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Lu Neugaertner
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Aktuelle Rechtstipps zum Thema Vollstreckungsrecht
Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht
Vermieter darf falsche Mülltrennung kontrollieren lassen
Karlsruhe. Wenn der Müll in einem Mietshaus nicht ordnungsgemäß getrennt wird, dann darf der Vermieter auf Kosten der Mieter eine Firma mit der Kontrolle und Nachsortierung des Mülls beauftragen. Der Bundesgerichtshof Karlsruhe (BGH) hat mit Urteil vom Dienstag, 8. November 2022 entschieden, dass diese Kosten als „Müllbeseitigungskosten“ umlagefähig sind (Az.: VIII ZR 117/21). Ebenfalls umlagefähige Betriebskosten, die die Mieter zu tragen haben, sind Anmietung und regelmäßige Wartung von Rauchwarnmeldern.
Im vorliegenden Fall wurde der Müll in einem Berliner Mehrfamilienhaus nicht ordnungsgemäß getrennt. Daraufhin beauftragte der Vermieter einen Dienstleister für „Behältermanagement“. Dieser sollte die fehlerhafte Mülltrennung der Mieter überprüfen und eine anschließende Nachsortierung des Mülls ... weiter lesen
Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht
Mietkaution: Wie viel darf der Vermieter verlangen und einbehalten?
Im deutschen Mietrecht ist es üblich, dass der Mieter zu Beginn des Mietverhältnisses eine Sicherheit in Form einer Mietkaution hinterlegen muss. Hierbei handelt es sich meist um einen Geldbetrag, der eingezahlt werden muss. Häufig taucht in diesem Zusammenhang die Frage auf, wie hoch die Mietkaution eigentlich sein darf. Kann der Vermieter die Höhe der Mietkaution frei bestimmen oder gibt es gesetzliche Grundlagen?
Welchen Sinn hat eine Mietkaution?
Eine Mietkaution ist aus Sicht des Vermieters eine Sicherheitsleistung, die im Notfall gewährleisten soll, dass die Forderungen des Vermieters gegenüber dem Mieter auch befriedigt werden kann. Insbesondere können mithilfe der Mietkaution auch die angefallenen Mietnebenkosten verrechnet werden.
Wie hoch darf eine ... weiter lesen
Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht
Aufnahme von Kriegsflüchtlingen kein berechtigtes Mieterinteresse
München (jur). Mieter können ohne Zustimmung des Vermieters nicht einfach einen Teil ihrer Wohnung an ukrainische Kriegsflüchtlinge untervermieten. Eine Untervermietung ist nur möglich, wenn der Mieter hierfür ein „berechtigtes Interesse“ hat und der Vermieter die Erlaubnis für den Einzug zuvor erteilt hat, urteilte am Dienstag, 20. Dezember 2022, das Amtsgericht München (Az.: 411 C 10539/22). Allein der Wunsch, ukrainischen Kriegsflüchtlingen in ihrer Not helfen zu wollen, reiche nicht.
Im konkreten Fall hatte der Kläger ab dem 15. November 2021 ein 240 Quadratmeter großes Einfamilienhaus in Gräfelfing im Landkreis München gemietet. Er bezog das Haus zusammen mit seinen beiden 15 und elf Jahren alten Kindern sowie einem Hund und zahlte eine monatliche Grundmiete von 3.500 Euro. Laut Mietvertrag war ... weiter lesen
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