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In Deutschland ist es üblich, dass Wohnungsinteressenten zahlreiche Fragen gestellt bekommen. Dabei kommt es vor, dass Fragen auftauchen, die rechtlich nicht zulässig sind. Insofern stellt sich vor allem die Frage, welche Fragen dürfen vom Vermieter gestellt werden und welche Konsequenzen drohen, wenn diese absichtlich falsch beantwortet werden. Sind private Fragen erlaubt? Private Fragen haben den Vermieter gänzlich nicht zu interessieren. Dementsprechend sind Fragen, die das Privatleben betreffen schlichtweg unzulässig. Werden Interessierte dennoch mit unzulässigen Fragen konfrontiert stellt sich oftmals die Frage, ob diese beantwortet werden müssen. Ein Zwang die Fragen zu beantworten besteht nicht. Auch müssen die unzulässigen Fragen nicht wahrheitsgemäß...
weiter lesenDer Bundesgerichtshof hat sich heute in einer Entscheidung mit der Frage befasst, unter welchen Umständen eine auf den Eigenbedarf heranwachsender Kinder gestützte Eigenbedarfskündigung unter dem Gesichtspunkt des Rechtsmissbrauchs unwirksam ist. Die Beklagte bewohnt aufgrund eines mit dem Kläger am 14. April 2011 abgeschlossenen, unbefristeten Mietvertrags eine Zweizimmerwohnung in Mannheim. Mit Schreiben vom 28. Februar 2013 kündigte der Kläger das Mietverhältnis wegen Eigenbedarfs zum 31. Mai 2013. Er führte an, seine 20 Jahre alte Tochter, die nach ihrem im Juni 2012 abgelegten Abitur ein Jahr in Australien verbracht habe, werde am 18. Juli 2013 nach Deutschland zurückkehren, danach eine Arbeitsstelle in Frankfurt/Main antreten und ein berufsbegleitendes Studium in Mannheim...
weiter lesenIn der Regel halten Vermieter und Mieter im Mietrecht die Mietfläche im Mietvertrag fest. Stellt sich später heraus, dass die tatsächliche Mietfläche von der im Mietvertrag vereinbarten Mietfläche erheblich abweicht, kann darin ein Mangel der Mietsache gesehen werden. 1. Erhebliche Abweichung Das kann insbesondere, bei einer Flächenabweichung von über 10% angenommen werden (BGH, 24.03.2004, Az. VIII ZR 295/03). Dieser generelle Grundsatz gilt auch dann, wenn im Mietvertrag lediglich eine ca.-Angabe steht (BGH, 24.03.2004, Az. VIII ZR 133/03). Das gilt aber dann nicht, wenn Vermieter und Mieter bei der Besichtigung übereinstimmend von einer ca.-Angabe ausgegangen sind (BGH, 22.02.2006, Az. VIII ZR 219/04). Es kommt nicht darauf an, ob der Mieter durch die abweichende Fläche...
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