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Köln (jur). „Bild TV“ durfte in seiner Berichterstattung über die Bundestagswahl 2021 nicht am Wahlabend ohne Erlaubnis Ausschnitte aus der ZDF-Live-Sendung „Berliner Runde“ verwenden. Die 13-minütige Weitersendung der ZDF-Bilder Sendung auf „Bild TV“ war urheberrechtswidrig, stellte das Oberlandesgericht (OLG) Köln in einem am Montag, 24. Oktober 2022, bekanntgegebenen, rechtskräftigen Urteil klar (Az.: 6 U 61/22). Die Kölner Richter gaben damit dem Antrag des ZDF auf einstweiliger Verfügung statt. Bild TV darf nicht weiter die beanstandeten urheberrechtswidrigen Inhalte auf Youtube und auf seinem Internetportal der Öffentlichkeit weiter zur Verfügung stellen. „Bild TV“ hatte die strittigen ZDF-Inhalte zwar farblich umgestaltet und mit eingeblendeten inhaltlichen Ergänzungen...
weiter lesenKarlsruhe (jur). Verdient ein Student als Coach nebenberuflich sein Geld mit Tipps für schüchterne Männer zum „Frauen aufreißen“, muss er mit einer teils identifizierenden Berichterstattung rechnen. So darf die AStA-Zeitschrift einer Universität ihn mit seinem Vornamen und dem ersten Buchstaben seines Anfangsnamens nennen, wenn seine Tätigkeit als sogenannter Pick-Up-Artists und seinen Verführungstricks mit zunehmenden Übergriffen auf Frauen des Uni-Campus in Verbindung gebracht werden, entschied der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe in einem am Montag, 19. Dezember 2022, veröffentlichten Urteil (Az.: VI ZR 65/21). Im Streitfall war der Kläger, ein früherer Student der Goethe Universität Frankfurt, nebenberuflich als Coach für die Agentur „Casanova Coaching“ tätig. Er gab Seminare, wie man als...
weiter lesenHäufig werden Fotos von Enkelkindern oder anderen Angehörigen bzw. Dritten auf Handys als Profilbild genutzt. Diese Bilder sind somit für jeden Kontakt zu sehen. Ist das erlaubt? Erlaubt ist dies nur, wenn die abgebildete Person volljährig ist und ihre Zustimmung hierzu erteilt hat. Bei minderjährigen Kindern müssen die sorgeberechtigten Eltern hierfür ihre Zustimmung erteilen. Dies betrifft sämtliche sozialen Medien wie Facebook, Instagram, Twitter und WhatsApp. Liegt eine Zustimmung nicht vor, handelt es sich um einen Verstoß gegen Urheber- bzw. Lichtbildrechte. Das gilt unabhängig davon, wer das Foto aufgenommen hat. Wurde das Foto nicht selbst aufgenommen, benötigt man auch noch die Zustimmung des Fotografierenden. Dies betrifft regelmäßig weitergeleitete...
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