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Anwalt Erbrecht Bad Salzuflen (© Blickfang - Fotolia.com)

Das Erbrecht ist die Summe derjenigen Rechtsnormen, die die vermögensrechtlichen Folgen des Todes eines Menschen regeln. Mit dem Ableben eines Menschen endet auch seine Rechtsfähigkeit. Ein anderes Rechtssubjekt tritt an die Stelle des Verstorbenen. Das andere Rechtssubjekt wird zum Träger der Rechte und Pflichten, die mit dem Tod des Verstorbenen für diesen erloschen sind. Im Erbrecht wird geregelt, wie sich der Vermögensübergang vom verstorbenen Erblasser auf eine andere rechtsfähige Person vollzieht. Es umfasst unter anderen Regelungen zur Erbfolge, zum Erbschein, zum Testament, zur Testamentsvollstreckung, zum Vermächtnis etc. Niedergelegt finden sich die gesetzlichen Regelungen zum Erbrecht in den §§ 1922 bis 2385, 5. Buch Bürgerliches Gesetzbuch. Erbschaften unterliegen in Deutschland der Erbschaftssteuer. Diesbezügliche gesetzliche Regelungen finden sich im Erbschaftssteuer- und Schenkungssteuergesetz.

Der Erbvertrag und das Testament – der letzte ...

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Rechtsangelegenheiten aus dem Themengebiet Erbrecht betreut Rechtsanwalt Eberhard Dietrich (Fachanwalt für Erbrecht) vor Ort in Bad Salzuflen.

Rechtstipps zum Thema Anwalt Erbrecht Bad Salzuflen


Erbrecht OLG Oldenburg bestätigt: Testament auf Kneipenblock rechtsgültig
Ein ungewöhnlicher Testamentfall, verhandelt vom 3. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Oldenburg unter dem Aktenzeichen 3 W 96/23 , hat für Aufsehen gesorgt: Ein Gastwirt aus dem Ammerland verfasste sein Testament auf einem Kneipenblock, welches von seiner Partnerin, die sich als Alleinerbin sah, beim Nachlassgericht zur Erteilung eines Erbscheins eingereicht wurde. Kneipenblock-Testament: Gericht zweifelt letzten Willen an Ein Gastwirt hinterließ nach seinem Ableben ein Testament, das auf einem im Gastraum gefundenen Kneipenblock notiert war. Darauf stand unter Datum und Unterschrift der Spitzname einer Person – „X“ – mit dem Vermerk „X bekommt alles“. Seine Lebensgefährtin, überzeugt, dass sie mit „X“ gemeint sei, strebte nach dem Erbschein. Das Amtsgericht Westerstede erkannte in dem ... weiter lesen
Erbrecht Testamentserstellung - Ihr letzter Wille in rechtssicherer Form
18.10.2023
Die Erstellung eines Testaments ist ein wichtiger Schritt, um sicherzustellen, dass Ihre persönlichen Wünsche und Vorstellungen für die Nachlassregelung in Erfüllung gehen. In diesem Rechtstipp möchte ich Sie über die verschiedenen Arten von Testamenten, die erforderliche Form, die sichere Hinterlegung, den Inhalt von Testamenten sowie Vermächtnisse und Auflagen informieren. 1. Testamente - Verschiedene Arten: Es gibt grundsätzlich zwei Hauptarten von Testamenten: das eigenhändige Testament und das öffentliche Testament. Das eigenhändige Testament wird eigenhändig und handschriftlich vom Erblasser verfasst und unterzeichnet. Das öffentliche Testament wird vor einem Notar oder einem anderen dazu berechtigten Amtsträger errichtet. Welche Form in ... weiter lesen
Erbrecht Erbengemeinschaft - Rechte, Pflichten und Lösungswege
18.10.2023
Eine Erbengemeinschaft entsteht, wenn mehrere Personen gemeinsam erben . Dies tritt in der Regel ein, wenn der Verstorbene kein Testament hinterlassen hat oder dieses keine eindeutige Regelung zur Erbfolge enthält. Die Mitglieder der Erbengemeinschaft werden als Miterben bezeichnet und haben gemeinsam Anspruch auf den Nachlass des Verstorbenen. 1. Verfügen über Nachlassgegenstände: In einer Erbengemeinschaft haben alle Miterben ein Mitberechtigungsrecht an den Nachlassgegenständen. Das bedeutet, dass keiner der Miterben allein über die Vermögenswerte verfügen kann. Grundsätzlich bedarf es der Zustimmung aller Miterben für Verfügungen, wie beispielsweise den Verkauf von Immobilien oder anderen Vermögenswerten. 2. Verwaltung des Nachlasses: Die ... weiter lesen

