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Aktuelle Rechtstipps zum Thema Werberechtliche Bezüge des Urheberrechts
Urheberrecht und Medienrecht Keine Rundfunkbeitragspflicht für Verwalter von Ferienwohnungen
Oldenburg (jur). Der Verwalter von Ferienwohnungen muss für die von ihm bewirtschafteten Unterkünfte keine Rundfunkbeiträge bezahlen. Beitragspflichtig seien regelmäßig nur die Eigentümer der Ferienwohnungen, entschied das Verwaltungsgericht Oldenburg in einem am Montag, 27. März 2023, bekanntgegebenen Urteil (Az.: 15 A 233/18).  Nur wenn der Verwalter die Ferienwohnungen an die Gäste in eigenem Namen vermiete, gehe die Rundfunkbeitragspflicht von den Eigentümern auf ihn über.  Damit bekam ein Vermietungsservice recht, der gewerblich Ferienwohnungen für die jeweiligen Eigentümer vermietet und betreut. Wegen dieser Tätigkeit sollte das Unternehmen Rundfunkbeiträge für die Ferienwohnungen zahlen. Die Rundfunkanstalt, die den Beitrag festsetzte, meinte, dass der Ferienwohnungsverwalter die ... weiter lesen
Urheberrecht und Medienrecht Darf man bei Youtube Musik oder Videos legal downloaden?
Was immer man sich auch anhören oder ansehen möchte - bei Youtube gibt es das entsprechende Video oder den entsprechenden Song bestimmt. Aber darf man diese zum Eigengebrauch herunterladen, und ist das überhaupt legal? Dieser Artikel befasst sich mit den Einzelheiten zu Youtube-Downloads und liefert wichtige Informationen zum Thema. Youtube legt großen Wert darauf, dass die auf dem Portal vorhandenen Videos mit der Einwilligung der Rechteinhaber hochgeladen wurden. Wenn Nutzer des Youtube-Portals also Videos oder Musik herunterladen, handelt es sich hierbei um eine private Kopie . Da sich Youtube rechtlich gesehen im grünen Bereich befindet, dürfen User dies durchaus tun. Nutzer können nicht belangt werden, wenn sie ein Video oder einen Song für den persönlichen Gebrauch ... weiter lesen
Urheberrecht und Medienrecht Auch ohne Zustimmung darf Arzt in Werbung zitiert werden
Karlsruhe. Ärzte, die öffentlich fachliche Äußerungen abgeben, müssen akzeptieren, dass sie dann damit auch in der Werbung zitiert werden. Das hat der Bundesgerichtshof Karlsruhe (BGH) mit einem am Freitag, 7. Oktober 2022, veröffentlichten Urteil (Az.: I ZR 171/21) entschieden. Zitate müssen danach lediglich zutreffend sein und die Werbung darf nicht den Eindruck erwecken, dass es sich um bezahlte Äußerungen bzw. Äußerungen speziell für das beworbene Produkt handele. Bei dem Kläger handelt es sich um einen Professor, der als Ärztlicher Direktor der allgemeinmedizinischen Abteilung eines Universitätsklinikums tätig war. Im Februar 2019 nahm er an einer Pressekonferenz teil, um den „Barmer Report“ zum Reizdarmsyndrom vorzustellen. Sein Statement wurde auch in eine Pressemappe aufgenommen, die noch heute ... weiter lesen
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