist jedoch unbegründet. Denn eine Mietminderung kann gewöhnlich auch rückwirkend geltend gemacht werden. Dies geht allerdings normalerweise erst ab dem Zeitpunkt, zu dem Sie den Mangel Ihrem Vermieter angezeigt haben. Dies ergibt sich aus § 536c BGB.
Normalerweise Mängelanzeige an ... weiter lesen
Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht
Rückzahlung der Mietkaution: Wann muss Vermieter die Mietkaution zurückzahlen?
Sofern ein Wohn- oder Gewerberaum durch einen Vermieter vermietet wird, möchte dieser von seinen zukünftigen Mietern eine Mietsicherheit haben. In der Praxis ist es meistens die sogenannte Mietkaution. Der Mieter ist demnach verpflichtet die vereinbarte Kaution an den Vermieter zu übergeben. Der Geldbetrag wird anschließend bei einem Geldinstitut verzinst angelegt. Sobald das Mietverhältnis wirksam gekündigt wurde, besteht ein Rückzahlungsanspruch des Mieters. Fraglich ist jedoch, ob dieser Rückzahlungsanspruch sofort besteht oder ob der Vermieter die Kaution für eine gewisse Zeitspanne als Sicherheit einbehalten darf.
In der Rechtsprechung herrscht insoweit Einigkeit darüber, dass der Vermieter verpflichtet ist die Mietkaution vollständig an die Mieter ... weiter lesen
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