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Das Verkehrsrecht berührt jeden Menschen, der sich auf öffentlichen Straßen bewegt. Sei es als Fahrradfahrer, als Fußgänger, als Motoradfahrer oder als Autofahrer. Das Verkehrsrecht definiert die Vorschriften und Regeln bei einer örtlichen Veränderung von Personen und Gütern auf öffentlichen Straßen. In der BRD ist das Verkehrsrecht in einer großen Fülle an Vorschriften und Einzelgesetzen geregelt. Von höchster Relevanz sind dabei die Straßenverkehrsordnung (StVO), die FeV und die StVZO (Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung).

Hat man einen Verkehrsunfall, dann kommt man zwangsweise mit dem Verkehrsrecht in Berührung

Das Verkehrsrecht ist allerdings kein klassisches Rechtsgebiet, sondern setzt sich aus diversen Teilgebieten zusammen. Zu den Teilgebieten gehören das Verkehrsverwaltungsrecht, das Versicherungsrecht, das Verkehrsstrafrecht, das Verkehrsordnungswidrigkeitenrecht und das Verkehrszivilrecht. Eine Unfall gehört zu den Anlässen, in der man als Person mit am ehesten mit dem Verkehrsrecht in Berührung kommt. Mit Unfall ist damit nicht bloß ein "normaler" Autounfall gemeint wie ein Unfall beim Parken oder auch ein Wildunfall oder eine Massenkarambolage, wie sie sich zum Beispiel bei Nebel auf der Autobahn ereignet. Auch wenn man zu Fuß auf der Straße unterwegs ist, kann ein Unfall geschehen. Ebenso mit dem Rad oder mit dem Motorrad. Ist es zu einem Unfall gekommen, dann sind die Konsequenzen nicht selten weitreichend. Nicht nur, wie es zum Unfall gekommen ist, muss aufgeklärt werden. Es muss ein Unfallbericht geschrieben werden und ferner müssen auch die Unfallschäden exakt eingeschätzt werden. Hierfür ist es oft unumgänglich, dass aufwendige Gutachten verfasst werden. Wie ist der Schaden beim eigenen PKW zu bewerten? Liegt nur eine Minderung des Wertes vor oder ist es gar ein Totalschaden? Wer trägt mögliche Abschleppkosten? Sind Menschen verletzt worden oder sogar gestorben? Sind Schmerzensgeldzahlungen zu erwarten? Bei einem Unfall können sich sogar dann rechtliche Konsequenzen ergeben, wenn man gar nicht direkt involviert ist. So sind heute Gaffer z.B. nicht mehr sicher vor einer Strafe. Ferner verfolgt werden das Blockieren der Rettungsgasse und selbstverständlich eine unterlassene Hilfeleistung.

Verkehrsordnungswidrigkeiten: Bußgeld und Punkte in Flensburg

Allerdings ist ein Verkehrsunfall nur eine Möglichkeit, mit dem Verkehrsrecht in Konflikt zu geraten. Noch deutlich häufiger sind es Verkehrsordnungswidrigkeiten, die ein Problem bereiten. Kleinere Vergehen im Straßenverkehr fallen in den Bereich der Ordnungswidrigkeit. Sie werden in der Regel mit einem Bußgeld verfolgt. Wie hoch die Strafe ausfällt, das ist im Bußgeldkatalog geregelt. Hat man zum Beispiel die Parkdauer überschritten oder hat im eingeschränkten Halteverbot geparkt, erhält man für dieses Vergehen einen Strafzettel. Das Knöllchen kann bis zu fünfundsechzig Euro betragen. Evtl. können noch weitere Kosten durch eine erforderliche Abschleppung des PKWs hinzukommen. Bei anderen Delikten im Straßenverkehr wie einer Nötigung oder einer Gefährdung anderer Teilnehmer am Straßenverkehr kann die Folge ein Bußgeldverfahren sein. Wurde außerorts wie innerorts die zulässige Höchstgeschwindigkeit um bis zu maximal 20 km/h überschritten, dann wird dies nur mit einem Bußgeld geahndet. Man erhält einen Bußgeldbescheid zugeschickt und muss den Betrag termingerecht überweisen. Wurde die Geschwindigkeit in einem größeren Rahmen überschritten, kommen zur Geldstrafe noch Punkte im Verkehrszentralregister hinzu. Eine solche Eintragung im Verkehrszentralregister ist umgangssprachlich auch als „Punkte in Flensburg“ bekannt. Hat man einen Führerschein auf Probe, dann können die Sanktionen deutlich gravierender ausfallen. Man kann den Führerschein komplett verlieren, gezwungen werden an Ergänzungskursen zu partizipieren oder die Probezeit wird verlängert. Auch wer ein Fahrzeug unter Alkoholeinfluss führt, muss mit gravierenden Maßnahmen rechnen. Wie viele Punkte man in Flensburg für das Führen eines Fahrzeugs unter Alkoholeinfluss erhält und wie hoch die Geldstrafe ausfällt, das hängt von der Promillehöhe ab. Bei 0,5 Promille im Blut ohne Auffälligkeiten im Fahrverhalten wird im Regelfall ein Fahrverbot ausgesprochen. Ist man diesbezüglich bereits einmal auffällig geworden wird eine Medizinisch-Psychologische Untersuchung angeordnet werden.

