Rechtsanwalt Erbengemeinschaft
Rechtsanwalt Erbschaftssteuererklärung
Rechtsanwalt Erbschein
Rechtsanwalt Erbteilung
Rechtsanwalt Internationales Privatrecht im ErbR
Rechtsanwalt Nachlass
Rechtsanwalt Nachlassinsolvenz
Rechtsanwalt Nachlasspflegschaft
Rechtsanwalt Nachlassverwaltung
Rechtsanwalt Patientenverfügung
Bahnhofstraße 40, 94032 Passau
Friedrich-Ebert-Straße 365, 58566 Kierspe
Steigern Sie Ihre Sichtbarkeit mit einem Premium-Profil und gewinnen Sie mehr Mandate!
Jetzt Profil anlegen
Prenzlauer Allee 36 G, 10405 Berlin
Max-Weber-Platz 10, 81675 München
Gerokstrassse 8, 70188 Stuttgart
Pariser Platz 6a, 10117 Berlin
Kirchangerweg 2, 87665 Mauerstetten
Bahnhofstr. 38, 17489 Greifswald
Gürzenichstr. 19, 50667 Köln
Friedrich-Wilhelms-Str. 7, 63607 Wächtersbach
Anwalt Erbrecht Berlin
Anwalt Erbrecht Bielefeld
Anwalt Erbrecht Bochum
Anwalt Erbrecht Bonn
Anwalt Erbrecht Bremen
Anwalt Erbrecht Dortmund
Anwalt Erbrecht Dresden
Anwalt Erbrecht Duisburg
Anwalt Erbrecht Düsseldorf
Anwalt Erbrecht Essen
Anwalt Erbrecht Frankfurt am Main
Anwalt Erbrecht Hamburg
Anwalt Erbrecht Hannover
Anwalt Erbrecht Köln
Anwalt Erbrecht Leipzig
Anwalt Erbrecht Mannheim
Anwalt Erbrecht München
Anwalt Erbrecht Nürnberg
Anwalt Erbrecht Stuttgart
Anwalt Erbrecht WuppertalDas Landgericht Frankenthal (Az. 8 O 189/24 ) entschied, dass ein Erbe seine Annahme anfechten kann, wenn er sich über die Überschuldung des Nachlasses irrt. Testamentarischer Erbe soll Beerdigungskosten zahlen Im zugrunde liegenden Fall hatte der Verstorbene seinen Sohn aus erster Ehe testamentarisch als Erben eingesetzt. Der Kontakt zwischen Vater und Sohn war vor dem Tod abgebrochen. Nach dem Ableben übernahm die Ehefrau des Verstorbenen, also die Witwe, die Beerdigungskosten in Höhe von rund 7.500 Euro. Anschließend verlangte sie Ersatz vom Sohn, da dieser das Erbe nicht fristgerecht ausgeschlagen hatte. Der Sohn erklärte daraufhin die Anfechtung der Erbschaftsannahme. Er gab an, nicht gewusst zu haben, dass durch die Bestattungskosten der Nachlass überschuldet sei und diese Schulden zu den...
weiter lesen
Das OLG Zweibrücken (Az. 8 W 102/23 ) entschied, dass eine Erbausschlagung nicht wegen Irrtums angefochten werden kann, wenn nur der Wert des Nachlasses falsch eingeschätzt wurde. Erblasserin hinterlässt Haus mit Grundschuld Die Erblasserin verstarb im Alter von 106 Jahren und hinterließ kein Testament. Sie lebte zuvor in einem Seniorenheim, dessen Kosten durch ein Darlehen der Kriegsopferfürsorge gedeckt wurden. Dieses Darlehen war durch eine Grundschuld auf ihr Haus abgesichert. Als gesetzliche Erben traten ihre Enkel und Urenkel in die Erbfolge ein. Eine Enkelin schlug die Erbschaft aus und begründete dies mit einer vermuteten Überschuldung des Nachlasses. Nach dem Verkauf des Hauses durch eine Nachlasspflegerin erfuhr die Enkelin von einem Bankguthaben und focht die Ausschlagung an, um sich als Miterbin...
weiter lesen
Im Falle des Erbfalles stellt sich für die Erben immer die Frage, was mit der Erbmasse geschieht. Geht diese automatisch auf die Erben über oder muss die Übertragung beim Nachlassgericht beantragt werden? Der Erbfall Nach § 1922 Abs. 1 BGB geht die Erbmasse kraft Gesetztes automatisch auf die Erben über. „(1) Mit dem Tode einer Person (Erbfall) geht deren Vermögen (Erbschaft) als Ganzes auf eine oder mehrere andere Personen (Erben) über.“ Die Erben erhalten daher grundsätzlich die vollständige Erbmasse ohne das Sie die Übertragung gesondert beantragen müssen. Bei der Übertragung gibt es jedoch einiges zu beachten. Insbesondere muss vorab geprüft werden, ob der Erblasser eine Verfügung von Todes wegen getroffen hat. Ein...
weiter lesen
Erbengemeinschaft
Erbrecht
Erbschaftssteuererklärung
Erbschein
Erbteilung
Internationales Privatrecht im ErbR
Nachlass
Nachlassinsolvenz
Nachlasspflegschaft
Nachlassverwaltung
Patientenverfügung
Pflichtteil
Schenkungssteuererklärung
Testament
Testamentsgestaltung
Testamentsvollstreckung
Übergabe zu Lebzeiten
Vertragsgestaltung
Vertretung bei Gericht oder Finanzamt
Vorsorgevollmacht
Schildern Sie Ihr Problem ausführlich und erhalten innerhalb von Sekunden eine kostenlose KI-Ersteinschätzung:
Mit Nutzung unseres KI-Features akzeptieren Sie unsere Nutzungsbedingungen.
Sofortantwort 24/7
Nachfragemöglichkeit
Kostenlos!