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Leonid Ginter
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Dipl.sc.pol. Dipl.-Jur. Univ Arthur R. Kreutzer M.A.
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Aktuelle Rechtstipps zum Thema Wechselrecht
Bankrecht und Kapitalmarktrecht
Vertragswiderruf - Ausstieg aus verlustreicher Fondspolice möglich!
Vertragswiderruf - Ausstieg aus verlustreicher Fondspolice möglich!
Der BGH hat entschieden: Anleger von fondsgebundenen Lebensversicherungen haben häufig die Möglichkeit, den Vertrag auch Jahre nach Vertragsschluss noch wirksam zu widerrufen.
In dem jüngst entschiedenen Fall hatte eine Versicherungsnehmerin/Anlegerin € 100,000.- in eine fondsgebundene Lebensversicherung investiert. Das Versicherungsprodukt floppte und blieb hinter den Renditeerwartungen der Versicherten deutlich zurück.
Dies nahm die Klägerin zum Anlass, über den "Widerrufsjoker" die Lebensversicherung einer Rückabwicklung zuzuführen.
Mit Erfolg, bestätigte der BGH (Bundesgerichtshof, Az.: IV ZR 17/17).
Weil sie nicht korrekt über ihr Widerrufsrecht informiert ... weiter lesen
Bankrecht und Kapitalmarktrecht
Nichtabnahmeentschädigung von Banken. Zu Recht?
Darlehensnehmer aufgepasst! Die Nichtabnahme Ihres Darlehens kann dazu führen, dass Sie zur Zahlung einer Nichtabnahmeentschädigung verpflichtet werden.
Namentlich bei festverzinslichen Baudarlehen besteht eine synallagmatische Abnahmeverpflichtung des Darlehensnehmers. Regelmäßig wird dem Darlehensnehemer eine Abnahmefrist von einem Jahr seit Vertragsschluss gesetzt.
Bis zur Abnahme des Darlehens werden dem Darlehensnehmer Bereitstellungszinsen berechnet.
Unterbleibt die Abnahme, kann Ihre Bank nach Ablauf einer angemessenen Nachfrist den Darlehensvertrag wegen Pflichtenverstoß ordentlich kündigen . Dem folgt in aller Regel die Geltendmachung einer Nichtabnahmeentschädigung für den Zeitraum nach Kündigung des Darlehens, wenn die Gründen für die ... weiter lesen
Bankrecht und Kapitalmarktrecht
Kanzleierfolg/EC-Kartenmissbrauch: Postbank erstattet über 26.000,00.- Euro:
Erfolg für unsere Kanzlei: Ein durch Missbrauch einer EC-Karte erlittener Schaden, welcher aus dem Nichtzugang der Kartei bei unserer Mandantin entstanden ist, wird dieser durch die Postbank vollständig erstattet. Der Schaden belief sich auf über € 26.000,00.-. Grund hierfür war die missbräuchliche Verwendung der Karte durch eine unbefugte Person. Die Karte war unserer Mandantin erst gar nicht zugegangen.
Wir wollen die Gelegenheit nutzen und die Grundsätze der Haftungsverteilung in Missbrauchsfällen von EC-Karten erläutern:
EC-Karten und die dazu gehörigen PIN versenden Banken in der Regel auf dem Postweg in getrennten Briefen.
Für den Postzustelldienst ist der Inhalt der Briefe häufig leicht auszumachen. So kommt es häufig vor, dass Karten und PIN ... weiter lesen
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