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Aktuelle Rechtstipps zum Thema Vollstreckungsrecht
Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht
Dürfen Vermieter für Mahnungen ein Inkassobüro beauftragen
Vermieter sollten bei säumigen Mietern nicht zu schnell ein Inkassounternehmen beauftragen. Das gilt vor allem für professionelle Wohnungsgesellschaften.
Vorliegend hatte ein Vermieter – ein größeres Wohnungsunternehmen – gegenüber seinem Mieter eine unstreitige Forderung geltend gemacht. Als dieser nicht zahlte, bekam er Post vom Vermieter in Gestalt einer Mahnung. Zu seiner großen Verwunderung sollte der Mieter für Inkassokosten von über 30 Euro aufkommen. Das sah er nicht ein und weigerte sich die Inkassogebühren zu entrichten. Doch der Vermieter blieb hart und verklagte ihn auf Zahlung.
Das Amtsgericht Hamm teilte die Einstellung des Vermieters nicht. Es wies die Klage hinsichtlich der Inkassokosten mit Urteil vom 16.05.2014 (Az. 17 C 443/13) ab. Das Gericht...weiter lesen
Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht
Wohnungseigentümer muss Prozess gegen sich selbst mit bezahlen
Karlsruhe (jur). In einer Wohnungseigentümergemeinschaft sind sich die Eigentümer nicht immer grün. Widersetzt sich ein Eigentümer einer Entscheidung und gewinnt vor Gericht, muss er sich trotzdem anteilig an den Prozesskosten beteiligen, wie der Bundesgerichtshof (BGH) in einem am Mittwoch, 21. Mai 2014, in Karlsruhe veröffentlichten Urteil entschied (Az.: V ZR 168/13).
Im Streitfall hatte eine Eigentümerversammlung in Nordfriesland 2009 Sonderumlagen beschlossen, unter anderem für den Brandschutz. Alle Eigentümer zahlten, nur einer nicht. Vor Gericht bekam er recht, weil die Beschlüsse nicht bestimmt genug waren.
In der Jahresabrechnung für 2009 wurden die Prozesskosten für diesen Streit anteilig auf alle Eigentümer verteilt. Dagegen wehrte sich der...weiter lesen
Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht
Gefälschte Vorvermieterbescheinigung rechtfertigt Kündigung
Karlsruhe (jur). Legen Mieter ihrem Vermieter eine gefälschte Bescheinigung aus ihrem vermeintlichen früheren Mietverhältnis über pünktliche Mietzahlungen vor, rechtfertigt dies die fristlose Kündigung der Wohnung. Mit der Fälschung einer solchen sogenannten Vorvermieterbescheinigung hat der Mieter seine vorvertraglichen Pflichten „erheblich verletzt“, urteilte am Mittwoch, 9. April 2014, der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe (Az.: VIII ZR 107/13).
Geklagt hatte ein Hamburger, der seine Wohnung seit dem 1. April 2007 gemietet hatte. Vor Abschluss des Mietvertrags hatte der Vermieter von ihm eine sogenannte Vorvermieterbescheinigung verlangt. In dem entsprechenden Formular sollte der frühere Vermieter des Mannes erklären, dass er seine Miete immer pünktlich gezahlt...weiter lesen
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