Anwalt Baurecht und Architektenrecht Solingen – Fachanwälte finden!

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Das Baurecht ist mit allen seinen Ausnahmen und der Rechtsprechung sehr diffizil. Grundsätzlich wird im dt. Recht unterschieden zwischen dem öffentlichen und dem privaten Baurecht. Das öffentliche Baurecht, das ein Teil des Verwaltungsrechts ist, befasst sich mit den Rechtsvorschriften, die die Förderung des baulichen Bodens, Ordnung, Grenzen sowie Zulässigkeit und Grenzen betreffen, welche die Beseitigung oder Veränderung eines Baus betreffen. Wichtig im öffentlichen Baurecht sind das Bauordnungsrecht ud das Bauplanungsrecht. Das BauGB ist das wichtigste Gesetz des Bauplanungsrechts. Die Beziehungen zwischen all denen, die in ein Bauprojekt involviert sind, finden sich im privaten Baurecht normiert. Im BGB finden sich die meisten Gesetze das private Baurecht betreffend. Von tragender Bedeutung im privaten Baurecht sind das Bauvertragsrecht, das Grundstücksrecht, das Architektenrecht oder auch das Erbbaurecht.

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Fachanwalt Raimund Liedhegener mit Rechtsanwaltskanzlei in Solingen unterstützt Mandanten bei juristischen Streitigkeiten im Themenbereich Baurecht und Architektenrecht.

Rechtstipps zum Thema Anwalt Baurecht Architektenrecht Solingen


Baurecht und Architektenrecht Seniorenheimbewohner erhalten selten nachts Besuch
Karlsruhe (jur). Ein Bebauungsplan für ein Pflegeheim muss zwar die Zahl der geplanten Parkplätze festlegen, nicht aber zusätzlich zeitliche Beschränkungen für deren Nutzung. Denn eine starke Nutzung nachts nach 22 Uhr sei ohnehin nicht zu erwarten, wie das Verwaltungsgericht Karlsruhe in einem am Freitag, 29. Dezember 2023, bekanntgegebenen Beschluss vom Vortag betont (Az.: 2 K 2792/23).  Es billigte damit den Neubau eines Seniorenpflegeheims in Helmstadt-Bargen. Es soll über 66 Betten, sechs barrierefreie Wohnungen und vier Mitarbeiterwohnungen verfügen, zudem eine Cafeteria, ein Friseur und eine Fußpflegepraxis.  Gegen das Seniorenheim hatten sich benachbarte Landwirte gewandt. Sie rügten unter anderem, der Bebauungsplan der Gemeinde Helmstadt-Bargen sei zu unbestimmt. Denn er enthalte keine ... weiter lesen
Baurecht und Architektenrecht Seniorenheimbewohner erhalten selten nachts Besuch
Karlsruhe (jur). Ein Bebauungsplan für ein Pflegeheim muss zwar die Zahl der geplanten Parkplätze festlegen, nicht aber zusätzlich zeitliche Beschränkungen für deren Nutzung. Denn eine starke Nutzung nachts nach 22 Uhr sei ohnehin nicht zu erwarten, wie das Verwaltungsgericht Karlsruhe in einem am Freitag, 29. Dezember 2023, bekanntgegebenen Beschluss vom Vortag betont (Az.: 2 K 2792/23).  Es billigte damit den Neubau eines Seniorenpflegeheims in Helmstadt-Bargen. Es soll über 66 Betten, sechs barrierefreie Wohnungen und vier Mitarbeiterwohnungen verfügen, zudem eine Cafeteria, ein Friseur und eine Fußpflegepraxis.  Gegen das Seniorenheim hatten sich benachbarte Landwirte gewandt. Sie rügten unter anderem, der Bebauungsplan der Gemeinde Helmstadt-Bargen sei zu unbestimmt. Denn er enthalte keine ... weiter lesen
Baurecht und Architektenrecht Solardach auch in denkmalgeschützter Siedlung
Düsseldorf (jur). Auch in einer denkmalgeschützten Siedlung dürfen Hauseigentümer in der Regel eine Fotovoltaikanlage auf ihr Dach setzen. Nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz hat der Denkmalschutz „nur noch in atypischen Fällen“ Vorrang, urteilte am Donnerstag, 30. November 2023, das Verwaltungsgericht Düsseldorf zur „Golzheimer Siedlung“ in der Landeshauptstadt (Az.: 28 K 8865/22).  Die Siedlung wurde 1935 bis 1937 gebaut und nach dem Zweiten Weltkrieg angepasst erweitert. Sie gilt als Mustersiedlung aus der Zeit des Nationalsozialismus und wurde 2014 mit einer sogenannten Denkmalbereichssatzung unter Schutz gestellt.  Die Eigentümerin eines Einfamilienhauses im Geltungsbereich der Satzung will sich ein Solardach bauen. Die Denkmalbehörde der Stadt Düsseldorf verweigerte die hierfür ... weiter lesen

Über Fachanwälte für Baurecht Architektenrecht in Solingen

Fachanwalt Baurecht Architektenrecht Solingen
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... beim Hausbau auftreten?

