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Vorsorgevollmacht
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Dr. Dipl. sc. pol. Stephan Jakob Lang
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Jörg Hiltwein Dipl.-Finanzwirt (FH)
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Olaf Fricke
Bleck-Kentgens · Fricke · Kentgens - Rechtsanwälte in Bürogemeinschaft
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Notar André Döttelbeck
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Prof. Dr. Wolfgang Burandt LL.M. MBA M.A. (Wales)
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Notar André Döttelbeck
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Annette Heindörfer
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Aktuelle Rechtstipps zum Thema Vorsorgevollmacht
Erbrecht
Erbengemeinschaft und die Regeln
Sofern ein Todesfall eintritt stellt sich nach der Trauerphase die Frage, was eigentlich mit dem Nachlass passiert. Sofern lediglich ein einziger Erbe vorhanden ist lässt sich die Frage einfach beantworten. Die Person erbt den gesamten Nachlass mit allen Rechten und Pflichten. Diese Konstellation ist jedoch sehr selten. In der Regel erben mehrere Personen gemeinsam den Nachlass, sodass sich eine sogenannte Erbengemeinschaft bilden.
Die Miterben als Teil der Erbengemeinschaft
Sofern es zum Erbfall kommt geht das gesamte Vermögen automatisch sowie alle Verbindlichkeiten auf die Miterben über. Dabei ist anzumerken, dass es gemeinschaftlich auf die Erben übergeht, so dass jede Person anteilig Eigentümer des Nachlasses wird. Das bedeutet, dass alle Miterben gemeinsame Eigentümer aller ... weiter lesen
Erbrecht
Die wichtigsten Schritte nach einem Todesfall – was müssen Angehörige beachten?
Angehörige müssen nach einem Todesfall viele wichtige Dinge erledigen. Was besonders dringend ist, erfahren Sie in diesem Ratgeber.
Der Tod eines nahestehenden Menschen trifft Menschen häufig unvorbereitet. Trotz aller Trauer über den damit verbundenen Verlust - etwa eines Elternteils, des Ehepartners oder des eigenen Kindes, müssen Angehörige zeitnah aktiv werden. Dies gilt vor allem, wenn der Tod zu Hause eingetreten ist.
Bei Todesfall Arzt rufen
In dieser Situation muss zunächst einmal ein Arzt gerufen werden. Dieser muss durch eine sorgfältige Untersuchung prüfen, ob wirklich der Tod eingetreten ist. Wenn dies der Fall ist, stellt er eine Todesbescheinigung aus. Hierbei handelt es sich um ein wichtiges Dokument, dass Sie unbedingt aufbewahren müssen. Sofern ... weiter lesen
Erbrecht
Erbfallkostenpauschale auch für „Nacherben“
München (jur). Sieht ein Testament vor, dass zunächst der Ehepartner und dann beispielsweise die Kinder erben sollen, sind dies zwei getrennte „Erbfälle“. Daher können zunächst der Ehemann als „Vorerbe“ und dann auch die Kinder als „Nacherben“ bei der Erbschaftsteuer die „Erbfallkostenpauschale“ absetzen, wie der Bundesfinanzhof (BFH) in München in einem am Donnerstag, 4. Mai 2023, veröffentlichten Urteil entschied (Az.: II R 3/20). Ein Nachweis, dass im Zusammenhang mit dem Erbe Kosten entstanden sind, sei dafür nicht nötig.
Gerade bei Ehepaaren mit Kindern sind solche Testamente inzwischen üblich. Auch im Streitfall hatte die Erblasserin bestimmt, dass nach ihrem Tod zunächst ihr Ehemann erben soll, als Nacherbin dann aber ihre Nichte.
Für die Nichte setzte das Finanzamt ... weiter lesen
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Pflichtteil
Schenkungssteuererklärung
Testament
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Testamentsvollstreckung
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Vertragsgestaltung
Vertretung bei Gericht oder Finanzamt
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