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Aktuelle Rechtstipps zum Thema Vorweggenommene Erbfolge
Erbrecht
Testament mit Pfeildiagramm unwirksam
Frankfurt am Main (jur). Soll der Letzte Wille wirklich klar sein, sollten das zu verteilende Erbe oder die infrage kommenden Erben nicht mit einem Pfeildiagramm erläutert werden. Denn wird ein Testament mit solchen grafischen Elementen versehen, entspricht es nicht der gesetzlich vorgeschriebenen Schriftform und ist damit unwirksam, entschied das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt am Main in einem kürzlich veröffentlichten Beschluss vom 11. Februar 2013 (Az.: 20 W 542/11).
Im entschiedenen Rechtsstreit hatte eine hinterbliebene Ehefrau für ihren verstorbenen Mann beim Nachlassgericht einen Erbschein beantragt. Sie sei entsprechend der gesetzlichen Erbfolge die Alleinerbin. Doch dagegen erhoben die Geliebte des Verstorbenen sowie zwei entfernte Verwandte Einwendungen und präsentierten ein Testament des ... weiter lesen
Erbrecht
Pflichtteilsrecht - was gilt zu beachten?
Das Pflichtteilsrecht ist Bestandteil des deutschen Erbrechts. Sofern eine Person die gesetzlichen Erben enterbt stellt sich die Frage, ob diese vollständig leer ausgehen oder zumindest einen Anspruch gegenüber den ausgewählten Erben haben.
Der Pflichtteilsanspruch
Wenn der Erblasser eine Verfügung von Todes wegen getroffen hat (Testament, Vermächtnis, Erbvertrag), kann es vorkommen, dass einige gesetzlichen Erben von der Erbfolge ausgeschlossen werden. In diesem Zusammenhang spricht man davon, dass eine Person enterbt wurde. Liegt eine derartige Konstellation vor, dann kommt das Pflichtteilsrecht zur Anwendung. Dieses Rechtsinstitut steht ausschließlich dem enterbten Ehegatten, dem eingetragenen Lebenspartner und den Abkömmlingen des Erblassers zu. Alle weiteren Erben sind ... weiter lesen
Erbrecht
Der übergangene Angehörige im französischen Erbrecht
Was passiert mit unbekannte oder absichtlich übergangene Erben einer Nachlassangelegenheit in Frankreich?
Bei der Abwicklung eines Erbfalls kommen nicht selten schwierige Familiengeschichten und alte Querelen hoch. Aus außerehelichen Beziehungen können sich, für die Familie überraschend, Kinder melden. Es kommt leider auch vor, dass uneheliche Kinder bei der Abwicklung bewusst verschwiegen werden.
Der Notar, welcher in Frankreich für die Abwicklung eines Nachlasses zuständig ist, muss die Stellung der vorhandenen, ihm bekannten Erben prüfen, bevor er den sogenannten „ acte de notoriété “ entwirft und beurkundet. Denn diese Urkunde legt - ähnlich wie der deutsche Erbschein - die Erben fest.
Bei seiner Arbeit ist der Notar grundsätzlich auf ... weiter lesen
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