Sie haben Probleme im Verkehrsrecht - fragen Sie einen Anwalt oder eine Anwältin für Verkehrsrecht

Die allermeisten Bürger sind heute dringend auf ihren Führerschein angewiesen. Wird ein Fahrverbot verhängt oder verliert man den Führerschein komplett, dann kann das vor allem für das berufliche Leben gravierende Konsequenzen haben. Und auch Bußgelder können sich auf die persönliche finanzielle Situation durchaus negativ auswirken. Daher sollte man sich bei Problemstellungen im Verkehrsrecht sofort an einen Rechtsanwalt in Bergneustadt zum Verkehrsrecht wenden. Der Rechtsanwalt oder die Rechtsanwältin aus Bergneustadt im Verkehrsrecht ist hierbei nicht nur der richtige Ansprechpartner, wenn die Fahrerlaubnis entzogen wurde. Der Rechtsanwalt in Bergneustadt im Verkehrsrecht kann auch mit Rat und Tat zur Seite stehen, wenn man beispielsweise beschuldigt wird, einen anderen Autofahrer genötigt zu haben oder die Versicherung Probleme macht, wenn es darum geht, einen Schaden zu übernehmen. Der Rechtsanwalt kann auch über die Rechtslage bezüglich des Einsatzes einer Dashcam aufklären und darüber informieren, ob die Möglichkeit besteht, diese als Beweismittel zu nutzen. Handelt es sich bei dem vorliegenden verkehrsrechtlichen Problem um einen diffizileren Fall, bei dem z.B. eine Gefängnisstrafe nicht auszuschließen ist, dann sollte man sich sofort an einen Fachanwalt zum Verkehrsrecht aus Bergneustadt wenden. Ein Fachanwalt für Verkehrsrecht sollte z.B. umgehend konsultiert werden, wenn eine Klage wegen fahrlässiger Tötung erhoben wurde oder man wegen Unfallflucht bzw. Fahrerflucht angeklagt ist. Auch wenn die Anschuldigung im Raum steht, einen Kennzeichenmissbrauch begangen zu haben, ist ein Fachanwalt der ideale Ansprechpartner. Denn Kennzeichenmissbrauch kann zu einer Gefängnisstrafe von bis zu einem Jahr führen. Der Verkehrsanwalt wird seinen Klienten nicht nur informieren, sondern auch die gerichtliche Vertretung übernehmen. Ein Fachanwalt hat im Rechtsgebiet Verkehrsrecht eine Zusatzqualifikation absolviert. D.h., er verfügt sowohl in der Theorie als auch in der Praxis über ein außerordentliches Fachwissen in allen Belangen, die das Verkehrsrecht betreffen. Keine Frage, dass diese Fachkompetenz Klienten zu Gute kommt. So wird der Fachanwalt für Verkehrsrecht im besten Fall ein Fahrverbot abwenden, eine Geldstrafe minimieren und eine Freiheitsstrafe umgehen können.


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