Rechtsanwalt Waffen- und Sprengstoffrecht - Anwalt für Waffen- und Sprengstoffrecht finden!
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Waffen- und Sprengstoffrecht
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Anwalts- und Notarkanzlei Brettschneider und Partner
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Aktuelle Rechtstipps zum Thema Waffen- und Sprengstoffrecht
Verwaltungsrecht
Besteht eine Teilnahmepflicht für Schüler an Schulfesten und Klassenfahrten?
Wenn Klassenfahrten oder Schulfeste stattfinden, ist das für einige Schüler kein Grund zur Freude. Müssen sie trotzdem daran teilnehmen? Damit mussten sich schon mehrfach Gerichte beschäftigen.
Besteht überhaupt eine Teilnahmepflicht aufgrund der Schulpflicht?
Inwieweit Schüler an Veranstaltungen außerhalb des eigentlichen Unterrichtes an Veranstaltungen wie Klassenfahren und Schulfesten teilnehmen müssen, ergibt sich aus den schulrechtlichen Regelungen des jeweiligen Bundeslandes. Hierzu gehören insbesondere die einschlägigen Schulgesetze. Diese lauten wie folgt:
Bundesland
Rechtsgrundlage
Wortlaut der Vorschrift
Baden-Württemberg
§ 72 Abs. ... weiter lesen
Verwaltungsrecht
Genehmigungspflicht beim Aufstellen von Altkleidercontainern
Mainz (jur). Auch auf einem privaten Grundstück dürfen nicht einfach Altkleidercontainer aufgestellt werden. Denn ist die Befüllung und Entleerung der Sammelcontainer nur über den öffentlichen Straßenraum möglich, muss die Kommune dies mit einer straßenrechtlichen Sondernutzungserlaubnis genehmigen, entschied das Verwaltungsgericht Mainz in einem am Montag, 17. März 2014, bekanntgegebenen Beschluss (Az.: 6 L 123/14.MZ).
Im konkreten Fall hatte die Stadt Mainz einem privaten, gewinnorientierten Unternehmen aufgegeben, ihre Altkleidersammelcontainer wegen einer fehlenden Straßennutzungserlaubnis zu entfernen. Diese waren teilweise auf öffentlichen Straßen aufgestellt, teilweise befanden sie sich auf privaten Grundstücken, konnten jedoch nur über den ... weiter lesen
Verwaltungsrecht
Gymnasiallehrer müssen nicht länger unterrichten
Lüneburg (jur). Das Land Niedersachsen hat zu Unrecht verbeamteten Gymnasiallehrern längere Unterrichtszeiten aufgebrummt. Die Erhöhung der wöchentlichen Regelstundenzahl von 23,5 auf 24,5 Stunden verstößt gegen die im Grundgesetz verankerte Fürsorgepflicht des Landes gegenüber seinen Beamten, urteilte das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht (OVG) am Dienstag, 9. Juni 2015, in Lüneburg (Az.: 5 KN 148/14 und weitere). Die entsprechenden Vorschriften in der seit 1. August 2014 in Kraft getretenen Verordnung über die Arbeitszeit der Beamtinnen und Beamten an öffentlichen Schulen seien unwirksam.
Mit der Arbeitszeitverordnung wurde zudem eine ursprünglich vorgesehene Ermäßigung der Unterrichtsverpflichtung für ältere Lehrer gestrichen. ... weiter lesen
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