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Leipzig (jur). Bei der Prüfung der Identität eines Asylsuchenden darf bei fehlenden Passpapieren das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) nicht pauschal die Mobiltelefondaten auslesen. Gibt es andere Dokumente und Anhaltspunkte, die die Identität und Staatsangehörigkeit einer Person aufzeigen, sind zuerst diese und nicht die Handydaten zu berücksichtigen, urteilte am Donnerstag, 16. Februar 2023, das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig (Az.: 1 C 19.21). Im konkreten Rechtsstreit ging es um eine Asylsuchende, die 2019 nach Deutschland kam und einen Asylantrag stellt. Sie gab an, aus Afghanistan zu stammen. Über einen gültigen Pass oder Passersatzpapiere verfügte sie nicht. Allerdings legte sie eine sogenannte Tazkira, ein afghanisches Ausweisdokument ohne biometrische Daten, sowie eine Heiratsurkunde...
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Das Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen (LSG) hat entschieden, dass Asylbewerberleistungen bei fehlender Mitwirkung an der Passbeschaffung gekürzt werden können (Beschluss vom 08.11.2024, L 20 AY 16/24 B ER ). Mitwirkungspflicht und Leistungskürzung Die Antragstellerin, eine aus Guinea stammende Frau, lebt seit 2009 in Deutschland. Nachdem ihr Asylantrag rechtskräftig abgelehnt wurde, ist sie zur Ausreise verpflichtet, doch ihre Abschiebung konnte wegen fehlender Reisedokumente nicht vollzogen werden. Die Antragstellerin erhält trotz ihrer Ausreisepflicht Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) und wohnt in einer Gemeinschaftsunterkunft. Im Jahr 2024 kürzte die zuständige Behörde ihre Leistungen aufgrund unzureichender Mitwirkung bei der Passbeschaffung auf den Grundbedarf wie...
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Leipzig (jur). Können ausreisepflichtige Ausländer über einen absehbaren Zeitraum ihre elementarsten Bedürfnisse in ihrem Heimatland decken, steht ihnen regelmäßig kein Abschiebungsschutz wegen widriger Lebensumstände zu. Für die Zulässigkeit einer Abschiebung ist es nicht erforderlich, dass das Existenzminimum des Ausländers in seinem Herkunftsland „nachhaltig oder gar auf Dauer sichergestellt ist“, urteilte am Donnerstag, 21. April 2022, das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig (Az.: 1 C 10.21). Konkret ging es um einen afghanischen Flüchtling, der im Frühjahr 2016 in Deutschland eineiste. Sein Asylantrag blieb ohne Erfolg. Der Verwaltungsgerichtshof (VGH) Baden-Württemberg urteilte am 17. Dezember 2020, dass der Mann dennoch nicht abgeschoben werden dürfe (Az.: A 11 S 2042/20; JurAgentur-Meldung vom...
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