Über Fachanwälte für Erbrecht in Bad Salzuflen

... Wille

Es besteht für den Erblasser die Möglichkeit, Erben für seinen Besitz festzulegen. Hierfür erforderlich ist eine Verfügung. Gesetzlich verankert findet sich dies in § 1937 Bürgerliches Gesetzbuch. Die Verfügung, sprich der letzte Wille des Verstorbenen, wird im Rahmen eines Erbvertrages oder eines Testaments schriftlich niedergelegt. Sowohl im Erbvertrag als auch im Testament sind Regelungen für den Erbfall hinterlegt. Im Testament können nicht nur Erben, sondern auch Miterben und Nacherben, Ersatzerben und Vorerben bestimmt werden. Es ist ferner möglich, Anordnungen aufzustellen, die erfüllt sein müssen, um das Erbe auch wirklich zu bekommen. Auch einzelne Gegenstände können einzeln verteilt werden. Dem Testament sehr ähnlich ist der Erbvertrag. Jedoch kann der Erbvertrag im Unterschied zum Testament nicht alleine niedergelegt werden. Es müssen vielmehr immer mind. zwei Personen anwesend sein. Er muss überdies von einem Notar beurkundet werden. Im Gegensatz zum privat verfassten Testament ist die Bindungswirkung, welche von einem Erbvertrag ausgeht, deutlich höher. Liegt kein Testament bzw. auch kein Nottestament oder ein Erbvertrag vor und nimmt der Erblasser keine Erbeinsetzung vor, tritt die gesetzliche Erbfolge in Kraft. Bei der gesetzlichen Erbfolge werden die potentiellen Erben sortiert nach einer entsprechend festgesetzten Hierarchie. Oft möchten die Ehegatten allerdings, dass der überlebende Partner zunächst allein über das Vermögen verfügen kann. Ist das der Fall, dann sollte ein sogenanntes Ehegattentestament niedergelegt werden. In diesem können sich Ehegatten im Falle des Todes als Alleinerbe einsetzen. Allerdings hat die Testierfreiheit des Erblassers Grenzen. Denn nahen Verwandten steht immer der sogenannte Pflichtteil zu, der eine gesetzliche Mindestbeteiligung am Nachlass darstellt. Der Pflichtteilsanspruch besteht in der Hälfte des gesetzlichen Erbteils. Er ist nicht auf die Überlassung von Gegenständen aus dem Nachlass ausgerichtet, sondern auf die Zahlung eines Geldbetrages. Der Pflichtteil hat den Sinn den nächsten Angehörigen des Erblassers einen Anteil am Nachlass zu sichern, weil sie natürliche Erben sind. Die folgenden Angehörigen haben ein Anrecht auf den Pflichtteil: Ehegatte, direkte Nachkommen, Enkel, Urenkel, Eltern. Es besteht die Möglichkeit auf einen Pflichtteilsverzicht. Der Pflichtteilsverzicht muss vor einem Notar abgeschlossen werden, Paragraph 2348 BGB.

