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Der unter anderem für das Urheberrecht zuständige I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat heute entschieden, dass es unzulässig ist, die auf einem fremden Tonträger aufgezeichneten Töne oder Klänge im Wege der sogenannten freien Benutzung für eigene Zwecke zu verwenden, wenn es einem durchschnittlichen Musikproduzenten möglich ist, eine gleichwertige Tonaufnahme selbst herzustellen. Die Kläger sind Mitglieder der Musikgruppe "Kraftwerk". Diese veröffentlichte im Jahre 1977 einen Tonträger, auf dem sich unter anderem das Musikstück "Metall auf Metall" befindet. Die Beklagten zu 2 und 3 sind die Komponisten des Titels "Nur mir", den die Beklagte zu 1 mit der Sängerin Sabrina Setlur in zwei Versionen eingespielt hat. Diese Musikstücke befinden sich auf zwei im...
weiter lesenAm 5. September 2024 entschied das Oberlandesgericht Hamburg, dass Passagen aus persönlichen Briefen und Tagebucheinträgen urheberrechtlich geschützt sein können, wenn sie die Voraussetzungen des § 2 UrhG erfüllen. Diese Entscheidung wirft ein neues Licht auf den Umgang mit persönlichen Aufzeichnungen und deren Veröffentlichung in der heutigen digitalen Welt. Urheberrecht und persönliche Schöpfungen bei Briefen und Tagebucheinträgen Die Entscheidung des OLG Hamburg ( AZ 5 U 51/23 ) basiert auf den Regelungen des Urheberrechtsgesetzes (UrhG), insbesondere auf § 2 Abs. 1 Nr. 1 UrhG, der Sprachwerke als geschützte Werke definiert. Dabei gelten folgende Grundsätze: Persönliche geistige Schöpfung : Der Text muss individuelle Kreativität erkennen lassen. Damit ein Text als persönliche geistige...
weiter lesenKöln (jur). Der Schokoladenfabrikant Lindt & Sprüngli AG darf seinen Schokoladenbären „Lindt-Teddy“ nicht in Goldfolie packen und wie Haribos „Goldbären“ aussehen lassen. Das Landgericht Köln hat in einem am Dienstag, 18. Dezember 2012, verkündeten Urteil den Vertrieb des „Lindt-Teddys“ untersagt und damit dem Antrag des Wettbewerbers Haribo stattgegeben (Az.: 33 O 803/11). Denn die Verbraucher würden beim Anblick eines goldenen Bären automatisch an Haribos „Goldbären“ denken. Das Landgericht sah in dem „Lindt-Teddy“ daher einen Markenverstoß. Seit 1967 nennt Haribo seine Gummibärchen „Goldbären“ und hat den Begriff als Wortmarke schützen lassen. Die Ausgestaltung des Lind-Schoko-Bären...
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