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Wechselrecht
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Dr. Susanne Schmidt-Morsbach
Schirp & Partner Rechtsanwälte mbB
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Dr. Thomas Beger
REWISTO Rechtsanwälte Friedhoff, Mauer & Partner mbB
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Dipl.sc.pol. Dipl.-Jur. Univ Arthur R. Kreutzer M.A.
Kanzlei Kreutzer & Koll.
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Aktuelle Rechtstipps zum Thema Wechselrecht
Bankrecht und Kapitalmarktrecht
Schiffbruch mit Kapitalanlage erlitten?
Kapitalanlage in Schieflage?
Betroffene Anleger fehlgeschlagener Kapitalanlagen aufgepasst!
Häufig besteht eine Anspruch auf Rückabwicklung der Kapitalanlage. Dies namentlich dann, wenn der Anlagevermittler oder Anlageberater den Erwerber einer von ihm vermittelten Anlage unaufgefordert über Vertriebsprovisionen nicht aufgeklärt und diese 15 % des von dem Anleger einzubringenden Kapitals überschreiten (vgl. BGH, Beschl. v. 29.01.2015 - III ZR 547/13).
Dem liegt die Erwägung zu Grunde, dass Vertriebsprovisionen solchen Umfangs Rückschlüsse auf eine geringere Werthaltigkeit und Rentabilität der Kapitalanlage eröffnen und dies wiederum einen für die Anlageentscheidung derart bedeutsamen Umstand darstellt, dass der Anlageinteressent hierüber ... weiter lesen
Bankrecht und Kapitalmarktrecht
Widerruf von KFZ-Finanzierungen - welches Gericht ist zuständig?
Darlehensnehmer, welche Ihren Darlehens- oder Leasingvertrag widerrufen wollen, welchen sie zur Finanzierung eines Fahrzeugs augenommen haben, stehen häufig vor der Frage, welches Gericht hierfür zuständig ist.
Die örtliche Zuständigkeit des Gerichts am Wohnsitz des Fahrzeugbesitzers f olgt aus § 29 Abs. 1 ZPO. Die Klägerin verlangt mit der vorliegenden Klage die Rückabwicklung eines Leasingvertrages und des mit ihm verbundenen Kaufvertrages. Der für die örtliche Zuständigkeit im Sinne des § 29 Abs. 1 ZPO maßgebliche Erfüllungsort ist bei der Rückabwicklung von vertraglichen Schuldverhältnissen der Ort, an dem sich die Kaufsache nach Widerruf des Vertrages befindet (Zöller, ZPO, 30. Aufl., § 29 Rdnr. 25). Da sich das ... weiter lesen
Bankrecht und Kapitalmarktrecht
Darlehenswiderruf bei Nichtangabe von Pflichtangaben!
Darlehensnehmer aufgepasst! Chance zum vorzeitigen Vertragsausstieg nutzen:
Ihr Verbraucherdarlehen , welches der gesetzlich gebotenen Benennung von Pflichtangaben ermangelt, ist mit guten Erfolgsaussichten unter Umständen auch heute noch widerrufbar.
So ist Ihre Bank nämlich verpflichtet, eine erhobene Bearbeitungsgebühr als "sonstige Kosten" im Sinne der § 503 Abs. 1, 491a Abs. 1, 492 Abs. 2 BGB i. V. m. Art. 247 §§ 9 Abs. 1, 3 Abs. 1 Nr. 10 EGBGB im Darlehensvertrag anzugeben.
Das gleiche gilt für eine dem Kunden gegenüber erhobene Wertermittlungsgebühr .
Bei den Bereitstellungszinsen handelt es sich – nach umstrittener Auffassung – gleichfalls um sonstige Kosten des Darlehens, welche separat auszuweisen sind.
Die zuvor ... weiter lesen
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