Auf das Erbe verzichten – Gründe, Folgen, Vorgehen und Minderjährige

Wie ausgeführt, kann der Pflichtteil ausgeschlagen werden. Doch es ist auch möglich, auf das gesamte Erbe zu verzichten. Hauptsächlich wenn der Erblasser nur Schulden zu vererben hat, ist ein Erbverzicht dringend empfohlen. Denn auch die Pflichten und Rechte aus Verbindlichkeiten gehen auf den Erben über. Der Erbe haftet gegenüber den Nachlassgläubigern für alle Nachlassverbindlichkeiten. Neben Schulden können auch erbschaftssteuerliche oder persönliche Gründe dazu führen, das Erbe auszuschlagen. Möchte man ein Erbe nicht antreten, dann muss das beim Nachlassgericht erklärt werden. Man hat in der Regel 6 Wochen Zeit - nachdem man von der Erbschaft Kenntnis erlangt hat - diese beim Nachlassgericht abzulehnen. Handelt es sich bei dem Erben um eine Person unter achtzehn Jahren, dann hat der Sorgeberechtigte über eine etwaige Erbausschlagung zu entscheiden. Im Gegenzug ist es als Erblasser selbstverständlich auch möglich, ungeliebte Verwandte zu enterben. Möchte man sicherstellen, dass bestimmte Personen nichts erben, dann ist ein Testament oder ein Erbvertrag von Nöten. Hierin werden die Personen bestimmt, die erben sollen. Wissen sollte man, dass zwar Angehörige enterbt werden können, diese aber nichtsdestoweniger, handelt es sich um nahe Verwandte, den Pflichtteil erhalten. Der Pflichtteil fällt nur dann weg, wenn einer Person nachgewiesen werden kann, dass sie erbunwürdig ist. Erbunwürdig ist z.B. ein Kind, das dem Erblasser nachweislich nach dem Leben getrachtet hat oder eine schwere Straftat mit Auswirkungen auf den Erblasser verübt hat.

Bei Differenzen mit der Erbengemeinschaft oder einer angestrebten Testamentsanfechtung sollte Sie so schnell als möglich Unterstützung bei einem Rechtsanwalt einholen

Der rechtliche Bereich des Erbens ist komplex und nicht selten spielen größere Summen an Geld beziehungsweise wertvolle Immobilien eine Rolle. Genau darum ist es sowohl Erblassern als auch Erben unbedingt empfohlen, rechtzeitig einen Anwalt für Erbrecht zu kontaktieren. In Bad Salzuflen sind einige Anwälte und Anwältinnen mit einer Kanzlei ansässig, zu deren Kernkompetenz das Erbrecht gehört. Ein Anwalt im Erbrecht in Bad Salzuflen ist auf der einen Seite die ideale Anlaufstelle, wenn man sich rund um das Testament und das Thema Vererben beraten lassen möchte. Der Erbrechtsanwalt kann auch als Testamentsvollstrecker oder als Nachlassverwalter eingesetzt werden. Er kann ferner ein Klärung bei grundsätzlichen Fragestellungen geben wie: Sollte man neben dem Testament auch eine Patientenverfügung haben? Was sind die Nachteile einer Erbengemeinschaft? Auf der anderen Seite ist ein Rechtsanwalt im Erbrecht aus Bad Salzuflen ein idealer Ansprechpartner für jeden, der eine Testamentsanfechtung anstrebt oder wenn ein Erbstreit im Raum steht. Auch wenn es in einer Erbengemeinschaft zu einem Streit gekommen ist, kann der Rechtsanwalt in Bad Salzuflen im Erbrecht tatkräftig zur Seite stehen. Darauf hingewiesen werden sollte, dass es vor allem in erbrechtlichen Angelegenheiten, bei denen es nicht selten um größere Geldbeträge oder Immobilien und andere Sachwerte geht, angebracht ist, sich an einen Rechtsanwalt zu wenden, zu dessen Tätigkeitsschwerpunkt das Erbrecht zählt. Ein Fachanwalt im Erbrecht verfügt sowohl in der Theorie als auch in der Praxis über die erforderliche Fachkompetenz, die sicherstellt, dass Mandanten die ideale Basis haben, um zu ihrem Recht zu gelangen.

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