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Rechtsanwalt Vorweggenommene Erbfolge - Anwalt für Vorweggenommene Erbfolge finden!

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Vorweggenommene Erbfolge

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Erbrecht

haben unserer Meinung nach in der Regel auch besondere Kenntnisse zum Thema

Vorweggenommene Erbfolge

. Deshalb wurde dieses Themengebiet den Fachanwälten für

Erbrecht

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Anwälte für Vorweggenommene Erbfolge
Rechtsanwalt für Vorweggenommene Erbfolge
Dr. Jochen Flegl Flegl Anwaltskanzlei
Adresse Icon Klosterstr. 2, 71229
Telefon07152 610354 Fax07152 610356

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Rechtsanwalt für Vorweggenommene Erbfolge
Clemens Sandmeier A N W A L T S K A N Z L E I SANDMEIER & SIXTA
Adresse Icon Steubstr. 6, 86551 Aichach
Telefon08251 - 20 45 40 Fax08251- 20 45 429

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Rechtsanwalt für Vorweggenommene Erbfolge
Björn-Thorben Knoll LL.M. RA Björn-Thorben Knoll, LL.M.
Adresse Icon Dänische Straße 11, 24103 Kiel
Telefon+49 431 / 979 969 94 Fax+49 431 / 979 969 88

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Rechtsanwalt für Vorweggenommene Erbfolge
Dr. phil. Frank Johannes Colin M.A. (SUNY) Rechtsanwaltskanzlei Frank J. Colin
Adresse Icon Bahnhofstraße 38, 99084 Erfurt
Telefon0800 / 66 38 10 0 Fax0361 / 56 12 884

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Rechtsanwalt für Vorweggenommene Erbfolge
Volker Grebe Grebe, Wolf & Partner
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Telefon(0234) 36 92 8 10 Fax(0234) 36 92 8 20

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Rechtsanwalt für Vorweggenommene Erbfolge
Arne Zons VENTUS Steuerberater Rechtsanwälte PartG mbB
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Aktuelle Rechtstipps zum Thema Vorweggenommene Erbfolge


Das müssen Sie beim Vererben von Immobilien beachten!
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Besitzen Sie Immobilien, sei es eine oder mehrere Wohnungen oder Häuser? Sicherlich möchten Sie sicherstellen, dass diese Vermögenswerte reibungslos und ohne die Last der Erbschaftssteuer an Ihre Kinder, Ihren Lebenspartner oder Ihre Lebenspartnerin übertragen werden können. Bei Schenkungen, Erbschaften und Vermächtnissen besteht immer das Risiko, dass staatliche Steuern ins Spiel kommen. Dies trifft nicht nur auf nationale Gegebenheiten zu, sondern betrifft auch Immobilien im Ausland, wo sowohl die deutsche als auch die ausländische Steuerbehörde ihre Ansprüche geltend machen können. Dabei handelt es sich um Erbschafts- oder Schenkungssteuer, eventuell ergänzt durch Einkommenssteuer, und natürlich spielen auch Doppelbesteuerungsabkommen eine bedeutende Rolle. Diese...

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Erbschaft und der letzte gewöhnliche Aufenthalt – deutsches oder polnisches Recht?
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Testament in Briefform?
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Welche Anforderungen gelten bei Erbeinsetzung per Brief? – Bloße Ankündigung genügt nicht Testamente können auf unterschiedliche Weise verfasst werden. Sie können handschriftlich erstellt werden oder bei einem Notar. Möglich ist auch, jemanden per Brief als Erben einzusetzen. Aber nicht jeder Brief, den der Testierende an den Erben in spe schreibt, führt zu einer wirksamen Erbeinsetzung. Dankesbrief nach Weihnachten Die Erblasserin war zu Weihnachten bei Freunden eingeladen. In ihrem Dankesbrief schrieb sie: „ … Ich möchte mich für die liebevolle Aufnahme am 1. Weihnachtstag recht herzlich bedanken. … Im neuen Jahr gehe ich mit Toni zum Notar; Ihr allein sollt meine Erben sein. Meine Patin kümmert sich überhaupt nicht um mich, da ist...

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