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Eine sichere Geldanlage mit hohen Renditen hatte das Anlagemodell der German Property Group (GPG) versprochen, in welches auch zahllose deutsche wie internationale Anleger investierten. Doch seit der Insolvenz 2020 häufen sich die Vorwürfe des vorsätzlichen Anlagebetrugs. Mit einem Anlagemodell, das die Investition in denkmalgeschützte Gebäude in Deutschland vorsah, hatte die German Property Group (GPG) Renditen von 10 bis 15 Prozent in Aussicht gestellt und damit Investoren aus verschiedenen Ländern überzeugt. Mit den Geldern sollten Altbauten zu günstigen Steuerkonditionen erworben, saniert und schließlich vermietet werden. Zunächst brachte das Konzept tatsächlich hohe Zinsen ein, doch im Jahr 2018 blieben die Zahlungen an die Investoren zum ersten Mal aus. Im...
weiter lesen29. August ist nicht wichtig 14. September ist wichtig 17. und 18. Oktober sind wichtig Um es gleich auf den Punkt zu bringen: der 29. August 2018 ist keine Frist, die P&R-Anleger zwangsläufig beachten müssen. Denn in den Eröffnungsbeschlüssen zum P&R-Insolvenzverfahren teilte das Insolvenzgericht München mit, dass Anleger ihre Forderungen bis zum 14.09.2018 (Frist) anmelden sollten – und das allein ist entscheidend. Den wenigsten Anlegern ist bekannt, dass sie ihre Forderungen auch nach dem 14. September 2018 noch anmelden können. Wer also erst später seine Forderung zur Insolvenztabelle anmeldet, kommt nicht zu spät. Dennoch empfiehlt es sich diese Frist einzuhalten. Anderenfalls kann Ihnen nicht garantiert werden, dass Sie auf...
weiter lesenKarlsruhe (jur). Wo keine Beratung draufsteht, muss auch keine drin sein. Einer Direktbank können Kunden daher keine unzureichende Beratung vorwerfen, urteilte am Dienstag, 19. März 2013, der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe (Az.: XI ZR 431/11). Danach kann auch eine Direktbank aber trotzdem haften, wenn sie von der Falschberatung eines kooperierenden Wertpapierhändlers weiß. Als Konsequenz können Banken ihre Haftung nicht ohne Weiteres umgehen, indem sie den Wertpapierverkauf auslagern. Im entschiedenen Fall kooperierte die DAB-Bank AG mit der Accessio Wertpapierhandelshaus AG. Die Bank bot Depotkonten ausdrücklich ohne Beratung an, beauftragte Wertpapiergeschäfte würden lediglich ausgeführt (sogenannte Execution-only-Dienstleistungen). Den Kunden wurden Wertpapiere durch...
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