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Besitzen Sie Immobilien, sei es eine oder mehrere Wohnungen oder Häuser? Sicherlich möchten Sie sicherstellen, dass diese Vermögenswerte reibungslos und ohne die Last der Erbschaftssteuer an Ihre Kinder, Ihren Lebenspartner oder Ihre Lebenspartnerin übertragen werden können. Bei Schenkungen, Erbschaften und Vermächtnissen besteht immer das Risiko, dass staatliche Steuern ins Spiel kommen. Dies trifft nicht nur auf nationale Gegebenheiten zu, sondern betrifft auch Immobilien im Ausland, wo sowohl die deutsche als auch die ausländische Steuerbehörde ihre Ansprüche geltend machen können. Dabei handelt es sich um Erbschafts- oder Schenkungssteuer, eventuell ergänzt durch Einkommenssteuer, und natürlich spielen auch Doppelbesteuerungsabkommen eine bedeutende Rolle. Diese...
weiter lesenWenn es um grenzüberschreitende Erbfälle geht, kann der gewöhnliche Aufenthaltsort des Erblassers eine entscheidende Rolle spielen. Das Oberlandesgericht Karlsruhe hat jetzt klargestellt, welche Kriterien für die Bestimmung dieses Aufenthaltsortes maßgeblich sind, insbesondere bei Pflegebedürftigen, die ins Ausland gebracht wurden. Hier erfahren Sie, worauf Sie in solchen Fällen achten sollten. Was ist der „gewöhnliche Aufenthaltsort“ und warum ist er wichtig? Der gewöhnliche Aufenthaltsort einer Person ist in Erbsachen von zentraler Bedeutung, da er darüber entscheidet, welches Land und welches Rechtssystem für die Abwicklung des Nachlasses zuständig ist . Die Europäische Erbrechtsverordnung (EuErbVO) regelt, dass die Gerichte des Landes...
weiter lesenWelche Anforderungen gelten bei Erbeinsetzung per Brief? – Bloße Ankündigung genügt nicht Testamente können auf unterschiedliche Weise verfasst werden. Sie können handschriftlich erstellt werden oder bei einem Notar. Möglich ist auch, jemanden per Brief als Erben einzusetzen. Aber nicht jeder Brief, den der Testierende an den Erben in spe schreibt, führt zu einer wirksamen Erbeinsetzung. Dankesbrief nach Weihnachten Die Erblasserin war zu Weihnachten bei Freunden eingeladen. In ihrem Dankesbrief schrieb sie: „ … Ich möchte mich für die liebevolle Aufnahme am 1. Weihnachtstag recht herzlich bedanken. … Im neuen Jahr gehe ich mit Toni zum Notar; Ihr allein sollt meine Erben sein. Meine Patin kümmert sich überhaupt nicht um mich, da ist...
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