Ist der Bau eines Hauses geplant, dann sind Bauherren schnell mit Rechtsfragen und Problemen rund um das Bauvorhaben konfrontiert. Der Grundstückskauf steht in den meisten Fällen an erster Stelle, bevor der Bau beginnen kann. Vorausgesetzt man besitzt nicht schon ein eigenes Grundstück. Möchte man ein Grundstück kaufen, dann sollte auf jeden Fall unbedingt abgeklärt werden, ob es Wegerechte gibt und wie es mit dem Grenzabstand aussieht. Außerdem zu beachten: Ist das Grundstück nicht erschlossen, teilerschlossen, erschlossen. Damit sind sämtliche Handlungsweisen gemeint, die von Nöten sind, um eine Baufläche den baurechtlichen Vorschriften gemäß nutzen zu können. Außerdem sollte unbedingt der Bebauungsplan eingesehen werden. Ein Bebauungsplan regelt in der BRD die Art und Weise der möglichen Bebauung von Grundstücken und deren Nutzung. Ist das Grundstück augenscheinlich geeignet, um einen Hausbau durchzuführen, und stimmt der Preis, dann kann das Grundstück erworben werden. Ist man als Käufer des Grundstücks in das Grundbuch eingetragen, dann kann das Bauvorhaben in die nächste Stufe gehen. Es muss nun eine Baugenehmigung eingeholt werden. Ist das Bauvorhaben im besten Fall genehmigt, erhält man einen schriftlichen Bescheid von der Bauaufsichtsbehörde. Im Übrigen besteht die Option mit einem Bauvorbescheid auf Antrag schon bevor der eigentliche Bauantrag gestellt wird über bestimmte baurechtliche Fragen entscheiden zu lassen. Anzumerken ist überdies, dass bestimmte Bauvorhaben wie z.B. kleinere Wohngebäude von einer Genehmigung befreit sind, zumindest in einigen Landesbauordnungen. Hier reicht es aus, das Bauvorhaben der Behörde anzuzeigen. Für den Bau eines neuen Hauses wird dann ein Architekt beauftragt, den Plan zu erstellen. Von großer Wichtigkeit ist hier der Architektenvertrag. Werden die Bauarbeiten nicht in Eigenregie durchgeführt, dann wird oft ein Bauvertrag abgeschlossen. Meist mit einem Bauunternehmen oder einem Bauträger. Hier ist es von großer Bedeutung schon im Vorfeld abzuklären, was für Bauleistungen genau durchgeführt werden. Unbedingt vermieden werden sollte es, sich auf Schwarzarbeit einzulassen, d.h., ohne Rechnung arbeiten zu lassen. Etliche Bauherren denken, dass sie so sparen können. In nicht wenigen Fällen ist genau das Gegenteil der Fall. Mit Schwarzarbeit zahlen Bauherren in nicht wenigen Fällen drauf. Vor allem im Falle von Mängeln sind Rechtsprobleme vorprogrammiert.

Sollte man bei Mängeln am Bau einen Anwalt im Baurecht kontaktieren?

Ist der Hausbau beendet, steht die Bauabnahme an. Eine Bauabnahme wird sowohl im Außenbereich als auch im Innenbereich getätigt. Baumängel - sie werden nun offenkundig. Liegt ein Mangel am Bau wie beispielsweise eine fehlerhafte Wärmedämmung vor und der Bauunternehmer weigert sich, eine Mängelbeseitigung durchzuführen, ist genau dies der Zeitpunkt für Bauherren, anwaltliche Hilfe einzuholen. In Solingen haben sich einige Rechtsanwälte und Fachanwälte zum Baurecht niedergelassen. Es wird somit kein Problem darstellen, schnell eine Anwaltskanzlei für Baurecht in Solingen zu finden. Der Rechtsanwalt im Baurecht in Solingen wird nicht nur dabei helfen, lange dauernde Prozesse, wie sie gerade bei Baumängeln oftmals der Fall sind, zu vermeiden. Der Anwalt zum Baurecht wird vielmehr auch seinen Mandanten während des vollständigen Bauvorhabens beraten und betreuen. Der Bauanwalt wird darüber hinaus, falls nötig, eine Abrissverfügung anfechten oder auch rechtlich klären, ob eine Ersatzvornahme angebracht ist. Der Bauanwalt kennt sich zudem mit sämtlichen rechtlichen Aspekten den Bau betreffend bestens aus. Zu nennen sei hier das Erbbaurecht oder das Architektenrecht. Auch bei einer Nutzungsänderung oder einer Nutzungsuntersagung ist der Anwalt zum Baurecht der beste Ansprechpartner.

Wann ist ein Fachanwalt im Baurecht und Architektenrecht sinnvoll?

Aber nicht nur, wenn man Bauherr ist, macht es Sinn, die Dienste eines Anwalts im Baurecht aus Solingen in Anspruch zu nehmen. Ebenfalls, wenn ein Hausverkauf oder ein Hauskauf ansteht, ist ein Anwalt eine unentbehrliche Unterstützung. Er wird etwaige Verträge überprüfen und den gesamten Prozess rechtlich begleiten. Angemerkt sei an dieser Stelle, dass, gerade wenn es sich um eine schwierige Fallgestaltung handelt, es immer angebracht ist, sich sofort an einen Fachanwalt für Baurecht und Architektenrecht zu halten. Warum? Ein Fachanwalt zum Baurecht und Architektenrecht kann ein überdurchschnittliches theoretisches als auch praktisches fachliches Know-how vorweisen. Ein Rechtsanwalt darf sich nur dann Fachanwalt nennen, wenn er besondere Voraussetzungen erfüllt, das schreibt die Fachanwaltsordnung vor. So ist es Pflicht, dass in den letzten 3 Jahren zumindest achtzig Fälle aus dem Architektenrecht bzw. Baurecht bearbeiten wurden. Ferner muss der Rechtsanwalt einen Fachanwaltslehrgang absolviert haben. Überdies muss er jedes Jahr an einer fachbezogenen Fortbildungsveranstaltung partizipieren oder jährlich auf dem Gebiet des Baurechts wissenschaftlich publizieren. Es besteht wohl kein Zweifel, dass man bei einem derartig umfassenden Fachwissen gerade bei einem Fachanwalt zum Baurecht und Architektenrecht bestens aufgehoben ist.

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