Steigern Sie Ihre Sichtbarkeit mit einem Premium-Profil und gewinnen Sie mehr Mandate!
Jetzt Profil anlegen
Wohnungseigentümer haften für Schäden durch verweigerte Instandsetzungsmaßnahmen nur, wenn sie nicht für die Maßnahme gestimmt, sich enthalten oder nicht an der Eigentümerversammlung teilgenommen haben. Ein pflichtwidriges Abstimmungsverhalten ist nur dann zu vertreten, wenn die Eigentümer über den Instandsetzungsbedarf und die Auswirkungen auf das Sondereigentum informiert wurden (LG München I v. 14.03.2024 - 1 S 8212/23). Ein Sondereigentümer klagte auf Beschlussersetzung hinsichtlich Instandsetzungsmaßnahmen am Gemeinschaftseigentum und an seinem Sondereigentum sowie auf Ersatz von Mietausfallschäden, außergerichtlichen Sachverständigenkosten und sonstigen Kosten wegen neuer Vermietungen aufgrund unterlassener Instandsetzungsmaßnahmen. Vor...
weiter lesenMieterhöhungen auf die ortsübliche Vergleichsmiete werden nur mit Zustimmung des Mieters wirksam. Stimmt der Mieter einem Erhöhungsverlangen nicht zu, muss der Vermieter innerhalb von drei Monaten nach Ablauf der Überlegungsfrist Klage auf Zustimmung erheben. Der Bundesgerichtshof stellte in einem Beschluss vom 30.01.2018 (BGH, VIII ZB 74/16) klar, dass der Mieter der Mieterhöhung auch stillschweigend/ konkludent, also ohne ausdrückliche Erklärung, wirksam zustimmen kann, wenn der Mieter die geforderte Mieterhöhung dreimal in Folge vorbehaltlos zahlt. Aus der dreimaligen vorbehaltlosen Zahlung der erhöhten Miete könne nach Auffassung des BGH kein anderer Schluss gezogen werden, als dass der Mieter die Zustimmung zur Mieterhöhung erteilt. Zwar ließ der...
weiter lesenWird in einer Nachbarwohnung eines Mietshauses eine Legionellenkonzentration von zwar über 100 aber unter 1.000 KbE je 100 ml festgestellt, besteht kein Recht zur Mietminderung. Ein Mietmangel liegt dann nicht vor (AG Langen, Urt. v. 27.03.2024 - 55 C 72/23). Der Fall: In einem Miethaus wurden in zwei Wohnungen eine Legionellenkonzentration von zwar über 100 aber unter 1.000 KbE je 100 ml festgestellt. Die Mieter einer nicht von den Untersuchungen betroffenen Wohnung in dem Gebäudekomplex minderten ihre Miete wegen des Legionellenbefalls um 25 %. Da die Vermieterin dies nicht akzeptierte, kam der Fall vor das Gericht. Die Gerichtsentscheidung: Das AG gab der Vermieterin Recht. Ein Mietminderungsrecht bestehe nicht. Zum einen sei die Wohnung der Mieter nicht betroffen, so dass kein Mietmangel ihrer...
weiter lesenSchildern Sie Ihr Problem ausführlich und erhalten innerhalb von Sekunden eine kostenlose KI-Ersteinschätzung:
Mit Nutzung unseres KI-Features akzeptieren Sie unsere Nutzungsbedingungen.